Dürfen Kosten für Flüchtlingsunterkunft / Gemeinschaftsunterkunft verschwiegen werden?

Eins vorab, es geht mir nicht um die Flüchtlingsfrage an sich. Wir hatten gestern im Ort eine Informationsveranstaltung über eine Geminschaftsunterkuntft, die demnächst von einem „Investor“ in Betrieb genommen wird. Dieser hat einen Vertrag mit dem Kreis abgeschlossen. Da man leider schon hier und dort schon von absolut überhöhten Kosten und Knebelverträgen (gerade in der höchsten Not des Flüchtlingsaufkommen) gehört hat, kam auch die Frage auf, wie es sich mit den Kosten auf jählicher Basis verhält.
Es kam die Antwort, dass man mit dem Investor Stillschweigen über diese Kosten vereinbart hat. Auf die Nachfrage, ob das Verschweigen rechtens ist, kam sofort die Antwort „Ja, das ist rechtens“ und die Frage wurde abgetan.
Nun meine Frage. Da es sich ja nach wie vor um Steuergelder handelt, finde ich es irritierend, dass man über deren Verwendung schweigen darf. Leider bleibt bei so einer Antwort seitens des Kreises der fade Beigeschmack, dass es sich bei diesem Vertrag um einen absolut überteuerten und nicht zu rechtfertigenden handelt.
Gibt es einen Weg, die Kosten zu erfahren, bzw, war es rechtens, die Summe zu verschweigen?
Für Informationen bedanke ich mich im Voraus!

nein, es gibt keinen Anspruch das zu erfahren.
Es erfahren nur die, die damit zu tun haben, also Verwaltung und der zuständige Ausschuss der Gemeinde/Stadt (Finanzausschuss).

Das sind laufende Verträge, über deren Inhalt Vertraulichkeit besteht.

Aber da diese Gelder (Miete der Unterkunft) nicht aus „Schwarzen Kassen“ bezahlt wird, so stehen die Ausgaben auch im Finanzplan drin. Allerdings nicht als Einzelposten, sondern gebündelt zu Ausgabeposten (Flüchtlingsunterkünfte)

Was der Investor also an Miete bekommt, das wird nicht direkt hervorgehen.

In der regel hat die Stadt aber keine richtige Wahl, sie muss Flüchtlinge unterbringen, egal wie. Und das schnell. Also muss man die (stark gestiegenen) Mietkosten der Mobilcontainer zahlen oder eben feste Gebäude bauen (lassen).
Und meist sind das Investoren, denn sie finanzieren alles vor, was die Stadt nicht kann. Und es geht wesentlich zügiger als wenn die Stadt selbst planen und bauen lässt.
Kostensteigerung wäre auch kein Problem, wenn man mit dem Bau nichts zu tun hat. Man mietet später an zu vorher ausgehandelten Preisen und Laufzeiten.

Danach kann man kündigen und die Wohnungen werden dann vom Investor anders genutzt.

MfG
duck313

Ja, das war rechtens und einen einfachen Weg, an die Summe zu kommen gibt es leider nicht.

Gruß,
Steve

Hallo Heikki,

die Kreistagsabgeordneten dürfen Einsicht in die Verträge des Kreises nehmen.
Auch diese dürfen den genauen Betrag nicht preisgeben, aber eine Einschätzung ob die Höhe angemessen ist (sofern sie es denn können).
Damit hätte man zumindest einen Anhaltspunkt ob die Befürchtungen gerechtfertigt sind oder nicht.
Also such dir eine/n Abgeordnete/n der/dem du vertraust und zutraust den Vertrag zu beurteilen und frag nach.

Grüße

Hallo!

Vielen Dank für die informativen Antworten. Dann ist es halt so. Hätte ich nicht gedacht.
Die Idee mit den Kreistagsabgeordneten ist eine gute Idee und ich werde mal Kontakt zu einem aufnehmen.

Mit besten Grüßen!

Hallo,
so lapidar einfach mit „ja, es ist rechtens keine Auskunft zu bekommen“ ist es bei weitem nicht.

Grundsätzlich hat mittlerweile fast jedes Bundesland ein Informationsfreiheitsgesetz, das die Preisgabe von Verwaltungsinterna regelt. Nun ist es hier durchaus wahrscheinlich, dass schützenswerte Daten Dritter - die Mieteinnahme eines privaten Unternehmens - ein Betriebsgeheimnis o.ä. darstellen, das tatsächlich auf dieser Grundlage nicht preisgegeben werden muss. Das kann aber einfach mal - schriftlich!- erfragen.

Dann ist der Tipp mit den Abgeordneten oder Ratsherren auch nicht schlecht. Diese haben entweder tatsächlich einen Rechtsanspruch, in nichtöffentlicher Form darüber Auskunft zu erlangen, davon hat aber „der Steuerzahler“ auch nix, da die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Was auch gut so ist, denn Du möchtest auch nicht, dass Deine Mietausgaben ausgeplappert werden, weil einer meint, die Dir gezahlte Sozialhilfe sei zu hoch, oder?

Dieser Kreisratsangehörige kann aber eines: jedwede Vermietung (erheblich) über Marktwert stellt, wenn sie nicht absolut gut begründet ist, eine Subvention oder Beihilfe dar, die nach „einer ganzen Latte“ von Rechtsvorschriften, angefangen bei der Haushalts- oder Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes bis hin zu EU-Rechtsprechung rechtswidrig wäre. Sollte das so sein - und nicht mit dem Totschlagargument der Nothilfe zurzeiten der Flüchtlingsschwemme Ende 2015 niedergekeult werden - ist so ein Mietvertrag unwirksam, da gegen geltendes Recht verstoßend (guckst Du §134 BGB). Und das kann in der Tat ein Kreistagsabgeordneter erfragen! Also erinner Dich mal an die letzte Wahl und besuche mal das Fraktionsbüro Deines geringsten Misstrauens im Kreishaus.

Gruß vom
Schnabel

war das nicht erst heute abend Thema im WDR Fernsehen?
schau mit in die Mediathek (aktuelle Stunde)