Dürfen wir die Satzung netsprechend der Problematik ändern?

Liebe Community,

Wir sind ein Förderverein einer Grundschule und sind gemeinnützig. Jetzt habe wir das Problem, dass immer weniger Eltern helfen. Selbst wenn die Schulleitung für eine Schulveranstaltung um Helfer bittet, melden sich nicht wirklich viele. In unserer Satzung steht, dass wir alle Klassen der Schule gleichstark unterstützen müssen. Da wir aber von einer Klasse keine Helfer bekommen, möchten wir diese Klasse auch entsprechend weniger unterstützen. Natürlich müssten wir dafür die Satzung ändern. Wäre eine solche Änderung zum Nachteil einiger den bei unserem Konstrukt zulässig?

Vielen Dank für eure hoffentlich Zahlreichen Antworten.

sferres

Hallo sferres,

Das kommt eigentlich auf die bestehende Satzung an!
Was sagt diese zu Satzungsänderungen aus?

MfG Peter(TOO)

Hallo,
Danke für deine Antwort.
In der Satzung steht nur, dass alle Klassen gleichermaßen Unterstützt werden müssen. Eben dies wollen wir ändern, indem wir die Satzung ändern. Eine Satzungsänderung wäre ohne Probleme durch die JHV zu beschließen.

Hallo,

und wenn nächstes Jahr eine andere Klasse keine Helfer bereitstellt, ändert ihr wieder die Satzung? Ich würde eher Überzeugungsarbeit leisten, um die Eltern zur Mitarbeit zu bewegen.

Gruß
Christa

Hallo nochmal,

Deine Antwort

ist aber leider völlig an der Frage vorbei. Ich zitiere aus der Satzung eines anderen Schulfördervereins:

Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. Zur Änderung der Satzung (einschließlich des Vereinszweckes) ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünftel erforderlich.

Gruß
Christa

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Hallo,

jeder Verein darf seine Satzung durch Migliederbeschluß ändern. Unter welchen Voraussetzungen steht in der Satzung.

Gruß
Otto