Dürfen Firmen/Detekteien bei der Zulassungsstelle im Auuftrag eines Kunden Halterdaten erfragen?

Hallo Zusammen,

Privatpersonen haben ja das Recht, bei berechtigtem Interesse, Halterdaten bei der Zulassungsstelle zu erfragen.

Haben das auch Firmen die im Auftrag von Kunden handeln?
Also bsp. eine Detektei, welche sagt unser Kunde hat uns gegenüber ein berechtigtes Interesse dargelegt, wir vertreten ihn?

Danke

Warum nicht ?
Was ist denn der Unterschied ob man „berechtigtes Interesse“ selbst geltend macht oder jemand es mittels Vollmacht tut ?
Es kommt doch nur darauf an, ob das jeweilige Anliegen berechtigt ist Auskünfte zu bekommen.

MfG
duck313

Dann verfeinere ich meine Frage mal.

Wie muss diese Vollmacht den aussehen?

Es gibt Portale dort kann dieses Online erfolgen. Natürlich muss dort der entsprechende Grund angewählt werden, es erfolgt auch eine Rechtsbelehrung. Es erfolgt also keine Unterschrift. Name, Anschrift muss natürlich angegeben werden.

Die Vollmacht liegt also „elektronisch“ vor, reicht das?

Woher soll ich das wissen ?
Offenbar bieten diese „Portale“ so einen Dienst an, also wird es möglich und zulässig sein. Was sollte sonst so ein Angebot ?

Mal ein Beispiel, Auskünfte aus dem Einwohnermeldeamt, Das geht heute auch online- natürlich bei der zuständigen Behörde selbst.
Da kann man sich auch nicht direkt ausweisen, man füllt ein Datenblatt online aus und gibt sein Konto an damit die Gebühr bargeldlos eingezogen werden kann. Die Antwort ( „wohnt die Person X noch unter der Anschrift dort“) kommt sofort oder falls durch mehrere Umzüge Recherchen nötig werden, dauerts halt (und kostet mehr).

MfG
duck313