Durchsuchung des Autos ok?

Hi,
angenommen, A fährt mit dem Auto und telefoniert dabei. Ein Polizist sieht ihn. Es kommt zur Kontrolle von Führerschein etc.
Nun meint der Polizist, A sehe gehascht aus und sagt ihm, er werde einige Tests mit ihm machen.
Sie gehen zur Wache. Der Polizist macht 2 Tests, wovon einer seines Erachtens unzureichend ausfällt. Er ordnet eine Blutentnahme an (der Polizist!), die Durchsuchung des Wagens und parallel dazu die Durchsuchung der Person. A sagt, das stehe unter Richtervorbehalt und gibt sein ausdrückliches Nichteinverständnis zu erkennen. Der Polizist sagt, er sei Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft und dürfe das.
A hat allerdings keinen Verstoß gegen das BtmG eingeräumt. Es werden keine Drogen gefunden, doch ein inzwischen verbotener Teleskopschlagstock.
Nun, 1. inwieweit war der Polizist berechtigt? Ich denke, er hätte versuchen müssen, einen Richter zu erreichen (zumal es im betreffenden Bundesland/Landkreis einen richterlichen Eildienst gibt, d.h. Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit eines Richters gewährleistet ist), der die Anordnungen bestätigt und ggf. Grenzen auferlegt etc.
2. angenommen, der Bluttest liefert ein Ergebnis, sagen wir Cannabis in geringer Dosis. Was hat A, dem ausdrücklich keine Ausfallerscheinungen während des Fahrens angelastet werden, zu befürchten, wenn er noch Inhaber einer Probepappe ist und bislang nicht auffällig war. Ist die Pappe weg?
3. A hat nun ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren zu erwarten - wegen dem Teleskopschlagstock. Inwiefern kann er dagegen etwas unternehmen im Hinblick auf die fehlende richterliche Anordnung?

Beste Grüße

Hallo,

wenn es ausreichende Verdachtsmomente gibt, ist es Polizisten gestattet so eine Durchsuchung durchzuführen. Wenn der Polizist den anschein hat, dass jemand Drogen genommen hat würde das eine Kontrolle des Wagens mE rechtfertigen. (Es werden viele Autofahrer gefilzt weil diese einfach „nur“ über die D-NL Grenze kommen)

Somit sollte das seine Ordngung gehabt haben - auf Verdacht bei Autokontrollen wird m.W. nie ein Richter aus dem Bett geklingelt.

Grüße

Scheint ja ne wichtige Frage zu sein die hier viele beschäftigt, soviele Sterne wie sie hat^^.

Das ganze dürfte durch http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html
gedeckt sein.

Und ja… ich sehe den Führerschein akut bedroht.

Ähm, ist das jetzt Ironie? Welche Sterne meinst du?

Diese Idee kam mir auch, mit den Grenzkontrollen. Aber vielleicht gibt’s dafür besondere Bestimmungen? Sinngemäß: wer in ein andres Land einreist, muss an der Grenze mit Kontrollen rechnen.
Hätte mir das eher so gedacht: er durchsucht die Person und erst dann, wenn er etwas bei ihr auffindet, geht es an den Wagen. Denn nun sind die Verdachtsmomente natürlich erhärtet.
Mir ist das einfach etwas viel Kompetenz seitens der Polizei, Ankläger und Richter in einem. Ich meine, wonach suchte er eigentlich, nach BtM vermutlich. Nichts gefunden, aber einen Schlagstock. Muss die Person wohl als Zufallsfund gelten lassen.
Meinst du also, die Durchsuchung des Wagens ist NICHT mit der Durchsuchung einer Wohnung gleichzusetzen (dann wäre der Fall nämlich einigermaßen klar), sondern eher mit der Durchsuchung der Person?

Ok, habs selbst rausgefunden. Du meinst die Bewertungspunkte. Da siehst du, welche Klientel sich hier aufhält :wink:

Hallo,

Diese Idee kam mir auch, mit den Grenzkontrollen. Aber
vielleicht gibt’s dafür besondere Bestimmungen? Sinngemäß: wer
in ein andres Land einreist, muss an der Grenze mit Kontrollen
rechnen.

Ja, das ist so, aber schließlich ist es ja auch nur ein Verdacht, da ja nicht jeder aus Holland Haschisch einführt etc.

Hätte mir das eher so gedacht: er durchsucht die Person und
erst dann, wenn er etwas bei ihr auffindet, geht es an den
Wagen.

Naja, es ist in so fern schwierig, als dass es vlt. viele gibt die Drogen nicht am Mann sondern im Auto haben, bzw wenn jemand sieht, dass er herausgewunken wird schnell die Tüte unter den Sitz gleiten lässt …

Denn nun sind die Verdachtsmomente natürlich erhärtet.

Lass es uns so formulieren, WENN was am Mann gefunden wird, ist zu 100% auch das Auto dran :wink:

Mir ist das einfach etwas viel Kompetenz seitens der Polizei,
Ankläger und Richter in einem.

Die Polizei klagt ja weder an und noch weniger „richtet“ sie.

Meinst du also, die Durchsuchung des Wagens ist NICHT mit der
Durchsuchung einer Wohnung gleichzusetzen (dann wäre der Fall
nämlich einigermaßen klar), sondern eher mit der Durchsuchung
der Person?

schwer wie man es formulieren soll - du fährst mit deiner Wohnung ja nicht rum, und Autos werden nicht gefilzt wenn diese am Straßenrand verlassen stehen (also zumindest nicht „einfach mal so“). Sprich wenn du am Straßenverkeht teilnimmst in eine allg. Verkehrskontrolle kommst und die Polizisten einen Verdacht haben wird gefilzt … Ich hoffe man versteht was ich meine …

Grüße

„schwer wie man es formulieren soll - du fährst mit deiner Wohnung ja nicht rum, und Autos werden nicht gefilzt, wenn diese am Straßenrand verlassen stehen (also zumindest nicht „einfach mal so“). Sprich, wenn du am Straßenverkeht teilnimmst und in eine allg. Verkehrskontrolle kommst und die Polizisten einen Verdacht haben, wird gefilzt … Ich hoffe man versteht was ich meine …“
Ja, ich verstehe, was du meinst. Der Person wurde wegen des Schlagstocks im Auto vorgeworfen, sie führe ihn mit. Besitz ist erlaubt, das Mitführen aber nicht. Dadurch, dass er im Auto lag, wurde er mitgeführt. Also ist’s offenbar unerheblich, ob er an der Person oder im Auto gefunden wurde. Der Gesetzgeber scheint hier tatsächlich keinen großen Unterschied zu machen.
„Die Polizei klagt ja weder an und noch weniger „richtet“ sie.“
Das nicht, aber sie bereitet mit Staatsanwaltschaft die Anklage vor und greift in Grundrechte ein; das missfällt mir, weil ihr die notwendige Urteilsfähigkeit und Objektivität fehlt. Welcher Polizist würde schon sagen, dass sein Verdacht u. die Umstände nicht hinreichen, um eine Durchsuchung des Wagens und der Person durchzuführen.
„Lass es uns so formulieren, WENN was am Mann gefunden wird, ist zu 100% auch das Auto dran :wink:“ Ja.
„Naja, es ist insofern schwierig, als es vllt. viele gibt, die Drogen nicht am Mann, sondern im Auto haben, bzw. wenn jemand sieht, dass er herausgewunken wird, schnell die Tüte unter den Sitz gleiten lässt …“ Könnte der faktische Hauptgrund sein, warum Auto und Person gleich behandelt werden, sofern die Person im Auto sitzt…

Hallo,

Ja, ich verstehe, was du meinst. Der Person wurde wegen des
Schlagstocks im Auto vorgeworfen, sie führe ihn mit. Besitz
ist erlaubt, das Mitführen aber nicht. Dadurch, dass er im
Auto lag, wurde er mitgeführt. Also ist’s offenbar
unerheblich, ob er an der Person oder im Auto gefunden wurde.

Jetzt sind wir aber bei anderen Sachen als der reinen Autokontrolle :wink: Ja man muss dabei zwischen „führen“ und „transportieren“ unterscheiden. Wenn man irgendetwas eben griffbereit hat ist es egal ob im Auto oder am Mann - transportieren ist gestattet aber dazu sollte das Teil eben verpackt und vertaut sein, also nicht griffbereit.

Das nicht, aber sie bereitet mit Staatsanwaltschaft die
Anklage vor und greift in Grundrechte ein; das missfällt mir,
weil ihr die notwendige Urteilsfähigkeit und Objektivität
fehlt.

Die brauch sie ja formal auch nicht, da sie ja nur feststellt und aufnimmt.

Welcher Polizist würde schon sagen, dass sein Verdacht
u. die Umstände nicht hinreichen, um eine Durchsuchung des
Wagens und der Person durchzuführen.

Jeder - und zwar dann, wenn er sich entscheidet eben ein Auto nicht zu kontrollieren sondern das nächste - ansonsten wäre jeder bei jeder Kontrolle dran. Du wirst ja sicher auch nicht bei jeder Kontrolle bis auf die Knochen durchsucht.

Könnte der faktische Hauptgrund sein,
warum Auto und Person gleich behandelt werden, sofern die
Person im Auto sitzt…

vermute ich auch :wink:

Grüße

schwer wie man es formulieren soll - du fährst mit deiner
Wohnung ja nicht rum

Das ist aber „rassistisch“ :smiley: Was sollen denn die Niederländer dazu sagen? :wink:

Es reicht der sog. „begründete Anfangsverdacht“ aus. In Deinem Fall der Eindruck des Polizisten, dass Du „gehascht“ ausgesehen hast. Das rechtfertigt dann auch weiterführende Kontrollen von Person und Fahrzeug, kann u.U. sogar bis zur Hausdurchsuchung führen.
Na ja, und „Waffen“ im Fahrzeug mitführen kann die Frage aufwerfen, inwieweit Du zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet bist. Dein FS kann durchaus in Gefahr sein…
vG - Jochen