Durchlauferhitzer

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin in eine neue Wohnung gezogen in welcher leider noch Durchlauferhitzer für das warme Wasser zuständig sind. In der Küche ist das Gerät allerdings so alt daß der heute übliche 3/4-Zoll-Anschluß an dem Gerät nicht vorhanden ist sondern noch ein 1/2-Zoll-Anschluß.

Ich befürchte nun daß aufgrund des Alters dieser Durchlauferhitzer sehr viel mehr Strom verbraucht als ein moderneres Gerät und möchte erfragen ob ich einen Anspruch auf ein neueres der heutigen Norm entsprechendes Gerät habe oder dieses alten aber noch funktionstüchtigen Durchlauferhitzer behalten muß.

Vielen lieben Dank im voraus für Ihre Antwort.

Liebe Grüße
manora

Sie haben die Wohnung mit dem gerät gemietet. Der Vermieter muß es instanhalten, mehr nicht.

Hallo aus Bernburg

Sie Glückliche. Ich bin in eine modernisierte Wohnung gezogen in der ein 80 Liter Boiler hängt, der ständig Strom verbraucht, da bei jeder Bewegung der Wasserarmatur, frisches kaltes Wasser zufließt, springt der hochmoderne Boiler an und heizt sich auf und verbraucht Unmengen an Strom. Als Single wurde ich vom Stromlieferanten schon als Großfamilie eingestuft. Gerne hätte ich einen Durchlauferhitzer wie Sie.

Als zeitweiliger Nutzer fremden Eigentumes, also Mieter, besteht KEIN Anspruch auf neueste Technik! Funktionieren muss das vorhandene! Falls eine Änderung von halb auf dreiviertel Zoll gemacht werden muss, ist diese bauliche Veränderung vorher dem Vermieter mitzuteilen und auf eigene Rechnung fachlich korrekt also von einer Meisterwerkstatt oder Firma ausführen zu lassen.

Freundlich-sonnige Grüße vom Saalestrand

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin in eine neue Wohnung gezogen in welcher leider noch
Durchlauferhitzer für das warme Wasser ist und
möchte erfragen ob ich einen Anspruch auf
ein neueres der heutigen Norm entsprechendes Gerät
habe
Liebe Grüße
manora

Sehr geehrte Frau manora, tatsächlich ist es so, dass der Durchlauferhitzer, wenn er funktioniert, nicht ausgetauscht werden muss. Das EInzige, was ich Ihnen empfehlen kann ist, dass Sie sich den D.-Erhitzertyp ausfschrieben, ggf. die Nr. irgendwo davon finden(ist oft an der Seite sichtbar-oder hinten) und eine E-Fachfirma anfragen, ob dieser Typ generell noch statthaft ist. Eine weitere Alternative ist, dass Sie ihn direkt prüfen lassen und sollte er tatsächlich „hin“ sein, bitte ein Schrottprorokoll ausstellen lassen. Damit zum Vermieter, dann muss er Ihenn einen Neuen liefern. Bei Gas ist die Wartung Pflicht, bei Elektro weiß ich das leider nicht, deshalb diese Ratschläge. MfG Waldi64

Hallo Manora,

puh, das ist allerdings eine knifflegie Frage. Zunächst einmal war der Erhitzer ja bereits bei Besichtigung, bzw. Mietbeginn vorhanden, somit ist es ein bekannter „Mangel“ - ein berechtiges Anrecht würde mir auf die schnelle hier nun nicht einfallen. Es sei denn das Gerät ist defekt, nicht zu reparieren, oder aber weißt einen unerhöht hohen Stromverbrauch auf. Denkbar ist es doch aber durchaus mit dem Vermieter zu sprechen, ob man hier Modernisieren kann, da dies auch eine nachhaltige Wertsteigerung darstellen kann.
Ob diese älteren Geräte nun tatsächlich deutlich stromdurstiger sind, kann ich nicht beantworten.

Hallo Waldi64,

vielen lieben Dank für die hilfreiche Antwort!

Liebe Grüße
manora

Hallo Tomdown,

danke für die schnelle und auch hilfreiche Antwort. Nachdem ich etwas gequengelt habe brachte mir der freundliche Servicetechniker tatsächlich ein neues Gerät.

Liebe Grüße
manora

Liebe Manora,

grundsätzlich ist der Vermieter nur dann zur Neuanschaffung eines Wasserboilers oder Durchlauferhitzers verpflichtet, wenn eine Reparatur des defekten Gerätes nicht mehr möglich ist. Dazu gibt es Musterurteile.

Zu Deinen Bedenken:
Die Lebensdauer von Durchlauferhitzern ist(nach mehrmaligen eigenen Erfahrungen) sehr begrenzt - meistens nur 7-8 Jahre, maximal 10 Jahre. Wenn er sehr alt ist, besteht berechtigte „Hoffnung“, dass er ohnehin bald ‚den Geist aufgibt‘.
Bis dahin brauchst Du Dir keine großen Sorgen machen, denn aufgrund des technischen Prinzips ist der Unterschied im Wirkungsgrad zwischen alten und neuen Geräten nicht hoch und dürfte kostenmäßig kaum ins Gewicht fallen

Liebe Grüße,
walser.

Herzlichen Dank für die nette Antwort!

Mein Vermieter hat tatsächlich unaufgefordert das Gerät ersetzt, der Monteur ist schon einige Jahre im Geschäft und hätte ein derartiges Gerät in seiner kompletten Berufslaufbahn noch nicht gesehen. Mit wehenden Fahnen ist er raus und kam eine halbe Stunde später mit einem Neugerät wieder.

Liebe Grüße

Manora