Dürfen Notausgänge überhaupt abgesperrt sein?

Hallo ihr Lieben! Ich frage mich, ob es überhaupt erlaubt ist Ausgänge, die mit Türen verschlossen sind, abzusperren.

Hallo,

guckst du hier:
http://www.sicherheitstechnik.fermatec.de/lexikon-sicherheitstechnik/notausgang.html

Wenn ein Notausgang gegen Einbruch und unbefugten Zugang gesichert, also abgeschlossen wird, so muss er dennoch jederzeit ohne weitere Mittel einfach von innen zu öffnen sein.

Gruß
Christa

Hallo!

So einfach gefragt N E I N !

Aber es kommt wieder mal darauf an, was das für ein Gebäude ist in dem Ausgänge oder auch Notausgänge versperrt sind.

MfG
duck313

Hallo,

allo ihr Lieben! Ich frage mich, ob es überhaupt erlaubt ist Ausgänge, die mit Türen verschlossen sind, abzusperren.

Ja das ist erlaubt, wenn man nämlich entsprechende technsiche Einrichtungen nutzt, die die
Funktion Fluchtweg sicherstellen.

Beispielsweise gibt es bei zahlreichen Veranstaltungsgebäuden eine magnetische Verriegelung der
Fluchttüren,die ein unbefugtes Öffnen von innen oder außen verhindern,jedoch bei Brandalarm oder durch manuelle Auslösen von einer Ausfsichtkraft sofort öfnen.