Durchsuchung

Hallo!

Man wird ja an vielen Orten durchsucht; zB wenn man in ein Flugzeug steigen möchte, ein Museum besuchen will oder ein Gericht betreten möchte.
Doch auf welcher Grundlage geschieht dies?
Besagt zB die kriminalistische Erfahrung, dass es in Gerichten häufig zu Straftaten kommt und man deswegen einen Generalverdacht gegen jeden Eintretenden hat und man ihn deswegen auf Grundlage von vielleicht § 102 StPO durchsuchen kann?
Doch selbst wenn dies bei staatlichen Stellen rechtlich in Ordnung wäre, wie sieht es mit privaten Durchsuchungen in zB Museen und Flughäfen aus? Selbst wenn die einen Verdacht haben, dürfen sie mich doch nicht durchsuchen sondern müssten dazu die Polizei rufen?!
Inwiefern untscheidet sich der Sicherheitsdienst im Flughafen von der Kassiererin im Supermarkt, die mich ja auch nicht durchsuchen kann?

Danke schonmal!,
Gruß
Paul

Hallo Paul,

Inwiefern untscheidet sich der Sicherheitsdienst im Flughafen
von der Kassiererin im Supermarkt, die mich ja auch nicht
durchsuchen kann?

Da gibt es keinen prinzipiellen Unterschied.
Weigerst du dich beim Sicherheitsdienst, so wirst du deinen Flug verpassen.

Ebenso beim Museum oder beim Besuch eines Konzertes: keine Durchsuchung, kein Betreten des Geländes.

Auch du kannst deine Besucher vor die Wahl stellen: entweder sie lassen sich von dir Durchsuchen oder sie dürfen deine Wohnung nicht betreten. :wink:

Grüße von
Tinchen

Hallo!

Man wird ja an vielen Orten durchsucht; zB wenn man in ein
Flugzeug steigen möchte, ein Museum besuchen will oder ein
Gericht betreten möchte.
Doch auf welcher Grundlage geschieht dies?
Besagt zB die kriminalistische Erfahrung, dass es in Gerichten
häufig zu Straftaten kommt und man deswegen einen
Generalverdacht gegen jeden Eintretenden hat und man ihn
deswegen auf Grundlage von vielleicht § 102 StPO durchsuchen
kann?
Doch selbst wenn dies bei staatlichen Stellen rechtlich in
Ordnung wäre, wie sieht es mit privaten Durchsuchungen in zB
Museen und Flughäfen aus? Selbst wenn die einen Verdacht
haben, dürfen sie mich doch nicht durchsuchen sondern müssten
dazu die Polizei rufen?!
Inwiefern untscheidet sich der Sicherheitsdienst im Flughafen
von der Kassiererin im Supermarkt, die mich ja auch nicht
durchsuchen kann?

Der „Sicherheitsdienst“ beim Flughafen ist manchmal (also je nach Ort wo da am Flughafen durchsucht wird) vom Bundesgrenzschutz (also den Jungs die auch an den Landesgrenzen stehen und gucken wer da raus und rein will) oder selbst wenn es ein privater ist evtl von denen irgendwie mitbeauftragt. Flughäfen dienen eben auch als Landesgrenze in gewissen Rahmen (frag mich jetzt nicht wie das heißt) ebenso wie auch Häfen entsprechende Beamte vorrätig halten.

Im Museum ist es eher so wie beim Ladendiebstahl, da hat man auch das recht den Verdächtigen zu bitten die Taschen zu leeren um zu gucken, ob der die fehlende Statue da eingesteckt hat. Und vorher kann man

  1. Bitten Taschen draussen zu lassen (entsprechende Deponierung ermöglichen)
  2. per Sicherheitsdienst (also die haben dann ja so eine Prüfung und Befugnis) den bekleideten Körper abtasten, um sicherzugehen, dass derjenige BEsucher kein MEsser, kein Säurefass oder ähnliches, womit er die Objekte willentlich zu beschädigen vorhaben könnte dabeihat, oder auch kein Messer/Psitole etc, womit er das Aufsichtspersonal willentlich zu beschädigen vorhaben könnte (sorry konnt ich mir jetz nicht verkneifen).
    Ist glaub ich Sache des Hausrechts, wer das nicht mit sich machen lassen möchte, braucht das Museum ja nicht besuchen…

Gruß Susanne

Ebenso beim Museum oder beim Besuch eines Konzertes: keine
Durchsuchung, kein Betreten des Geländes.

Auch du kannst deine Besucher vor die Wahl stellen: entweder
sie lassen sich von dir Durchsuchen oder sie dürfen deine
Wohnung nicht betreten. :wink:

Mit dem Unterschied, dass die vorher kein Ticket zum Besuch meiner Wohnung gekauft haben. Also so unberechtigt ist die Frage nicht: An welcher Stelle hat man vor dem Ticketkauf zugestimmt? Durch Anerkennung der AGB? Sonst stellt sich die Frage: Wo ist denn die Grenze? Sie haben die Wahl: Zehn Liegestütze oder Sie kommen hier nicht rein. Also wir zwingen keinen … Sie müssen natürlich nicht …

Gruß, hirse

Auch du kannst deine Besucher vor die Wahl stellen: entweder
sie lassen sich von dir Durchsuchen oder sie dürfen deine
Wohnung nicht betreten. :wink:

Ja, daran hatte ich auch gedacht.
Aber:
Die Supermärkte wollen die Kunden doch auch durchsuchen. Wenn sie das dürften, hätten sie es längst in ihre AGB aufgenommen. „Wenn sie bei uns einkaufen wollen, müssen sie einer Durchsuchung an der Kasse zustimmen.“
Und doch muss bis jetzt immer die Polizei für eine Durchsuchung gerufen werden.

Sonst stellt sich die
Frage: Wo ist denn die Grenze? Sie haben die Wahl: Zehn
Liegestütze oder Sie kommen hier nicht rein.

Genau!
Ich finde, dass der Staat einem vor unrechtmäßiger Behandlung schützen muss. Alle Supermärktet könnte ja auch in ihre AGB schreiben, dass man sich an der Kasse nackt ausziehen muss, um einzukaufen oder sonstwas für Bedingungen stellen. Natürlich zwingen die einen nicht, Essen zu kaufen, aber irgendwann hat man dann doch Hunger und muss dem nachkommen.

Die Supermärkte wollen die Kunden doch auch durchsuchen. Wenn
sie das dürften, hätten sie es längst in ihre AGB aufgenommen.
„Wenn sie bei uns einkaufen wollen, müssen sie einer
Durchsuchung an der Kasse zustimmen.“

Das steht ja auch in vielen AGB, ist aber unwirksam.

Und doch muss bis jetzt immer die Polizei für eine
Durchsuchung gerufen werden.

Richtig. Dazu eine kleine Geschichte:

http://chrisblog.de/?p=35

Levay

Huhu!

Im Museum ist es eher so wie beim Ladendiebstahl, da hat man
auch das recht den Verdächtigen zu bitten die Taschen zu
leeren um zu gucken, ob der die fehlende Statue da eingesteckt
hat.

Das Recht, den Verdäöchtigen zu bitten, hat man natürlich. Aber nicht das Recht, in die Tasche zu schauen - wenn der Gast schon im Laden drin ist. Vorher darf man gewisse Bedingungen durchaus aufstellen und natürlich auch Leute abweisen, die schon eine Karte haben. Dann kriegen die halt ihr Geld zurück.

Ich finde, dass der Staat einem vor unrechtmäßiger Behandlung
schützen muss.

Muss er bedingt auch.

Alle Supermärktet könnte ja auch in ihre AGB
schreiben, dass man sich an der Kasse nackt ausziehen muss, um
einzukaufen oder sonstwas für Bedingungen stellen. Natürlich
zwingen die einen nicht, Essen zu kaufen, aber irgendwann hat
man dann doch Hunger und muss dem nachkommen.

Erstens wäre diese AGB unwirksam. Zweitens verlangst du nach einem staatlichen Handeln, das ein nicht bestehendes Problem löst. Es gibt eben kein Supermarkt, der vorschreiben möchte, dass man sich auszuziehen habe.

Levay

Doch auf welcher Grundlage geschieht dies?

Unterschiedlich. Die von dir genannten Fälle haben aber mit §§ 102 ff. StPO nichts zu tun. Der Unterschied liegt in der Freiwilligkeit. In den Fällen von §§ 102 ff. StPO spielt die Zustimmung des Durchsuchten keine Rolle, in den vor dir beschriebenen Fällen schon. Es ist richtig, dass man davon etwas abhängig macht (z.B. den Zutritt zum Konzert), das ändert aber nichts an der Freiwilligkeit.

Besagt zB die kriminalistische Erfahrung, dass es in Gerichten
häufig zu Straftaten kommt

Was glaubst du, was da für Leute rumlaufen?

und man deswegen einen
Generalverdacht gegen jeden Eintretenden hat und man ihn
deswegen auf Grundlage von vielleicht § 102 StPO durchsuchen
kann?

Grundlage ist eher § 311 I BGB.

Doch selbst wenn dies bei staatlichen Stellen rechtlich in
Ordnung wäre, wie sieht es mit privaten Durchsuchungen in zB
Museen und Flughäfen aus?

Am Flughafen steht meines Wissens nach die Bundespolizei. Die ist höchst staatlich.

Selbst wenn die einen Verdacht
haben, dürfen sie mich doch nicht durchsuchen sondern müssten
dazu die Polizei rufen?!

Doch, sie dürfen dich mit deinem Einverständnis durchsuchen.

Inwiefern untscheidet sich der Sicherheitsdienst im Flughafen
von der Kassiererin im Supermarkt, die mich ja auch nicht
durchsuchen kann?

Gar nicht. Der Unterschied liegt im Einverständnis. Und es gibt auch einen sachlichen Unterschied: Große Konzerte z.B. durchzuführen, ohne dass die Besucher durchsucht werden, ist sehr gefährlich. Die Leute könnten nämlich alles Mögliche reinschmuggeln. Diese Durchsuchungen sind nicht unangemessen.

Levay

Eingang / Ausgang?

Die Supermärkte wollen die Kunden doch auch durchsuchen. Wenn
sie das dürften, hätten sie es längst in ihre AGB aufgenommen.
„Wenn sie bei uns einkaufen wollen, müssen sie einer
Durchsuchung an der Kasse zustimmen.“

Das steht ja auch in vielen AGB, ist aber unwirksam.

Ja, aber wo ist dann der Unterschied zwischen Museum und Supermarkt?
Oder liegt es daran, dass man die eine Kontolle am Eingang noch freiwillig verweigern kann, aber die Kontrolle an der Kasse (also am Ausgang) nicht mehr?

Besagt zB die kriminalistische Erfahrung, dass es in Gerichten
häufig zu Straftaten kommt

Was glaubst du, was da für Leute rumlaufen?

Ich stimme dem nicht zu, aber die Polizei hat manchmal solche Überlegungen.

Am Flughafen steht meines Wissens nach die Bundespolizei. Die
ist höchst staatlich.

Nicht nur; die Durchsuchungen führen auch oft private Leute durch.

Doch, sie dürfen dich mit deinem Einverständnis durchsuchen.

Ok, das habe ich verstanden.

Aber wie sieht es nun mit staatlichen Stellen aus? Auf welcher Grundlage wird man beim Gerichtseingang durchsucht?

Ich bin noch nie in einem Museum kontrolliert worden, und ich kenne auch keine einschlägige Rechtsprechung hierzu. Bei einem Museum könnte man neben dem von dir angeführten Argument darauf abstellen, dass der Schaden, der durch Diebstahl in einem Museum angerichtet wird, sehr viel größer ist (wodurch die Durchsuchung angemssen sein könnte).

Levay

Moin,

Was glaubst du, was da für Leute rumlaufen?

Ich stimme dem nicht zu, aber die Polizei hat manchmal solche
Überlegungen.

Aber hallo! Du würdest dich wundern…
Manche Leute (auch vermeintlich „rechtschaffende“) haben gewaltige Probleme mit der Diskrepanz zwischen „Recht“ und dem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden. Die Leute stehen oft unter emotionalem Stress und rasten manchmal regelrecht aus. Da wird schon mal eine Geschäftsstellenbeamtin tätlich bedroht nur weil einem die Höhe der Zeugenentschädigung(!) nicht passt. Beleidigungen der derbsten Art sind an der Tagesordnung und es werden auch nicht grade selten Richter (und deren Familien) bedroht. Und ich spreche hier von einem kleinen Amtsgericht in der Provinz. Wie das erst an einem großen Gericht mit den wirklich brisanten Fällen sein mag, will ich mir lieber nicht vorstellen. Das man dort dafür sorgen will, dass nicht einer die Uzi unter dem Mantel hat, ist doch eigentlich verständlich…

Gruß
Stefan

Aber nicht das Recht, in die Tasche zu schauen - wenn der Gast
schon im Laden drin ist. Vorher darf man gewisse Bedingungen
durchaus aufstellen und natürlich auch Leute abweisen, die
schon eine Karte haben.

Nehmen wir ein Gebäude, in dem Durchsuchungen verhältnismäßig wären, zB in einem Museum mit extrem teuren Ausstellungstücken.
Wo läge der Unterschied zwischen diesen beiden AGB-Versionen, die das Museum aufgestellt hätte:

  1. Version:
    „Am Eingang müssen sich alle Besucher einer Druchsuchung unterziehen, um sicherzustellen, dass sie keine Hilfsmittel bei sich führen, um die Ausstellungsstücke zu beschädigen oder zu klauen.“
  2. Version:
    „Am Ausgang müssen sich alle Besucher einer Durchsuchung unterziehen, um sicherzustellen, dass sie keine Ausstellungsstücke geklaut haben.“

Der Besucher stimmt diesen AGB beim Betreten des Museums zu.

Wieso darf man jetzt nur am Eingang durchsuchen?
An der Freiwilligkeit kann es nicht liegen. In beiden Fällen hätte der Besucher die AGB freiwillg akzeptiert.
Und an der Verhälnismäßigkeit kann es auch nicht scheitern. Wenn ich am Eingang durchsuchen darf, dann doch auch am Ausgang.