Hallo,
In der Prüfungsordnung habe ich nichts, dass dafür oder dagegen spricht, gefunden
nun, es muss aber festegelgt sein oder es darf nicht verwendet werden.
Außer der Prüfungsordnung gibt es ja noch die allgemeine Studienordnung der jeweiligen Hochschule.
Zum Thema „Beweis“:
Der Dozent, pardon, ich meine der/die Dozent_in
hat das in der Studienarbeit verwendete generische Maskulinum
angestrichen teilte mit, dass er/sie es aufgrund des Bachelor-Leitfadens
machen musste.
Das beweisst aber noch keine schlechtere Benotung der Arbeit an sich.
Ich würde das Thema mal mit dem ASTA bereden,dafür ist der ja da.