Hallo!
Wenn jemand in eine Mietwohnung einzieht, zahlt er ja eine Kaution.
Wenn er auszieht bekommt er die Kaution zurück, sofern denn keine Beanstandungen da sind.
Soweit ganz klar, aber was ist mit den durch das Geld erwirschaftbare Zinsen? Und mit welchem Durchschnittszinssatz sind ggf. Zinsen zu berechnen?
Viele Grüße,
Marco
Nochmal hallo, Marco,
Soweit ganz klar, aber was ist mit den durch das Geld
erwirschaftbare Zinsen?
die Zinsen gehören selbstverständlich dem Mieter.
Und mit welchem Durchschnittszinssatz
sind ggf. Zinsen zu berechnen?
Da das nicht immer gleich ist, geht es um den „üblichen“ Zins, den man eben auf so ein Sparkonto kriegt. Das ist so nicht festzulegen.
Gruß!
Horst
Morgen,
die Zinsen gehören zwar den Mieter, aber wenn er Schäden hinterlässt, kann sich der Vermieter auch Anspruch an den Zinsen, bis die Schadenshöhe reguliert ist.
Der Zinssatz ist abhänig vom jeweiligen Angebot der Bank (meist sehr schlecht und unter der Inflation rückwärts sparen)
cu Naseweis
Ich als Vermieter von Wohnungen verzinse die Kaution kulanterweise mit 2 %, die dann bei Auszug mit der Kaution zurückerstattet werden; sofern keine Schäden/Mängel zu beheben sind.
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Ich als Vermieter von Wohnungen verzinse die Kaution
kulanterweise mit 2 %, die dann bei Auszug mit der Kaution
zurückerstattet werden; sofern keine Schäden/Mängel zu beheben
sind.
Das entspricht aber nicht wirklich den gesetzlichen Regelungen, auch wenn die 2% im Einzelfall über den tatsächlichen Zinsen liegen können.
http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html
Gruß
S.J.
Ich als Vermieter von Wohnungen verzinse die Kaution
kulanterweise mit 2 %, die dann bei Auszug mit der Kaution
zurückerstattet werden; sofern keine Schäden/Mängel zu beheben
sind.
Hi,
sehr Kulant, bei einer Inflation von 3,1 % hat der Mieter nicht mal den Inflationsausgleich erhalten, so hat er dann schon mal rückwärts gespart, sprich der wert des Geldes wurde Weniger, denn die Inflation war um 1,1 % höher als die Zinsen. Von der Zinssumme gehen allerdings auch noch die Steuern runter, so das der Wertverlust noch höher ist.
cu Naseweis
Moin,
sehr Kulant,
stimmt, denn bei Anlage auf dem Sparbuch hätte es noch erheblich weniger gegeben.
bei einer Inflation von 3,1 % hat der Mieter
nicht mal den Inflationsausgleich erhalten, so hat er dann
schon mal rückwärts gespart, sprich der wert des Geldes wurde
Weniger, denn die Inflation war um 1,1 % höher als die Zinsen.
Von der Zinssumme gehen allerdings auch noch die Steuern
runter, so das der Wertverlust noch höher ist.
Und dafür ist dieser raffgierige, böse Vermieter zuständig. Er ist ja schließlich der Hauptverursacher der Teuerungsrate. Erkennbar ist dies klar und eindeutig an der Nebenkostenabrechnung.
cu Naseweis
vnA (kopfschüttel)
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