Dürfen ausländische Geldeintreibefirmen in Deutschland vollstrecken?

Dürfen Firmen aus dem Nicht - EU Ausland Schulden in Deutschland / der EU vollstrecken? Oder wie kann eine ausländische Firma hier in der EU an einen Schuldner heran kommen der hier Staatsbürger ist? Muss sie in der EU klagen?

Danke schon mal

Hallo!

Wenn mit Vpllstreckung Briefe schreiben "… bitte zahlen Sie bis zum …, " gemeint sein sollte, ist es beliebigen Unternehmen und Personen anheim gestellt, so etwas zu tun. Darüber hinaus gehende Handlungen, wie Zugriffe auf Bankkonten und Wegnahme von Sachen, erfordern Gerichte und Gerichtsvollzieher.

Gruß
Wolfgang

Ja das meinte ich. Gerichte und Gerichtsvollzieher. Dürfen nicht EU Firmen EU Bürger verklagen? Nach welchem Recht geht das dann. Nach dem Recht des Staates in dem die Schulden bestehen oder nach dem Recht des Staates in dem der Schuldner lebt?

Und wie läuft das ab? Gibt es da Anwälte in der EU, die das machen oder muss der Anwalt eingeflogen werden? Oder ruft die ausländische Person direkt das Gericht in der EU an?

Bei Privatpersonen geht es nach dem Recht des Wohnsitzstaates, also ein Deutscher müsste in D verklagt werden. Egal wo die Firma sitzt, die meint, die Person schuldet noch Geld.
Und natürlich käme kein Anwalt aus den USA oder China nach Deutschland um den Fall hier bei Gericht einzureichen und duchzuziehen (er dürfte es schon !), man bedient sich Partneranwälten in Deutschland.

Und ebenso könnte man deutsche Inkassounternehmen mit der Geldbeitreibung beauftragen. Die machen dann das was sie auch bei inländischen Gläubigern machen . Schreiben, Hausbesuche, Anrufe…

Mehr dürfen sie ja nicht.
Mehr wäre gerichtliche Maßnahmen einleiten.

MfG
duck313

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Hallo!

Nicht einmal ein Rechtsanwalt aus einem anderen EU-Land kann ohne weiteres in D tätig werden, siehe z. B. https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/rechtsanwalt.php
Für Advokaten aus Nicht-EU-Staaten wird die Zulassungsprozedur noch aufwändiger, Das Spiel reicht bis zur Wiederholung des Studiums, mindestens sind Examina nachzuholen. Umgekehrt stellen sich z. B. die Amis bei Advokaten und Medizinern aus Europa ähnlich mädchenhaft an.

Bei Ingenieuren liegt die Sache günstiger. Auf dem ganzen Globus ist seit jeher bekannt, dass man einen deutschen Abschluss als Dipl.-Ing. und Dr. Ing. nicht in der Lotterie gewinnt. Deshalb fand ich die Umstellung auf „Bätschler“ und Master in den Natur- und Ingenieurwissenschaften im Rahmen des Bologna-Prozess entbehrlich und die damit einher gegangene Verschulung eher kontraproduktiv. Wenn man sich ansieht, welche interdisziplinären Kenntnisse z. B. die Entwicklung neuer Photovoltaik oder bezahlbarer Brennstoffzellen erfordert (unbezahlbar teure Elektrolyseure und Brennstoffzellen bringt beinahe jeder Depp mit Fertigprodukten von DuPont und viel Platin zustande), kann man nicht mehr auf die Idee kommen, nach standardisierten Fachidioten mit festgelegten 08/15-Kurzstudiengängen zu verlangen. Ähnliches gilt in der Sensorik, in der Medizintechnik und vielen anderen Gebieten. Dauerhaft wettbewerbsfähige Absolventen brauchen breite Grundlagenkenntnisse. Die klassischen Aufteilungen in Maschinenbau, Elektrotechnik und Chemie, immer zusammen mit Mathematik und Informatik, sind allenfalls noch für Standardkram brauchbar. Aber ich gleite vom ursprünglichen Thema ab… .

Genau so. Das gilt schon, wenn ein Kläger in Kempten einen Schuldner in Rostock belangen will.

Gruß
Wolfgang

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