mal eine fachspezifische Frage zum Thema Duschrinnen.
Bei einem Kunden von uns wurde eine Duschrinne verbaut.
Diese wurde jedoch nicht gegenüber dem Einstieg oder vor dem Einstieg verbaut, sondern vom Einstieg ausgesehen auf der rechten Seite. Weiterhin wurde dort auch eine großer Duschkopf installiert. Da wir demzufolge dort ein Gefälle quasi von Seiten bringen müssten, laufen wir der ganz großen Gefahr das Wasser unter der Glasabtrennung hinausläuft da dies so nicht mit unseren Bodenbelag ( Solnhofer polygonal Kalkstein) nicht machbar ist. Die Glasabtrennung soll am Ende auf der Rinnen gegenüberliegenden Seite montiert werden.( Links vom Einstieg.) Die Duschbrause wiederrum gegenüber dem Einstieg. Aus meiner Sicht ist da eine Badüberflutung bereits vorprogrammiert.
Die Dusche hat eine Größe von 80 x 80. Ist diese Anordnung überhaupt so zulässig? Und falls nicht gibt es dazu eine ATV DIN Richtlinie für diese Positionierung?
Weiterhin durften wir auch feststellen, das im Bodenbereich ( Zementestrich auf Fußbodenheizung ) Die Abflussrohre nicht komplett mit vergossen sind , sondern Oberflächlich freiliegen. Im Duschbereich an der Rinnenkante der Estrich bereits ausgebrochen ist.
hallo,
meines erachtens dürfte es egal sein wo die rinne ist, 2. eine duschglaswand bekommt man nie dicht, einfach unmöglich, mit sicherheit wird wasser durchkommen, bzg. der rohre und dem bröckelnden zementestrich würde ich gleich die finger von der ganzen sache lassen.
mit freundlichen grüßen,
volker
in der DIN EN 1253 wird eine Anstauhöhe von 20mm über dem Rinnenrost gefordert um den daraus resultierenden maximalen Abflusswert zu erreichen, ohne dass Wasser in angrenzende Bad- und Wohnflächen abfließt. Da zwar die Größe der Standfläche der Dusche weiß, aber nicht die Länge der Rinne kann ich von hier nicht beurteilen ob diese Vorgabe eingehalten wurde. Ich denke mal eher nicht. Wenn ja, dann ist diese Position wenn auch ungewöhnlich, natürlich erlaubt.
Zum zweiten Problem: eine zuverlässige, dauerhafte Abdichtung des Bodenaufbaus ist das A und O einer Nasszelle. Ich glaube das versteht sich von selbst. In den Ausschreibungstexten der Hersteller sind die Höhen und die dabei einzusetzenden Materialien genau beschrieben und dementsprechend einzuhalten. Es kann also nicht sein, dass bei der Einhaltung dieser Vorgaben, Schäden am Fußboden auftreten. Anderenfalls kann ich dieses nur als Pfusch betitelt und auf eine kostenlose Nachbesserung der Installationsfirma bestehen. Ich bevorzuge eine Deckungshöhe von mindestens vier Zentimeter Estrich im Trittbereich.
Ray