bei unserer Badsanierung ist folgendes passiert: der installatuer hat die duschwand eingebaut 120x90 und danach erst durch den fliesenleger den marmor fliesen lassen an der wand. dadurch ist die duschwanne so klein geworden. links und rechts fast 2 cm weniger(wegen marmor und mörtel), so dass nun die bestellte duschkabine nicht mehr passt. jetzt muss eine sonderanfertigung für die duschwand angefertigt werden, die erheblich mehr kostet. wer muss die mehrkosten tragen?
Hallo
Gleich vorab: Dies ist KEINE Rechtsberatung. Ich gebe hier lediglich meine private Meinung als Handwerker ab.
1.Dusch- u. Badewannen werden heutzutage nahezu immer VOR dem fliesenlegen eingebaut.
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Das die Duschnische dann kleiner wird (durch Fliesen u. Mörtel) ist logisch und von vorneherein klar. Dies sollte aber jeder Handwerker oder Planer so wissen ! Maße für Duschtüren oder -kabinen werden immer am fertig gefliesten Gewerk genommen !
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Sollte von vorne herein klar gewesen sein das wegen der Kosten eine Duschtür oder -kabine mit Standardmaßen verwendet werden soll dann hätte man die „rohe“ Nische schon breiter machen müssen und dem Fliesenleger mitteilen, dass mit Mörtel und Fliesen eine bestimmte Mindestbreite nicht unterschritten werden darf.
Fazit: Einer hat hier gepennt. Und zwar derjenige, der für die Maße zuständig war. Warum soll der Installateur schuldig sein? Hat er die Maße für die „rohe“ Duschkabine so angegeben? Wer war für die „Rohmaße“ zuständig?
Wer die Mehrkosten trägt? Super-Streitfall wie es ihn auf Baustellen in Deutschland zu tausenden gibt. Sowas macht Rechtsanwälte reicher und euch viel ärmer…