Hallo alle zusammen.
Folgender theoretischer Fall:
Ein pauschlierender Landwirt stellt einem Handelsunternehmen eine Rechnung für erbrachte Dienstleistungen an Dritte (z.B. Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln). Fallen diese Umsätze unter die Durchschnittssatzbesteuerung gem. §24 UStG)?
Viele Grüße
Heiko
Meiner Ansicht nach ja. Aber der Landwirt darf keine Umsatzsteuer ausweisen!
Stephanie
Servus,
der Landwirt ist dann mit 10,7 % dabei. Und er muss diesen Satz (und ggf. auch den Betrag) auf seiner Rechnung auch ausweisen, das steht in § 23 Abs 1 Nr. 3 UStG: „§ 14 ist mit der Maßgabe anzuwenden“ heißt, dass § 14 schon anzuwenden ist. Oder täusch ich mich da?
Schöne Grüße
MM
Zwar nicht mein Gebiet aber ich verweise mal auf folgende Richtlinie:
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustr-2005/r271…
Ich bin der Ansicht, dass dieses „Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln“ noch unter die übrigen Umsätze eines Landwirts fällt. Hier wäre die Umsatzsteuer rauszuweisen und der andere Unternehmer hätte daraus den Vorsteuerabzug, während der Landwirt ebenfalls in gleicher Höhe Vorsteuerabzug hat.