Dürfen Fremdpersonen in einem Kindergarten Gebäude wohnen?

Hallo,
ich wohne in München in einem Gebäude wo sich im Erdgeschoss ein Kindergarten befindet. Das ganze Gebäude inklusive meiner Wohnung gehört dem Kindergarten. Es gibr nur diese eine Wohnung im Gebäude. Vor kurzem wurde mir mitgeteilt dass ich ausziehen soll weil es angeblich seit 2014 ein Gesetz gibt das sagt dass keine Fremdpersonen im Kindergartengebäude wohnen dürfen.

Es interessiert mich ob es wirklich so ein Gesetz gibt oder wollen sie mich nur loswerden um die Wohnung teurer zu vermieten?

Ich bin in dieser Wohnung nämlich mehr als 10 Jahre.

Vielen Dank

Hallo,

Gibt es eine Kündigung? Oder wurde der Sachverhalt nur „mitgeteilt“?

Warum fragst Du nicht als erstes den, der diese Mitteilung gemacht hat, auf welche Gesetze er sich beruft? Es ist doch nicht an Dir, zu beweisen, dass der Mitteiler recht hat, sondern an ihm.

Grüße

Es gibt keine Kündigung nur mündlich wurde das mitgeteilt.

Dann darfst du das erstmal getröstlich ignorieren …

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Dann hättest Du ja eine Kündigungsfrist von 9 Monaten. Vorher kann man Dich nicht kündigen. Und als Grund wäre hier nur Eigenbedarf der Kita denkbar und zulässig.

Und ob überhaupt ?
Bestimmt nicht wegen des genannten „Gesetzes“. Das ist nämlich großer Quatsch. So etwas gibt’s nicht. Da muss etwas anderes gemeint sein.

Und mal am Rande gefragt. Die gehst doch sicherlich nicht durch die Räume der Kita um in deine Wohnung im 1. Stock zu gelangen. Du hast einen eigenen Eingang.
Oder etwa nicht ?

MfG
duck313

Kündigung von Wohnraum muß in jedem Fall schriftlich erfolgen ; solange das nicht passiert kannst Du das getrost ignorieren.

Ja genau es gibt einen anderen Eingang.

Mir kam das auch komisch vor denn seit ein Paar Jahren versuchen die immer wieder mich da rauszukriegen.

Also es gibt kein Gesetz das besagt das keine Fremdpersonen im Kindergarten Gebäude wohnen können?

Eigentlich kann ich auch keine Fremdperson sein da ich ja seit über 10 Jahren da wohne.

Vielen Dank

Servus,

es kann durchaus eine städtische Satzung mit diesem Inhalt geben, wobei etwas so Verblasenes wie „Fremdpersonen“ da ganz sicher nicht drinne steht.

Es ist aber völlig egal, welche Regelungen dazu irgendwo stehen, solange es einen gültigen Mietvertrag gibt und dieser nicht gekündigt ist.

Schöne Grüße

MM

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Bin selbst Erzieherin in München und es gibt hier unzählige Kitas die entweder in Räume in Wohnanlagen, Bürogebäuden , oder auch kleineren Wohnhäusern untergebracht sind . Dass das Prinzipiell nicht erlaubt ist kann nicht sein! Wer ist denn der Träger ?