Ist es rechtlich erlaubt, dass Clubs Aktionen wie „Ladie’s Night“ haben und verschiedene Preise verlangen? Ist dass nicht Diskrimienerung bzw Sexismus?
Hallo,
In Deutschland ist das rechtlich erlaubt. Hier dürfte § 20 Abs. 1 Nr. 3 AGG ziehen. Spannend würde es vielleicht, wenn der Clubbetreiber dann wieder explizit Lesben und/oder hässliche Frauen ausschließen würde.
Grüße
Interessant zu erfahren, aber mir ist es schon einmal passiert, dass Clubetreiber männliche Partygäste von ihrer Location ausgeschlossen haben und dafür weiblichen bevorzugt Eintritt gewährt haben (ohne ein "Ladie´s night special o.ä.). Das kann rechtlich doch nicht fundamentiert sein oder?