Hallo!
Ich würde gerne wissen, ob es erlaubt ist, wenn Jäger ihr erlegtes Wild (Reh, Wildschein)
an Privatleute oder Gaststätten verkaufen. Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein? Muss der Jäger ein Gewerbe anmelden? Muss das Fleisch beschaut werden? Was gibt es sonst noch zu beachten?
Ich frage nur deshalb, weil in unserer Ortschaft einige Jäger die Jägerei mittlerweile übertrieben exzessiv betreiben und täglich etliche Stunden ihrem „Hobby“ nachgehen, so dass man fast schon von einer Vollzeitbeschäftigung sprechen könnte. Hier spielen wahrscheinlich finanzielle Gründe eine entscheidende Rolle, soll heißen dieses Hobby bringt dem einen oder anderen Jäger eine nicht unbeträchtliche Geldsumme ein aufs Jahr gesehen.
Danke für die Antwort
MfG