Der FALL:
Es besteht eine Wohnungseigentumsgemeinschaft 10 Wohnungen
5 gehören A------- 5 gehören B
B hat einen Sohn, der sich als Wohnungs- bzw. Immoblienmakler selbstständig gemacht hat.
B Sohn folgend C genannt
hat sich eine Webseite angelegt.
auf der er diverse Häuser als Referenzen zeigt, bei denen er angeblich bei der Vermittlung mit beteiligt war.
u.A. ist auch ein Foto des Hauses von der Wohnungseigentum Gemeinschaft von A und B zu sehen.
Muss A. das hinnehmen? dass das Gebäude, das abgesehen davon niemandem vermittelt wurde, sondern in dem C`s Vater lediglich 5 Wohnungen erstanden hat und das auch ohne Mithilfe des Sohnes. auf der Webseite dargestellt wird?
Oder kann A sich dagegen wehren und wenn ja, wie am besten.
vielen Dank
Bürger 79