Durchsetzung einer Erwerbsminderungsrente in den Niederlanden

Während meines Berufslebens habe ich in vier verschiedenen europäischen Ländern gerabeitet und Rentenansprüche erworben (Norwegen, Niederlande, Italien und Deutschland). Vor drei Jahren wurde durch die Deutsche Rentenversicherung eine 100%ige Erwerbsminderung festgestellt. Drei Länder haben das anerkannt und zahlen jetzt eine Rente, nur die Niederlande weigern sich ohne jegliche Begründung. Kennt jemand eine Institution oder einen Rentenfachmann, der mir bei der Durchsetzung meiner Ansprüche in Holland helfen könnte?

Hallo, soweit Ich sehe muss Deutschland (wenn Sie hier wohnen) dies mit den Niederlanden regeln.

Gruss,Rico

-ohne-
Die Voraussetzungen für Erwerbsminderungensrenten richten sich nach dem jeweils geltenden nationalen Recht und sind sehr unterschiedlich.
Hier finden Sie eine Übersicht für die Niederlande:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…

-ohne-

Für die Zeit die Sie in den Niederlanden bei einer niederländischen Arbeitgeber gearbeitet haben, haben Sie Recht auf AOW. Das können Sie nachfragen bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Adresse Hauptbüro:
Sociale Verzekeringsbank (SVB) hoofdkantoorVan Heuven Goedhartlaan 1
1181 KJ Amstelveen
Postbus 357
1180 AJ Amstelveen
Telefoon: (020) 656 56 56
Fax: (020) 656 50 00
E-mail: via het contactformulier op de website
Internet: www.svb.nl

Vielleicht haben Sie damals auch noch bezahlt für eine Pension bei Ihrer Arbeitgeber. Das können Sie beim Arbeitgeber nachfragen. Ich hoffe meine Antwort hilft Ihnen weiter, frage mich sonst noch mal.

Es tut mir Leid! Hier kann ich leider nicht helfen. Vielleicht gibt es andere Experten, die sich auf diesem Gebiet gut auskennen.

Herzliche Grüße
Antje

Vielen Dank für die Antwort. Meinen Antrag auf Invaliden-Rente hat die „Deutsche Rentenversicherung“ in Berlin für mich bei der UWV gestellt. Von dort kam der Bescheid, dass ich erst zwei Jahre krank gemeldet sein müsste, bevor der Antrag bearbeitet werden könnte. Dann kam vor einem Jahr der Bescheid, dass man mehr ärztliche Unterlagen benötigt. Inzwischen hatte sich mein Gesundheitszustand weiter verschlechtert. Das wurde von den Ärzten auch bescheinigt. Jetzt kommt der Bescheid von UWV, dass sie an ihrem ersten Bescheid festhalten und ich weiterhin keinen Anspruch auf Invaliden-Rente in den Niederlanden habe. Mir fehlen somit quasi zehn Jahre meines Arbeitslebens in meinem Rentenverlauf. Welchen Anspruch könnte ich in diesem Fall bei AOW geltend machen? Danke für Ihre Mühe und Gruß aus Deutschland.

trotzdem Danke!