Durften im 2.Weltkrieg als Vergeltung für durch

Liebe/-r Experte/-in,
Durften im 2.Weltkrieg als Vergeltung für durch Partisanen ermordete deutsche Soldaten willkürlich ausgesuchte Zivilisten erschossen werden ? Ich wurde an der Kriegsschule 1943 so darüber belehrt; jetzt steht unter dem Stichwort Haager Landkriegsordnung in Wikipedia, dass das nicht erlaubt ist. War es auch nicht erlaubt? Sind wir auf der Kriegsschule belogen oder getäuscht worden ? Ist seither der Text der Haager Landkriegsordnung geändert worden ? Ich bin Jahrgang 1923 und habe gestern in einer Oberschule als Zeitzeuge u.a. auch über diese Frasge gesprochen und habe die Schüler aufgefordert, in Wikipedia nachzulesen. Und da steht jetzt etwas völlig anderes, als vor etwa fünf Jahren !! Was ist wahr ?

Entschuldigung, aber auf Ihre Frage kann ich leider keine Antwort geben.

Hallo,
das ist eine ziemlich komplexe Frage, da das nicht gerade unter Kriegsvölkerrecht fiel, sondern unter militärische Gebräuche.
Geiselerschiessungen waren auf deutscher Seite im II. Weltkrieg üblich, allerdings sehr stark übertrieben. Wenn ich mich recht entsinne waren 1:10 üblich, auf deutscher Seite ging das besonders im Osten auf bis zu 1:200.
Im Forum des Lexikons der Wehrmacht können Leute sicher bessere Antworten geben.
Gruss
Rainer

Guten Tag,
Es war damals kriegsvölkerrechtlich erlaubt, auch das Haager Recht von 1907 steht und stand dem nicht entgegen. Unzulässig war nur, wenn das Verhältnis übermässig war, wobei als noch zulässiges Verhältnis 1:10 galt. Mit den Genfer Konventionen von 1949 sind nun Geiselerschiessungen unzulässig.
Grüsse
Martin Schaub

Hallo,
damals war es erlaubt Wenn ich mich recht entsinne, war ein Verhältnis von maximal 1:10 erlaubt. Nach WK II wurde einiges geändert.
Gruss
Rainer