Angenommen die Polizei vermutet beweise für eine Tat in einem leerstehenden Haus. Braucht sie dann noch einen Durchsuchungsbefehl/bescheid. Wie wäre diese Situation in den USA?
Ich habe leider bei meiner Internetrecherche keine genaueren Informationen dazu gefunden. (Ich recherchiere für ein Buch)
selbst ein leer stehendes Gebäude hat einen Besitzer und das Amt kann ganz schnell nachgucken wer das ist. Es wird dann z.B. ein Durchsuchungsbescheid auf „Max Mustermann Gebäude/Wohnung in der Hauptsraße 1. Dies umfasst das Hauptgebäude, der Wohneinheit zugeodnete Kellerräume, Garage, Dachboden…“ ausgestellt.
Unverletzlichkeit der Wohnung, sagt das GG, nicht Unverletzlichkeit von Gebäuden. Sollte sich in einem Gebäude keine Wohnung einer Person befinden, so braucht die Polizei wohl nur einen angemessenen Grund und keinen richterlichen Beschluss.
Unverletzlichkeit der Wohnung, sagt das GG, nicht
Unverletzlichkeit von Gebäuden. Sollte sich in einem Gebäude
keine Wohnung einer Person befinden, so braucht die Polizei
wohl nur einen angemessenen Grund und keinen richterlichen
Beschluss.
Hallo,
evtl. aufgefundenes Beweismaterial ließe sich ggf. vor Gericht nicht verwerten, da hier seitens der Polizei selber ein Straftatbestand (Einbruch)(Hausfriedensbruch etc.) vorliegen dürfte.
In den USA ist generell jedes Beweismaterial, welches in/auf privaten Gelände gefunden wird, nicht gerichtsverwertbar und somit nicht existent, wenn hier nicht ein richterlicher Beschluß vorher vorlag.
In Deutschland gibt es noch „Gefahr im Verzug“, wobei allerdings dann nachträglich die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluß beantragen müsste, der dann noch vom einem Richter nachträglich auszustellen wäre. Bei leerstehenden Häusern könnte man dies aber verneinen.