Guten Tag,
bei einer baldigen Wohnungsübergabe wird Küche, Herd sowie eine paar weitere kleine Sachen zu einem nicht unerheblichen Preis vom Vormieter übernommen. Das wurde vor Mietvertragsunterzeichnung in einem separaten Kaufvertrag ausgemacht, und wird von beiden Parteien wohlwollend akzeptiert.
Nun meldete der Vormieter, er habe da was vergessen. Und zwar den Durchlauferhitzer fürs Bad, der Eigentum des Vormieters ist. Der defekte Erhitzer des Vermieters stünde im Keller.
Soweit ich das verstanden habe, hätte aber doch im Normalfall der Vermieter beim damaligen Defekt den Erhitzer ersetzen müssen, oder nicht?
Der neue Miter hat keine Lust einen teuren Durchlauferhitzer zu kaufen, will aber auch niemanden unnötig verprellen.
Da selbstverständlich ein Erhitzer gebraucht wird, wäre der Vorschlag (und das Rechtsempfinden) des neuen Mieters, dass der Vermieter den Erhitzer übernimmt. Kann man das so fordern?
Und was wäre, wenn es rechtens war, dass der Vormieter damals (z.B. wegen selbstverschuldetem Defekt) den Erhitzer ersetzen musste?