Hallo !
Herrn Meier ist ein Malheur passiert: Er war beim Duschen ausgerutscht und durch die Duschkabinenscheibe gefallen. Nix weiter passiert,ausser die Scheibe ist kaputt.Dies ist eine Scheibe aus Kunststoff. Die Versicherung lehnt nun die Schadensregulierung ab,da keine Glasversicherung mit inbegriffen ist uns die Scheibe aus Plastik ist.
Nun die Frage dazu: Ist es ein Unterschied,ob eine Scheibe aus Glas ist oder aus Kunststoff ?
Hat die Versicherung recht ?
Naja, für eine Glasversicherung ist es schon wichtig
Wenn derjenige Mieter ist und er den Schaden über eine seperate Versicherung abdecken könnte (Glasversicherung) hat er keine Chance auf Erstattung. Wenn derjenige aber in seiner PH Mietsachschäden mitversichert hat und die Dusche aus Plastik ist dürfte es eig. keine Probleme geben.
Herrn Meier ist ein Malheur passiert: Er war beim Duschen
ausgerutscht und durch die Duschkabinenscheibe gefallen. Nix
weiter passiert,ausser die Scheibe ist kaputt.Dies ist eine
Scheibe aus Kunststoff. Die Versicherung lehnt nun die
Schadensregulierung ab,da keine Glasversicherung mit
inbegriffen ist uns die Scheibe aus Plastik ist.
Nun die Frage dazu: Ist es ein Unterschied,ob eine Scheibe aus
Glas ist oder aus Kunststoff ?
Hat die Versicherung recht ?
Bei vielen Tarifen in der Glasversicherung ist auch die Kunsstoffverglasung Teil des Vertrags, würde also auch ersetzt werden.
Wenn es aber keine Glasversicherung gibt dann gibts auch kein Geld.
Ich bin mir sicher das es auch von der Privathaftpflicht nichts gibt da das Risko anders hätte abgesichert werden können. In diesem Fall leider am falschen Ende gespart.