Hi,
angenommen, jemand postet regelmäßig in einem Internetforum, unter einem Nick, der keinen Rückschluß auf die Identität der Person zuläßt, nennen wir diese Person Y-User. In dem Internetforum, so soll einmal unterstellt werden, ist das Duzen Usus. Der Einachheit wegen können wir ja unterstellen, es handelt sich um das Internetforum „www.wer-weiss-was.de“. Jetzt gerät Y-User aufgrund seines aufbrausenden Temperaments in eine Auseinandersetzung mit einem anderen Teilnehmer, nennen wir ihn M-User, es entwickelt sich Mailverkehr, und die Person entzieht der anderen Person förmlich das Du. Nehmen wir an, Y-User hat sich durch M-User in seiner persönlichen und beruflichen Ehre angegriffen gefühlt, da M-User ín der Wahrnehmung von Y-User Zweifel an seiner Qualifikation in Form von Gerüchten gestreut hat. Im privaten Mailverkehr hält sich M-User an das Sie oder vermeidet eine direkte Ansprache, im Forum duzt er jedoch weiter. Jetzt fordert Y-User den M-User per Mail auf, die Vertraulichkeiten zu unterlassen, mit folgendem Text
„bitte beachten Sie doch, daß ich Ihnen nach gegebener
Veranlassung förmlich das Du entzogen habe.“
Mittlerweile hat Y-User auch seine Identität dem M-User preisgegeben, M-User verkehrt ohnehin unter Angabe seines realen Namens in dem Forum.
Beide Personen habe eine soziale Stellung, in der unaufgefordertes Duzen nicht üblich ist (beide sind Akademiker).
Angenommen sei, Beweisprobleme gäbe es keine, die Frage der Angemessenheit („was soll der Quatsch“) sei auch nicht Thema.
Wie wäre ein weiteres Duzen zu bewerten?
Beleidigung?
Welche Folgen könnten sich daraus für M-User ergeben, bei zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Würdigung (angenommen, Y-User würde ohne Rücksicht darauf, daß es objektiv eine Banalität ist, die Sache vorantreiben)?
Vielen Dank den Rechtsexperten für die Diskussion des hypothetischen Falls!
Gruß
Yoyi