DVD-Fälschungen

Hallo!

Jemand kauft eine DVD und verkauft sie weiter.
Es stellt sich heraus, dass die DVD eine Fälschung war, doch wusste es dieser jemand zu keinem Zeitpunkt. Wenn ihm also kein Vorsatz bewiesen werden kann, dann ist er auch nicht starfbar. Oder doch?
Was gilt als Vorsatz? Vom Verkäufer wurde ihm versichert, dass die DVD echt ist, der Einkaufspreis lag so um die 3,50 pro DVD (70 Euro für 20 Stück) und der DVD kann man nicht ansehen, dass sie gefälscht ist.
Habe ein paar widersprüchliche Sachen im Internet gelesen, deswegen frage ich…

Danke schonmal!,
Gruß
peak

Bevor es wieder Missverständnisse gibt:

kein Vorsatz bewiesen werden kann

Es geht um den Vorwurft des Verstoßes gegen das Urheberrecht, oder um das Verkaufen von gefälschten Sachen, was weiß ich, wie das heißt…

Hi

Nichtwissen schützt vor Strafe nicht wenn du Bootlegs verkaufst.

Die meisten Bootlegs sind codefree, daran erkennt man sie. Wenn das DVD Cover von einer OriginalDVD auch noch kopiert wurde weiß man das natürlich nicht. Und gepresste Bootlegs, die überwiegend im chinesischen Gebiet erstellt werden (Hongkongware), haben mittlerweile auch eine vom Original kaum zu unterscheidene Qualität.

Player wie PowerDVD zeigen den Ländercode der DVD an. Hab schon legale DVDs gehabt die bis zu 3 Ländercodes hatten (1 bis 2 waren aber Standard), aber noch keine gesehen die codefree ist (also alle Ländercodes besitzt).

Bei einem festen Stückpreis von nur 3,50 € (muss ja aus nem illegalen Presswerk direkt kommen, normalerweise kosten se vom Zwischenhändler schon um die 7 US$ bei kleinen Mengen) müsste es eigentlich schon ganz dolle stinken :wink:

Woher weiß die Person denn das es Fälschungen sind?
Und woher kam die Ware?

MfG
Lilly

Schade!

Nichtwissen schützt vor Strafe nicht wenn du Bootlegs
verkaufst.

Eine Chance von 50%, die richtige Antwort zu geben, und doch gibst du die falsche. Ausgangspunkt der Überlegung muss tatsächlich die aufgeworfene Frage sein, was denn eigentlich Vorsatz ist. Denn § 15 StGB bestimmt, dass nur vorsätzliches Handeln strafbar ist.

Vorsatz bedeutet vereinfacht gesagt WISSEN und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Wer also nicht weiß, dass es sich um eine Raubkopie handelt (wie kommst du auf Bootleg?), dann WEISS man nicht, dass man (objektiv) tatbestandsmäßig handelt und macht sich selbstverständlich auch nicht strafbar. Wäre ja noch schöner, wenn man ins Gefängnis wandern kann, ohen dass man irgendwas Vorwerfbares getan hätte.

Was deine restlichen Ausführungen mit dem Problem zu tun haben, weiß ich nicht. Eine regioncodefreie DVD ist für mich kein Beweis, nicht einmal Hinweis darauf, dass die DVD raubkopiert ist. Denn mir fehlt das nötige Wissen dazu, außerdem überprüfe ich meine DVD ja nicht darauf. Schon gar nicht beim Kauf, sondern erst danach, also zu Hause. Der Vorsatz muss aber zur Zeit der Tat vorliegen (§§ 8, 16, 22 StGB).

Levay

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Hallo Levay

Was deine restlichen Ausführungen mit dem Problem zu tun
haben, weiß ich nicht. … Schon gar
nicht beim Kauf, sondern erst danach, also zu Hause.

da stand doch:

Jemand kauft eine DVD und verkauft sie weiter.

Grüße
Ulf

Oh, ok. Dann nehme ich den Hinweis auf die §§ 8, 16, 22 StGB zurück. Ohne Wissen aber weiterhin kein Vorsatz.

Levay

Oh, ok. Dann nehme ich den Hinweis auf die §§ 8, 16, 22 StGB
zurück. Ohne Wissen aber weiterhin kein Vorsatz.

Levay

Könnte man aber nich argumentieren: bei dem billigen Einkaufspreis hätte ihm klar sein müssen, dass irgend etwas nicht stimmt. Deshalb hätte er überprüfen müssen ob es sich um Raubkopien handelt. Da er es nicht tat, nahm er billigend in Kauf, Raubkopien zu verkaufen, somit bedingter Vorstatz und deshalb auch Strafbarkeit.
Das ist nur so eine Überlegung von mir. Ich könnte mir vorstellen, dass ein übereifriger Staatsanwalt durchaus auf diesen Trichter kommen könnte.

Angesichts dessen hier:

http://chrisblog.de/2007/03/07/ebay-ein-hehlerportal/

halte ich alles für möglich.

Die Entscheidung über die Strafe trifft allerdings das Gericht.

Levay

Hi

Eine Chance von 50%, die richtige Antwort zu geben, und doch
gibst du die falsche.

Hm, glaub nicht ^^

Ausgangspunkt der Überlegung muss
tatsächlich die aufgeworfene Frage sein, was denn eigentlich
Vorsatz ist.

Oder was keiner ist.

Denn § 15 StGB bestimmt, dass nur vorsätzliches
Handeln strafbar ist.

Na gut dann hab ich mich falsch ausgedrückt.

Kauft also einer 70 DVDs zum Schleuderpreis. Diese Menge ist ja schon gewerblich. Also wird für den Weiterverkauf eingekauft.
Das der VK dem K auch noch zusichert das dies Originale sind erweckt den Eindruck der K hatte schon Bedenken. Also nichts mit gar nichts wissen.

Wenn es ein DVD Händler ist der oft mit dem Ein- und Verkauf von DVDs zu tun hat dann müsste er es besser wissen und in diesem Fall von Bedenken sich nicht auf die Aussage des Verkäufers verlassen der nur seine Ware loswerden will.

Er hat es hingenommen oder billigt es sogar und sich somit mit dem Weiterverkauf strafbar gemacht.
Zu beweisen er hätte von nichts gewußt bei der Menge, bei dem Preis und der Geschichte ist doch ziemlich naiv.
Naivität ist nicht automatisch ein Freispruch.

In der Praxis ist ein Freispruch eher die Ausnahme (kenn nur ein Fall wo es auch nur um eine DVD ging und die Angeklagte überzeugend darstellte das sie nichts wußte und freigesprochen wurde… allerdings beschäftige ich mich auch nicht mit Rechtsfällen, aber mit dem Thema DVD Raubkopien schon seit Jahren, sei ich selbst mal naiv auf sowas reinfiel), demnach lies ich den Umkehrschluss als „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ als Regel stehen.

(wie kommst du auf Bootleg?)

Illegale/Unlizensierte DVD/CDs werden oft so genannt. Vor der Film DVD waren es Tonträger.

„Eine Bootleg-DVD ist eine nicht lizensierte Auflage eines Films. Eine mehr oder minder professionell erstellte Raubkopie. Einige sind kaum von den Originalen zu unterscheiden, trotzdem handelt es sich um illegale Ware.“
http://www.dvd-sucht.de/lexikon.php?begriff=Bootleg

Wäre ja
noch schöner, wenn man ins Gefängnis wandern kann, ohen dass
man irgendwas Vorwerfbares getan hätte.

Oi, na das passiert aber tag-täglich.
Eine Sache der Beweise, bzw. der fehlenden entlastenden Beweisen.
Der mit dem blutigen Messer in der Hand vor einer erstochenen Leiche hat auch erstmal schlechte Karte.

Hier haben wir den DVD Händler mit der illegalen Ware in der Hand der von nichts gewußt haben will.

MfG
Lilly

Ah sorry, Zahlen verdreht ^^
20 und nicht 70 Stück.

Eine Chance von 50%, die richtige Antwort zu geben, und doch
gibst du die falsche.

Hm, glaub nicht ^^

Das macht ja nix.

Kauft also einer 70 DVDs zum Schleuderpreis. Diese Menge ist
ja schon gewerblich. Also wird für den Weiterverkauf
eingekauft.
Das der VK dem K auch noch zusichert das dies Originale sind
erweckt den Eindruck der K hatte schon Bedenken. Also nichts
mit gar nichts wissen.

Darauf kommt es nicht an. Es kommt nur darauf an, ob er es wusste oder nicht. Wenn er davon ausging, dass die DVD original ist, dann handelte er nicht vorsätzlich. Daran gibt es keinen (!) juristisch begründbaren Zweifel.

Wenn es ein DVD Händler ist der oft mit dem Ein- und Verkauf
von DVDs zu tun hat dann müsste er es besser wissen

Irrelevant. Müsste, hätte, sollte - spielt alles keine Rolle. Abgesehen davon hat unser fraglicher Täter hier nur eine (!) DVD gekauft.

Er hat es hingenommen oder billigt es sogar und sich somit mit
dem Weiterverkauf strafbar gemacht.

Das ist nicht richtig und wird auch durch das Wiederholen nicht richtiger.

Zu beweisen er hätte von nichts gewußt bei der Menge, bei dem
Preis und der Geschichte ist doch ziemlich naiv.
Naivität ist nicht automatisch ein Freispruch.

Du vermengst hier verschiedene Fragen. Fakt ist zunächst mal, dass bei geschilderter Sachlage eine Strafbarkeit unbestreitbar ausscheidet. Was die Beweisfragen angeht, so ist zu bedenken,

  1. dass nicht der Beschuldigte seine Unschuld, sondern die Anklage dessen Schuld beweisen muss und

  2. dass deine Theorie immer wieder übersieht, dass es sich nur um eine DVD handelte, die angekauft wurde.

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“

Der Spruch ist doppelter Blödsinn. Denn es handelt sich um einen Volksglauben, der sich auf die Frage bezieht, ob ein vorsätzliches Verhalten auch dann bestraft werden kann, wenn der Täter von der Strafbarkeit nichts wusste. Es geht also um Verbotsirrtümer. Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist im Übrigen nur halb richtig: § 17 StGB differenziert da nämlich.

(wie kommst du auf Bootleg?)

Illegale/Unlizensierte DVD/CDs werden oft so genannt. Vor der
Film DVD waren es Tonträger.

Aha. Ich kenne Bootleg nur als Mitschnitt einer Liveveranstaltung. Aber das ist ja nun auch egal.

Wäre ja
noch schöner, wenn man ins Gefängnis wandern kann, ohen dass
man irgendwas Vorwerfbares getan hätte.

Oi, na das passiert aber tag-täglich.
Eine Sache der Beweise, bzw. der fehlenden entlastenden
Beweisen.

Beweisen muss die Anklage. Und das es Fehlurteile gibt, ändert nichts daran, dass nicht stimmt, was du uns hier erzählst.

Levay

Hallo,

Könnte man aber nich argumentieren: bei dem billigen
Einkaufspreis hätte ihm klar sein müssen, dass irgend etwas
nicht stimmt. Deshalb hätte er überprüfen müssen ob es sich um
Raubkopien handelt.

Na, dann machen wir´s doch einfach.

Die Preise werden erhöht. Vorteil für Verkäufer, mehr Gewinn, Vorteil für Käufer, aufgrund des Preises muss er nicht mehr Illegalität vermuten.

Also habe alle gewonnen.

Gruß Volker

Die meisten Bootlegs sind codefree, daran erkennt man sie.

Das ist ganz klar falsch! Ich arbeite selbst für einen DVD Händler im Extremsportbereich, dort gibt es mehrheitlich code-free DVD´s. Da die Auflagen solcher Titel nicht so hoch sind wie im Mainstream-Bereich, wird auf eine geografische Einschränkung der Lizensierung verzichtet.

Wenn das DVD Cover von einer OriginalDVD auch noch kopiert
wurde weiß man das natürlich nicht.

Auch hier würde ich nachsehen, wer ist Verkäufer und wer ist Produzent. Wenn beide gleich sind, dann kann der Produzent schlecht seine eigenen Titel fälschen.

aber noch keine gesehen die
codefree ist (also alle Ländercodes besitzt).

Ich sehe diese täglich!

Bei einem festen Stückpreis von nur 3,50 € (muss ja aus nem
illegalen Presswerk direkt kommen, normalerweise kosten se vom
Zwischenhändler schon um die 7 US$ bei kleinen Mengen) müsste
es eigentlich schon ganz dolle stinken :wink:

Nicht unbedingt, handelt es sich um einen nicht mehr so aktuellen Titel, dann kann es sein, dass ein Riesen-Restposten aufgekauft wurde, der mit geringer Marge (das Zeug muss ja auch wieder raus)weiterverkauft wird.

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