Hallo Chris,
wie bzw. unter welcher Buchungskategorie im Kontenrahmen 04
verbucht man denn z.B. Dinge wie einen DVD-Brenner, DVD-Medien
usw.?
das kommt drauf an.
Ist der DVD-Brenner unabhängig vom vorhandenen PC nutzbar (hab keine Ahnung, ob es sowas gibt, klingt aber ein bisschen danach)?
Dann ist zu entscheiden, ob er als „Geringwertiges Wirtschaftsgut“ zu verbuchen ist oder als „Betriebs- und Geschäftsausstattung“. Ein „Geringwertiges Wirtschaftsgut“ liegt vor, wenn die Anschaffungskosten nicht mehr als 410€ betragen. Der Unterschied zu einem Gegenstand der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegen in der Behandlung bei der Abschreibung (hast Du Dich mit dem Thema schon beschäftigt?).
Wenn der DVD-Brenner nur zusammen mit dem vorhandenen PC nutzbar ist, muss er zusammen mit diesem abgeschrieben werden. Es kann angehen, dass der bisher nicht im Anlagevermögen geführte PC zu diesem Zweck erst eingelegt werden muss.
Weitere Einzelheiten zum Thema Anlagevermögen und Abschreibung gibts auf Nachfrage.
So, jetzt zu den DVD-Medien: Um was geht es genau? Geht es um die Datenträger selbst? Diese werden IMHO durch die Verwendung als Speichermedien „verbraucht“: Nur die darauf gespeicherten Bilder haben einen Wert, die Datenträger für sich nicht mehr. Daher Buchung in Aufwand. Wenn Du Dich nicht zu weit vom vorgegebenen SKR 04 entfernen willst und der Aufwand im Vergleich zu den übrigen betrieblichen Aufwendungen nicht von überragender Bedeutung ist, täte ich die Datenträger schlicht in „Sonstigen Betriebsbedarf“ packen.
Schöne Grüße
MM