Dürfen die Dimensionen der Winterreifen denen der Sommerbreitreifen entsprechen?

Hallo zusammen,

zu diesem Thema habe ich bereits einige unterschiedliche Einschätzungen zusammentragen können, die sich allesamt jedoch nur auf Vermutungen stützen und nicht auf Fachwissen basieren. Selbst Inhaber von KFZ-Werkstätten sind sich nicht einig:

Mein Fahrzeug hat mit 255ern serienmäßg recht breite Sommerreifen auf 18 Zoll. Da für den nächsten Sommer 19 Zoll Kompletträder gekauft werden sollen, wollte ich 18 Zoll Winterreifen für die 18 Zoll Alufelgen kaufen.

Die Rad/Reifenkombinationen entspricht von den Dimensionen exakt denen der Sommerreifen. Ist es rechtlich zulässig, Winterreifen in der gleichen Größe zu montieren oder sind die Eintragungen der Fahrzeugherstellers nur für Sommerreifen zulässig?

PS: Die Frage zielt nur auf den Rechtsaspekt ab. Daher bitte keine Nebendiskussion, ob Winterreifen in die Größe und auf Alufelgen sinnvoll sind :wink:

Hallo.

Versteh ich nicht. In welchem Punkt sind sich die Werkstattinhaber denn uneins?
Im Fahrzeugschein steht mindestens eine zugelassene Reifengröße. Evtl. finden sich weitere zugelassenen Größen im „Certificate of Conformity“ für dieses Fahrzeug.
Von Sommer- oder Winterreifen ist in beiden Dokumenten nicht die Rede.

Gruß,

Kannitverstan

Hallo!

Es ist völlig egal, welche Art von Reifen du auf deinen Felgen hast, solange die Größe allgemein für das Fahrzeug zugelassen ist, und sofern Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex ausreichen.
Für Winterreifen gibt es sogar noch eine Ausnahme, ihre max. Geschwindigkeit darf unter der Höchstgeschwindigkeit des Wagens liegen, dann muß aber ein Tempolimit-Aufkleber aufs Armaturenbrett.

Ansonsten spielt die Unterscheidung zwischen Sommer- und Winterreifen nur ne Rolle, wenn man bei winterlichen Verhältnissen unterwegs ist.

Vielen Dank für eure Antworten. Es gab teilweise die Meinung, die Reifendimensionen würden sich immer nur auf Sommerreifen beziehen. Würde man nun Winterreifen in den gleichen Größen aufziehen, verlösche der Versicherungsschutz.

Dann müsste aber in den Unterlagen stehen, welche Reifengröße Winterreifen haben müssten. Denn wenn man unterschiedlichen Größen vorschreiben würde, müssten auch beide Größen angegeben werden. Denn welche Größe sollte man sonst aufziehen, wenn man die Größe der Sommerreifen nicht nutzen dürfte, und andere Größen nicht angegeben sind. Dann würde ja in jedem Fall bei Nutzung von Winterreifen der Versicherungsschutz erlöschen, was letztlich Sinnlos wäre…

1 Like

Der Werkstatt betreiber bezieht sich hierbei auf einen Aufkleber auf der Innenseite der Fahrertür. Hier ist nur der Reifendruck für kleinere Reifen M+S angegeben. Der Reifendruck für die Dimensionen der Sommerreifen gibt es nur ohne den Zusatz „M+S“.