Dusche gegen wanne tauschen, aber wie?

hallo ihr lieben!

habe eine frage:

wenn man mit einer behinderung von 100 % seine wanne in einer mietwohnung mit einer ebenerdigen dusche aufgrund koerperlicher leiden, austauschen moechte, wen kann man sich fuers finanzielle alles ins boot holen?

die pflegekasse UND den vermieter? oder aber waere es sinnvoller nur der pflegekasse bescheid zu geben, um einer mieterhoehung aus dem wege zu gehen?

liebe gruesse und danke fuer eure antworten.

Hallo 5lotusblüten.
Mit dem Mietrecht kenne ich mich nicht so aus, da ich im eigenen Heim wohne. Um allerdings allen „Gefahren“ aus dem Wege zu gehen, würde ich als Kostenträger nur die Pflegekasse einschalten. Das funktioniert auch erfahrungsgemäß ganz gut.
Rein vom Bauchgefühl sage ich, dass dazu auch der Vermieter gehört werden und sein Einverständnis geben muss. Doch auch dieses lässt sich mit Sicherheit in einem ruhigen, sachlichen Gespräch zum Positiven vereinbaren.
MfG
Hans13

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Hallo,

da es sich dabei um eine Reha-Leistung nach § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX handeln könnte, würde ich mal bei der örtlich zuständigen gemeinsamen Servicestelle erkundigen:
http://www.reha-servicestellen.de/
(die Pflegeversicherung ist kein Reha-Träger)
&Tschüß

Wolfgang