Hi kurze Frage auf unserer Hochschule ist ein Bachelorleitfaden, wo steht, dass man immer beide Geschlechter schreiben muss (z.B. „Dozent_innen“ anstatt „Dozenten“)
Darf eine Hochschule das bzw. Bachelorarbeiten, die sich nicht daran halten, schlechter benoten?
In der Prüfungsordnung habe ich nichts, dass dafür oder dagegen spricht, gefunden.
Zum Thema „Beweis“:
Der Dozent, pardon, ich meine der/die Dozent_in hat das in der Studienarbeit verwendete generische Maskulinum angestrichen teilte mit, dass er/sie es aufgrund des Bachelor-Leitfadens machen musste.
In der Prüfungsordnung habe ich nichts, dass dafür oder dagegen spricht, gefunden
nun, es muss aber festegelgt sein oder es darf nicht verwendet werden.
Außer der Prüfungsordnung gibt es ja noch die allgemeine Studienordnung der jeweiligen Hochschule.
Zum Thema „Beweis“:
Der Dozent, pardon, ich meine der/die Dozent_in
hat das in der Studienarbeit verwendete generische Maskulinum
angestrichen teilte mit, dass er/sie es aufgrund des Bachelor-Leitfadens
machen musste.
Das beweisst aber noch keine schlechtere Benotung der Arbeit an sich.
Ich würde das Thema mal mit dem ASTA bereden,dafür ist der ja da.
die maßgebende
und nicht deine ist die maßgebende (genauso wenig wie die des fragestellers), sondern allein die des benotenden dozenten. ob das nun in der prüfungsordnung steht oder im duden oder auf der rückseite des mondes.
Gut erkannt! Es zählen Fakten und nicht deine Abschweichungen über alte Studiengänge oder dein logischer Trugschluss argumentum ad passiones
Also nochmal, die Frage war: Ist es im Bereich der Zuständigkeit/Gerichtsbarkeit der Verfasser von Bachelor Leitfäden, Studenten die Gender-Schreibweise aufzuzwingen? .