Dürfen Ärzte ihre Praxen früher als die offiziellen Öffnungszeiten schließen?

Kann man abgewiesen werden

Man stelle sich vor, dass auch einen Arzt mal eine Krankheit ereilen könnte, und er dann tatsächlich nicht mehr in der Lage wäre, den restlichen Tag zu arbeiten. Skandalös!

Und wenn angesichts irgendeiner Situation, für die der Arzt auch nichts kann, das Wartezimmer eine Stunde vor offiziellem Ende der Sprechstunde schon/noch so voll ist, dass vollkommen klar ist, dass an einen auch nur ansatzweise pünktlichen Feierabend für Arzt und Personal nicht mehr zu denken ist, dann könnte man - bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen - ebenfalls durchaus Verständnis dafür aufbringen, dass dann irgendwann keine weiteren Patienten für den Tag mehr angenommen werden.

Klar kann man.

Man hat bei praktisch niemandem ein einklagbares Recht darauf, dass Öffnungszeiten auch eingehalten werden. Auch ein Laden könnte einfach früher schließen und du müsstest damit leben.

Man kann sogar einfach so abgewiesen werden. Ohne Begründung.

Hallo!

Ich brauchte Kartoffeln und Rosenkohl. Diese faule Socke von Gemüsehändler hatte ein Schild hinter der Tür „wegen Trauerfall geschlossen“. Dem will ich jetzt so richtig eins reinwürgen, ihn verklagen … Dann noch der Uhrmacher… Batteriewechsel meiner Armbanduhr war fällig. Aber nix da … Geschäft geschlossen. Hinterher hörte ich, dass das Weichei wegen Herzinfarkt den Laden gar nicht erst aufschloss. Zu allem Überfluss - Winter und Schnee kommen ja auch alljährlich vollkommen überraschend - wollte mir heute der Reifenhöker eine Minute vor Geschäftsschluss keine Winterreifen aufziehen. Die Welt ist schlecht und arbeitsscheu!

Gruß
Wolfgang

Hallo,
ich stand vor einem Laden mit dem Schild „durchgehend geoeffnet“ aber nein, Sonntagabend trotzdem geschlossen, wollen wohl nichts verkaufen, zu einer Zeit, da ebay immer noch offen hat.

Mindestens 20 Wochensprechstunden hat ein Arzt zu liefern, was natürlich auch i.d.R. gewährleistet ist.
Aber die etwas schnippische Antwort verkennt, dass der Patient nicht aus „Daffke“ den Arzt aufsucht, um ihm den pünktlichen Feierabend zu versauen, sondern irgendein Anliegen hat, von dessen Art und Umfang der Arzt keine Kenntnis erhält, wenn er ihn sich nicht wenigstens kurz ansieht.
Immerhin kommt der Patient während regulärer Sprechzeiten!
Ich bin übrigens ein entschiedener Gegner der Kategorisierung der Patienten bzw. deren Beschwerden durch nichtärztliches Personal, auch dann, wenn es sich um VERAHs o.ä. handelt.
Ich bin mir bewusst darüber, dass wir zuwenig Ärzte in Niederlassung haben, aber genau das macht es für einen Patienten unmöglich, in zumutbarer Entfernung eine Alternative zu dem Arzt zu finden, der einem nicht behandeln möchte.

Bei allem Verständnis für die Probleme der niedergelassenen Ärzte sollte man ein bisschen zurückfinden zu den Verpflichtungen durch ärztliche Ethik und der Berufsordnung. Wen sich mehr und mehr Ferndiagnosen via Telemedizin oder „Online-Doktor“ durchsetzen, ist es Ihnen bestimmt auch nicht recht.

Und deine Antwort verkennt, dass niemand damit geholfen ist, wenn ein kranker Arzt dann ggf. einen Behandlungsfehler macht, und dass auch gerade angesichts der Knappheit der Hausärzte niemand etwas von Ärzten hat, die sich so totarbeiten, dass sie mit Mitte 50 einen Infarkt in der Praxis erleiden und einfach umkippen. Sie verkennt ebenso, dass es in so einer Praxis nicht nur einen Arzt, sondern auch eine Menge Personal gibt, dass zurecht ebenfalls erwarten darf, dass der Feierabend annähernd kalkulierbar bleibt. Sie verkennt außerdem, dass zwar innerhalb einer Stunde problemlos 30 Patienten eine Praxis stürmen können, aber selbst die oberflächlichste Anamnese und Diagnostik dieser 30 Patienten nicht ansatzweise in dieser Stunde erledigt werden kann, sondern dieser „Vorrat“ an Patienten dann die Praxiszeit in Richtung Nachtarbeit verlängern würde.

Es gab hier vor Ort übrigens tatsächlich einen Hausarzt, der den Rachen einerseits nicht voll genug bekommen konnte, andererseits aber auch meinte „immer für seine Patienten da sein zu müssen“. Erst kam der Maybach, dann diverse Verfahren aufgrund von Behandlungsfehlern, dann die Insolvenz, und schließlich ein frühes Ende mit noch nicht einmal siebzig. Ja, bei dem konnte es einem wirklich passieren, dass man Termine um 23:00 bekam. Genützt haben die weder Patient noch Arzt!

Da wir uns anscheinend duzen…: Du solltest Dir mal den Mantelvertrag Ärzte etwas genauer ansehen. Aus dem folgt, dass ein kranker Arzt schon aus Rücksicht auf seine Patienten nicht selbst praktizieren sollte/darf (abhängig von seiner Erkrankung) und für eine Ersatzperson zu sorgen hat.

Ein pünktlicher Feierabend ist nahezu JEDEM, der im Einzelhandel tätig ist, völlig fremd. Wer als Kunde bis 22 Uhr einen Supermarkt betreten darf, ist nicht um 22 Uhr auch wieder draußen. Man braucht halt jeden Cent Umsatz. Ist das bei Ärzten anders?
Aber auch wenn der Kunde gegangen ist, sind noch keine Kassenabschläge gemacht, keine Regale aufsortiert und keine Mülleimer geleert. Im Einzelhandel kommt man locker auf 45-50 Std/Woche, ich selbst liege als Selbständiger eher bei 60-70 Std. Und zwar egal, ob ich gesundheitlich angeschlagen bin oder nicht, da meine Frau und ich kein Personal beschäftigen.

Es ist schon ein Stück weit dreist, ausgerechnet als Nothelfer oder Garant sich der Verpflichtung zur Hilfe mit der Begründung entziehen zu wollen, man bestehe auf seinen pünktlichen Feierabend.

Übrigens endet die Tätigkeit als Kassenarzt ohnehin mit 67 und ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Feierabend der Ärzte und deren Personal nicht so wichtig ist, wenn ein Privatversicherter noch eine quersitzende Flatulenz zu behandeln hat. Der Kassenpatient mit starken Schmerzen oder Atemnot ist dagegen eher lästig.
Natürlich sehe ich ein, dass man schon stinkig werden kann, wenn einer erst kurz vor Praxisschluss wegen Wehwehchen dahergeschlappt kommt, die er schon den ganzen Tag hat, aber das kann der Arzt nicht wissen, wenn er sein Personal anweist „pünktlich“ Feierabend zu machen und den Patienten erst gar nicht in Augenschein nimmt.

Da dir anscheinend die üblichen Foren-Umgangsformen nicht geläufig sind: Ja, es wird sich hier und in anderen Foren im Internet üblicherweise geduzt, und zwar über alle Altersgruppen, sozialen Schichten, … hinweg.

Deine Aussage mit „hat für eine Ersatzperson zu sorgen“ steht leider in unmittelbarem Widerspruch zum Ärztemangel, und dürfte bei einer kurzfristigen Erkrankung schon rein praktisch nicht umsetzbar sein.

Ich habe auch ausdrücklich nicht von „pünktlichem Feierabend“, sondern von „ansatzweise pünktlichem Feierabend gesprochen“! Selbstverständlich ist jedem Arzt und auch jeder Sprechstundenhilfe die ein oder andere Überstunde zuzumuten. Aber auch da gibt es Grenzen!

Was du als Selbständiger machst, ist übrigens ganz alleine deine freie Entscheidung (abgesehen von ein paar ggf. bestehenden öffentlich rechtlichen Minimalforderungen . Nur du selbst zwingst dich zur Selbstausbeutung! Ich kann da durchaus mitreden, bin selbst im freien Beruf tätig, aber inzwischen nur noch nebenbei, und komme auch angestellt immer auf deutlich mehr als meine 40 offiziellen Stunden. Aber es gibt eben auch Grenzen. Und daher erlaube auch ich mir die Ablehnung jeglicher Mandate, die unter den aktuellen Voraussetzungen nun mal nicht machbar sind. So etwas nennt man einen vernünftigen Kompromiss.