Dusche undicht

Angenommen in einem Badezimmer wäre die Duschkabine undicht und ddie entweichende Feuchtigkeit zieht durch eine undichte Dehnungsfuge in die gegenüberliegende Wand. Daraufhin fängt diese an zu schimmeln. Wer ist für die Behebung des Schadens verantwortlich und wer trägt die Kosten? Mieter oder Vermieter? Kann ein Vermieter daraufhin sagen es wäre eine Schönheitsreparatur?

Hallo Ralf.

Für die Wartung und ggf. Erneuerung der dauerelastischen Fugen ist
grundsätzlich der Mieter verantwortlich. D.h. der M ist für die
fachmännische Behebung des Schimmelschadens verantwortlich.

Anders aber dann, wenn die Fuge seit dem Einzug vorhanden war und
nicht offensichtlich undicht war (Indiz: Fuge ist nicht
verschimmelt). Dann war die Mietsache von Anfang an mangelhaft und
der VM ist, mangels Erkennbarkeit durch den M, verantwortlich.

Diese zweite Möglichkeit scheidet IMHO aber dann aus, wenn der M
schon seit mehr als 3 (?!) Jahren in der Wohnung wohnt, da er sich
dann den Vorwurf gefallen lassen muss, der Pflicht zur Durchführung
von Schönheitsreparaturen nicht nachgekommen zu sein. Denn diese
Pflicht umfasst auch die Erneuerung der Fugen, selbst wenn sie nicht
offensichtlich undicht sind.

Gruß - Jaschiii

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Hallo,

Grundsätzlich kann man nicht sagen dass dies in den üblichen Bereich der Schönheitsreparaturen fällt.

Allerdings gilt zu bedenken falls Mieter eine Duschwand selbst anbringt er für alle
daraus aufkommende Folgemängel auch Haftet.

Die Zeit hinterlässt Spuren.
Zur normalen Abnutzung zählt auch, wenn die Fugen sich verdunkeln oder lösen. Ein Mieter muss diese Fugen nicht erneuern.

Instandhaltung wäre hier wohl angesagt.
Alles andere wäre nur Abwälzung auf den Mieter,wozu der Vermieter/Eigentümer eigentlich verplichtet ist.

Der Vermieter ist nämlich zur Erhaltung der Mietsache verpflichtet.

Die Definition des Begriffes „Wartungsfuge“ für Fugenabdichtungen mit elastischen Fugendichtmassen bei Boden- Wandanschlussfugen im Sanitärbereichen
wird in der DIN 52 460 beschrieben.

„Die Wartungsfuge ist eine starkem chemischen
und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge,
deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen über-
prüft und gegebenenfalls erneuert werden muss, um
Folgeschäden zu vermeiden.“
Wartungsfugen unterliegen nicht der Gewährleistung.

Ein Mieter muss allerdings auch jeglichen Mangel unverzüglich melden.

Gruß

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Hallo Ralf,
ich wohne nun 20 Jahre in meiner Mietswohnung, vor 1 Jahr fing die Dehnungsfuge, Silikon, an zu schimmeln, schwarze Stockflecken. Der Vermieter hat diese sofort ausgewechselt, bzw. auswechseln lassen. Keine Kosten auch keine Schönheitsreparaturkosten. Ich hätte selbst nicht gewusst wie man dieses Silokon entfernt, bzw. neues Silikon anbringt, empfände ich auch als Zumutung, dies selbst zu machen.
Gruß
Plö

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