Hallo!
Man wird ja an vielen Orten durchsucht; zB wenn man in ein Flugzeug steigen möchte, ein Museum besuchen will oder ein Gericht betreten möchte.
Doch auf welcher Grundlage geschieht dies?
Besagt zB die kriminalistische Erfahrung, dass es in Gerichten häufig zu Straftaten kommt und man deswegen einen Generalverdacht gegen jeden Eintretenden hat und man ihn deswegen auf Grundlage von vielleicht § 102 StPO durchsuchen kann?
Doch selbst wenn dies bei staatlichen Stellen rechtlich in Ordnung wäre, wie sieht es mit privaten Durchsuchungen in zB Museen und Flughäfen aus? Selbst wenn die einen Verdacht haben, dürfen sie mich doch nicht durchsuchen sondern müssten dazu die Polizei rufen?!
Inwiefern untscheidet sich der Sicherheitsdienst im Flughafen von der Kassiererin im Supermarkt, die mich ja auch nicht durchsuchen kann?
Danke schonmal!,
Gruß
Paul
