Durchlauferhitzer kaputt, wer haftet dafür?

Hallo liebe Experten,

nach einem Auslandssemester bin ich in eine neue WG eingezogen, die gerade neu gegründet wurde. Die Küchenausstattung war bereits in der Wohnung vorhanden. Nun ja, jetzt ist unser Durchlauferhitzer kaputt gegangen und wir haben seit 2 Monaten kein warmes Wasser. Auf die Nachfrage beim Vermieter wurden wir auf die Vormieter hingewiesen, es sei deren Eigentum und er fühle sich nicht dafür zuständig. Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob der Vermieter wirklich im Recht ist und wir jetzt einen neuen Durchlauferhitzer aus eigener Tasche bezahlen sollen.

Ich bedanke mich vorab für die Antworten.

Hallo,
im Mietvertrag oder im Übernahmeprotokoll sollte genau stehen, welche Einrichtungsgegenstände vom Mieter übernommen werden und welcher Einrichtungsgegenstand Eigentum des Vermieters ist. Gegenstände, die vom Vermieter vermietet werden, müssen auch vom Vermieter in einem betriebsgemäßen Zustand gehalten werden, es sei denn, im Mietvertrag wird etwas anderes vereinbart.

Gruß
Udo

Hallo,

Leider kann ich nicht auf pauschale Fragen antworten, wenn nicht mitgeteilt wird, was im Mietvetrag bzgl. der Küche vereinbart wurde.

MfG P. Kunze

Bei einem Durchlauferhitzer als Unterbaugerät in der Küche mit sep. 1/4 Zoll Anschlußleitung an das Hauswassernetz und mit 220 /230 Volt-Betrieb über eine Steckdose könnte es sich durchaus um Mietereigentum handeln, welches auch bei einem Ausfall von den Mietern zu ersetzen wäre. Handelt es sich jedoch um ein 16 oder 18 KwH-Gerät, welches zur Erhitzung von Dusch- oder Badewasser benötigt wird, so sind dies regelmäßig Geräte, die nicht nur fest mit der Starkstromleitung eines Hauses, sondern im gleichen Zuge auch mit direkter Montage an das Hauswassernetz von Fachleuten zu installieren ist, solche fallen solche Geräte als feste Bestandteile der Heißwasserversorgung, ähnlich wie Heizugnsanlagen als wesentliche Bestandteile des Gebäudes in die Zuständigkeit des Wohnungseigentümers und damit des Vermieters.

Hallo Marvin,

informieren Sie die Vormieter, dass „sein“ Durchlauferhitzer defekt ist und was mit seinem alten DE passieren soll.

Im Prinzip gehört die Bereitstellung von Warmwasser zum Standard einer Küche resp. Wohnung. Im Bad ist WW ja wohl vorhanden.

Wenn die Miete relativ niedrig ist, dann würde ich Euch WG-Mietern den Vorschlag machen kauft Euch einen Marken-DE im Baumarkt oder Internet und lässt den von jemandem der etwas sachkundig ist, anbauen.

Tip: hört Euch doch mal an der Uni um, ob es einen Haustechniker/meister oder eine Zentralwerkstatt o.ä. gibt, die die technischen Einrichtungen instand halten.
Vielleicht hilft Euch da ein Handwerker bei der Lösung des Problems.
BG
hardy

hallo,
was steht denn im Vertrag wegen reperaturkosten?

lisa