Hallo!
Kurz und bündig: Gibt es eine Verpflichtung für den Vermieter, einen günstigen, stromsparenden Durchlauferhitzer zu stellen, wenn der bisherige (wie in meinem Fall) deutlich mehr verbraucht? Also nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit der Vermieter dazu verpfichtet ist?
Danke für einen Hinweis!