Dürfen einfach irgendwelche Immobilienbilder verwendet werden?

Der FALL:

Es besteht eine Wohnungseigentumsgemeinschaft 10 Wohnungen
5 gehören A------- 5 gehören B

B hat einen Sohn, der sich als Wohnungs- bzw. Immoblienmakler selbstständig gemacht hat.

B Sohn folgend C genannt
hat sich eine Webseite angelegt.
auf der er diverse Häuser als Referenzen zeigt, bei denen er angeblich bei der Vermittlung mit beteiligt war.

u.A. ist auch ein Foto des Hauses von der Wohnungseigentum Gemeinschaft von A und B zu sehen.

Muss A. das hinnehmen? dass das Gebäude, das abgesehen davon niemandem vermittelt wurde, sondern in dem C`s Vater lediglich 5 Wohnungen erstanden hat und das auch ohne Mithilfe des Sohnes. auf der Webseite dargestellt wird?
Oder kann A sich dagegen wehren und wenn ja, wie am besten.

vielen Dank
Bürger 79

Hallo.
Hat der Veroeffentlicher die Rechte am Bild, selbstgeknipst?
Kommt es zu einem Schaden wegen der Bilder bei dem sich Wehrenden?
Haeuser von aussen darf jeder knipsen und veroeffentlichen, solange keine Personen erkennbar sind (die das nicht wollen koennten).

Hallo,
dahinter steht wohl das Bestreben, möglichst viele Objekte als Vermittlungserfolge darzustellen.

Wenn Hausteil B nie vermittelt wurde, und schon gar nicht von C, dann könnte man wohl eine Unterlassungsklage androhen.

Gruß Heinz

Auch Grußlos,

vielleicht ist die Lösung auch ganz einfach und B will Wohnungen vermieten oder verkaufen?

nochmals Grußlos

Hallo,
ich bitte um Entschuldigung, im Eifer habe ich die Begrüßung vergessen.

Bürger 79