Durfen ICH und mein FREUND zusammenziehen ? HILFE

Ich (19) und mein Freund bald (19) leben beide in einer vom Jugendamt gestellten betreuten Wohngruppe.

Ich in Kassel und er in Gudensberg.
Mit dem Bus sind das 30 Minuten Entfernung.
Wir sind seit 1 Jahr zusammen und würden jetzt
gerne zusammenziehen.

Wir sind beide leider noch Arbeitssuchend.
Ich werde beim Umzug unterstützt und bei mir
wurde es bewilligt. (Wir wollen beide nach Kassel ziehen).
Doch seine Betreuer sind dagegen.
Genauso sein Jugendamt. Ohne Gründe.

Wir verstehen uns echt super und halten es keinen Tag ohne einander aus. Die Tickets um uns gegenseitig zu sehen sind sehr Teuer und wir dürfen nur eine Übernachtung am Wochenende haben.

WIR würden gerne erstmal zusammenziehen und und dann in der nähe eine Ausbildung suchen.
Das wäre viel leichter für uns als umgedreht.

SO NUN MEINE FRAGE:
Darf man den gemeinsamen Umzug verbieten!?
Wie sieht es aus wenn wir Heiraten würden!?

LG, und danke im vorraus!

Hallo,
Ihr Beiden seid volljährig und insofern frei, Euern Wohnsitz dort zu wählen, wo es Euch beliebt.
Allerding seid Ihr z.Zt. noch Empfänger von Leistungen der Jugendhilfe, die Euch auf Euren Antrag hin gewährt wird und die an gemeinsam besprochene Bedingungen geknüpft wird, die Ihr in einem Hilfeplan mit dem Jugendamt so festgelegt habt.
Wenn Ihr jetzt entgegen dieser Absprachen handeln wollt, kann das Jugendamt die Maßname beenden und Ihr müßtet ganz allein auf Euch gestellt Euern Lebensunterhalt sicherstellen.
Diese Lage kann sehr schwierig werden und Ihr solltet vorher alles gründlich mit Euern Sozialarbeitern durchsprechen!
Viel Glück!
Reinhard

Hey! Danke für die Antwort.

Also ich kriege mein Geld vom Arbeitsamt.
Werde dadurch auch finanziert, da ich im moment
sehr viele Bewerbungen schreibe und mich bemühe.

Mein Freund hingegen wird vom Jugendamt finanziert.
Wenn er dort einfach auszieht wird die Maßnahme beendet,
und er kriegt dann auch kein Geld mehr von denen.

Kann mein Freund nicht auch ALG2 beantragen!?

Ich mein, wieso will sein Jugendamt nicht das wir zusammenziehen!? Ich habe einen guten Realschulabschluss habe keine Kinder, keine Verschulden, garnichts. Dürfen die es denn Verbieten!?

Und was ist wenn wir heiraten würden!? Dürften wir dann zusammenziehen!?
Wäre toll, wenn du es wüsstest…

Hey! Danke für die Antwort.

Also ich kriege mein Geld vom Arbeitsamt.
Werde dadurch auch finanziert, da ich im moment
sehr viele Bewerbungen schreibe und mich bemühe.

Mein Freund hingegen wird vom Jugendamt finanziert.
Wenn er dort einfach auszieht wird die Maßnahme beendet,
und er kriegt dann auch kein Geld mehr von denen.

Kann mein Freund nicht auch ALG2 beantragen!?

Ich mein, wieso will sein Jugendamt nicht das wir zusammenziehen!? Ich habe einen guten Realschulabschluss habe keine Kinder, keine Verschulden, garnichts. Dürfen die es denn Verbieten!?

Und was ist wenn wir heiraten würden!? Dürften wir dann zusammenziehen!?
Wäre toll, wenn du es wüsstest… … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1…

Hallo again,
also, wie gesagt, Dein Freund kann die Jugendhilfe auf eigenen Wunsch beenden. Er müßte sich dann sofort nach Ummeldung beim Arbeitsamt und der Berufsberatung melden um seine Zukunft zu planen. Hat er einen Schulabschluß?
Der ist natürlich total wichtig, denn sonst wäre er auf dem Arbeitsmarkt chancenlos. Wenn er die Jugendhilfe erhält, um seinen Schulabschluß zu erlangen, wäre es nicht so clever, dieses Ziel jetzt vorschnell aufzugeben.
Also, keine Panikentscheidungen, gut Ding will Weile haben, bleibt Euch treu und plant Eure gemeinsame Zukunft ohne Hektik. Euer Leben fängt gerade erst an und jetzt schafft Ihr die Fundamente für ein gutes Leben ohne Angst vor Armut oder Alleinsein.
Ciaou,
Reinhard

Hey,
Ja, klar hat er einen Abschluss, so wie ich Real
und auch kein schlechtes Zeugniss.
Er hat die Jugendhilfe, da er zuhause mit seiner mutter nicht klar kommt, und er ‚verselbstständigt‘ werden soll.
Ziel der Maßnahme ist eine Ausbildung und eine eigene Wohnung. Ausbildung hat er Angefangen, als Maler und Lackiere. Jedoch nach einem halben Jahr abgebrochen,
da er schlimme Neurodermitis hat, und es ihm nicht gut tat wegen der Lacke, etc.

Deswegen hätten die ihm schon fast die maßnahme beendet.

Ausbildung steht natürlich im vordergrund bei uns beiden. Ich weiß auch, dass er schnell was finden wird,
da er sehr zielstrebig und kommunikativ ist.

Jedoch fällt es uns beiden schwer, da die Entfernung so weit ist. Es würde uns leichter fallen, und wir würden uns gegenseitig bei der Berufswahl/suche unterstützen wenn wir erstmal zusammenziehen würden.

WAS wäre denn, wenn er die maßnahme von heute auf morgen beenden würde!? Kennen sie sich zufällig darin aus!? Muss er wieder zu seiner Mutter ziehen oder steht ihm dann ALG2 zu, und er dürfte umziehen?
So ein Antrag dauert ja länger, bis er bewilligt wird!?

lg und danke für die tollen Antworten!

Hallo.
Ich denke, Dein Freund muss die laufende Jugendhilfe beenden. Er ist in einer sog. stationären Jugendhilfe. D.h. er muss in den dafür vorgesehenen Räumen des Jugendhilfeträgers leben. Wenn er mit dir zusammenziehen will, kommen eigentlich nur ambulant Betreuungsformen in Frage. Das hat also erst mal nichts mit Deiner Person zu tun, sondern mit dem Konzept der Betreuung. Da sind Paare (auch Ehepaare) nicht vorgesehen. In ambulanter Betreuung übernimmt das Jugendamt aber nicht den Lebensunterhalt, weil es dann ein nachrangiger Kostenträger ist.
Wenn dein Freund derzeit nicht selbst Geld verdienen kann(Jobben?), und auch keine Schule o.ä. besucht, kann und muss er ALG2 beantragen.
Allerdings ist es noch etwas komplizierter: Dann sind nämlich wieder seine Eltern für ihn Unterhaltspflichtig. Wenn die Geld haben, müssen sie zahlen. Das kann schwierig sein.
Ich denke, Ihr könnt das Durchziehen, wenn ihr es wirklich wollt. Ihr werdet jede Unterstützung brauchen können, für Anträge, Verträge, Finanzen, Ämter etc. etc… Und ihr braucht Zeit zum Vorbereiten. 4-6 Monate würde ich einplanen. Heiraten hilft dabei zwar nicht direkt, geht aber trotzdem.

Viel Erfolg!

Kraig Lafuze

ok, dann sieht die ganze Geschichte doch gar nicht so schlecht aus. Ich finde trotzdem, daß er die Maßname des Jugendamtes anständig beenden sollte und nicht einfach hinschmeißen. Redet mit den Leuten und versucht Ihr Vertrauen in Eure Beziehung zu erlangen.
Zusammen seid Ihr natürlich stärker als allein und habt so auch die besseren Argumente. Sobald Ihr eine Wohnung gefunden habt und Dein Freund umgemeldet ist hat er Anrecht auf Alg2 und sucht sich eine berufliche Perspektive. Dann kann er beweisen, was in ihm steckt.
Viel Spaß,
Reinhard

Grüß dich,

also wie dieses beim betreuten Wohnen läuft, davon habe ich keine Ahnung.
Sorry aber viel Glück.

LG Andreas

Hi zurück,
eigentlich wäre es für das Jugendamt die günstigste Variante, euch Hilfen in einer gemeinsamen Wohnung anzubieten, wenn ihr zusammenzieht. Die Tatsache, dass ihr beide in einer stationären Unterbringung seid, kostet jedes Jugendamt rund 4000 Euro monatlich, es sei denn, ihr werdet Wohnungstechnisch von anderer Stelle finanziert.

Leider bekommt ihr beide eben Leistungen von Amt, so können die auch die Ausgestaltung der Hilfe bestimmen, sprich, ihr müsst mitspielen.

Diskutabel könnte doch auch ein Übergang in beruflicher Hinsicht und die Arge sein. Wenn ihr beide einen Ausbildungsplatz hättet, könnte man das, was an Geldern noch fehlt über BAB, Bafög und Wohngeld regeln. Aber einen Grund müsste der Sachbearbeiter vom Jugendamt schon nennen können.

In letzter Instanz könntet ihr die Hilfen beenden und selbst sehen, wie ihr klarkommt. So lange ihr da keine umsetzbare Idee und genug Geld habt, müsst ihr das tun, was der von euch will, der eure Miete zahlt.

Trotzdem viel Glück, viel gegenseitige Unterstützung und gutes Gelingen mit eurem Plan. Mein Segen habt ihr, aber davon könnt ihr keine Brötchen kaufen… hihi

Gruß Martin