Hallihallo,
ich habe eine Frage zur Bereinigung bzw. Beurteilung eines landwirtschaftlichen Buchführungsabschlusses.
Wenn ich das durchschnittlich gebundene Eigenkapital im Geschäftsjahr berechne, muss ich zusätzlich zu der Summe des Eigenkapitals die Hälfte des Sonderpostens mit Rücklageanteil zählen. Warum ist das so?
Ich habe bereits in verschiedenen Büchern und Internetseiten gesucht, aber leider nichts gefunden.
Ich hoffe das ihr mir vielleicht helfen könnt.
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Liebe Grüße
Ändine
). Das geht ja schon mehr in Richtung Steuerberatung. Vielleicht suchst Du dir da mal einen Experten, der sich in der Materie besser auskennt. Oder evtl. eine Mail-Anfrage an die Steuer-Redaktion der Zeitschrift „Top Agrar“.