Durchsuchung von 'unschuldigen'

Hallo zusammen,

a.)nehmen wir an von einer kleinen Gruppe ca. 10 Personen wird ein Feuerwerkskörper gezündet. Die Polizei sieht das dieser aus der Gruppe geworfen wurde, weiß aber nicht von wem. Mit welcher Rechtsgrundlage darf die Polizei alle 10 durchsuchen?

b.) Oder in einem Zug befindet sich vermutlich ein Terrorist mit Sprengstoff. Darf der komplette Zug mit über 100 Personen an Bord durchsucht werden? Mit welcher Rechtsgrundlage

Gruß
cas

Schau einfach in die Polizeigesetze des entsprechenden Bundeslands, da es sich hier um Länderzuständigkeiten handelt.

oder in die Stpo

Genau, Fall a ist in der StPO geregelt (repressives Handeln), Fall b im Polizeigesetz (präventives Handeln).