Hallo zusammen,
a.)nehmen wir an von einer kleinen Gruppe ca. 10 Personen wird ein Feuerwerkskörper gezündet. Die Polizei sieht das dieser aus der Gruppe geworfen wurde, weiß aber nicht von wem. Mit welcher Rechtsgrundlage darf die Polizei alle 10 durchsuchen?
b.) Oder in einem Zug befindet sich vermutlich ein Terrorist mit Sprengstoff. Darf der komplette Zug mit über 100 Personen an Bord durchsucht werden? Mit welcher Rechtsgrundlage
Gruß
cas