Durchlauferhitzer-Ärger mit dem Vermieter

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: ich habe in meiner 1-Zimmer-Wohnung einen Durchlauferhitzer für Dusche, Waschbecken und Küche. Der Weg zur Küche ist der Längste, aber dort funktioniert alles ganz normal.
Das Problem ist im Bad: am Waschbecken wird mittlerweile gar nichts mehr warm. Der Erhitzer schaltet erst gar nicht an. Wenn ich duschen gehen, ebenfalls das Problem. Um also warmes Wasser benötige, dreh ich beides auf. Wenn ich also warmes Wasser am Waschbecken haben möchte, dreh ich die Dusche mit auf und umgekehrt. Beim Waschbecken ist das alles nicht schlimm, aber bei Duschen… :frowning:
Der Druchlauferhitzer hat 2 Stufen, im Winter ist Stufe 1 zu kalt zum Duschen. Wenn ich aber Stufe 2 einschalte, ist es kochend heiß. Sobald ich jetzt also kaltes Wasser dazumische, klackt es und der Erhitzer geht komplett aus und das Wasser wird kalt. Jedes mal also eine Tortour, bis ich es einigermaßen so hinkriege, dass ich halbwegs vernünftig duschen kann.
Nun mein zweites Problem: ich habe das meinem Vermieter gesagt. Er kan vorbei, hat sich das ganze angeguckt und sagt nun, ich muss ein neues Sieb für das Waschbecken kaufen und einen neuen Duschkopf, da alles verkalkt wäre und wenn das dann immer noch nicht funktioniert, würde er erst jemanden holen, der sich das ganze anguckt. (ich entkalte alles regelmäßig!)
Nun ist meine Frage: ist es meine Aufgabe, neue Amaturen zu kaufen, wenn etwas nicht geht? Muss nicht der Vermieter dafür sorgen, dass es funktioniert? Und was ist, wenn ich neue Sachen kaufe und es dann immer noch nicht funktioniert? Kann ich das Geld vom Vermieter zurückverlangen?
Und außerdem: was soll das bringen, wenn ich doch schon beides aufdrehe, muss doch genug Druck da sein, dass der Erhitzer anspringt und auch anbleibt?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Liebe Grüße

Ihr Vermieter ist dazu verpflichtet, einen Installateur zu beauftragen und das schnellstens. Sie müssen keineswegs in Vorlage gehen.
Sie selbst müssen nichts kaufen und istallieren.
Das ist alles Sache Ihres Vermieters.
Bassauer

MoinMoin!
Sie schreiben:
a) ist es meine Aufgabe, neue Amaturen zu kaufen, wenn etwas nicht geht?
b)Muss nicht der Vermieter dafür sorgen, dass es funktioniert?
Zu a): Ja, der Eigentümer der Armaturen (meistens der VM) muß sich darum kümmern, daß es funktioniert. Allerdings soll der Mieter dafür sorgen, daß alles „sauber+gepflegt“ ist.
Also legen sie das, was man man bewegen kann, in eine Glasschüssel mit Essigeszens (gibt´s billig bei ALdi) für 2-5 Stunden, damit es entkalkt.
Geht´s dann immer noch nicht, dem VM Bescheid geben, was -nun augenscheinlich- defekt ist, damit der VM neues kaufen und auch installieren kann.
Zu b)
Ja - in der Tat - muß der Vermieter dafür Sorge tragen, daß das, was er vermietet (und wofür er ja auch Geld kassiert), nicht nur funktioniert, sondern auch dem technischen Sicherheits-Standard von heute entspricht.

Wenn Sie dann mit Ihrem VM noch nicht klar kommen, sagen Sie ihm, daß Sie sich Rat/Hilfe vom Mieterbund holen ("…weil Sie sich in der Rechtslage nicht auskennen…").
Und gehen Sie dann auch da hin und bitten die darum, dem VM einen entsprechenden Brief zu schreiben (oder Ihnen bei der Formuloierung zu helfen)
Das hilft in den meisten Fällen schon.
Gruß
MK

Hallo,
das Problem ist bei Durchlauferhitzern bekannt. Es kommt nicht auf den Druck an, sondern auf die Durchflussmenge.
Hier ist immer darauf zu achten, dass der Duschkopf oder das Sieb des Strahlreglers am Waschbecken nicht verkalkt ist. Kleinreparaturen bis ca. 75,-- Euro sind vom Mieter zu zahlen (steht normalerweise im Mietvertrag).
Beim Einstellen der Wassertemperatur immer das Warmwasser voll aufdrehen und dann erst kaltes Wasser dazu, nie umgekehrt! Voraussetzung natürlich, dass der Wasserdurchflus nicht verkalkt ist.

Freundliche Grüße
Udo