Eine Chance von 50%, die richtige Antwort zu geben, und doch
gibst du die falsche.
Hm, glaub nicht ^^
Das macht ja nix.
Kauft also einer 70 DVDs zum Schleuderpreis. Diese Menge ist
ja schon gewerblich. Also wird für den Weiterverkauf
eingekauft.
Das der VK dem K auch noch zusichert das dies Originale sind
erweckt den Eindruck der K hatte schon Bedenken. Also nichts
mit gar nichts wissen.
Darauf kommt es nicht an. Es kommt nur darauf an, ob er es wusste oder nicht. Wenn er davon ausging, dass die DVD original ist, dann handelte er nicht vorsätzlich. Daran gibt es keinen (!) juristisch begründbaren Zweifel.
Wenn es ein DVD Händler ist der oft mit dem Ein- und Verkauf
von DVDs zu tun hat dann müsste er es besser wissen
Irrelevant. Müsste, hätte, sollte - spielt alles keine Rolle. Abgesehen davon hat unser fraglicher Täter hier nur eine (!) DVD gekauft.
Er hat es hingenommen oder billigt es sogar und sich somit mit
dem Weiterverkauf strafbar gemacht.
Das ist nicht richtig und wird auch durch das Wiederholen nicht richtiger.
Zu beweisen er hätte von nichts gewußt bei der Menge, bei dem
Preis und der Geschichte ist doch ziemlich naiv.
Naivität ist nicht automatisch ein Freispruch.
Du vermengst hier verschiedene Fragen. Fakt ist zunächst mal, dass bei geschilderter Sachlage eine Strafbarkeit unbestreitbar ausscheidet. Was die Beweisfragen angeht, so ist zu bedenken,
-
dass nicht der Beschuldigte seine Unschuld, sondern die Anklage dessen Schuld beweisen muss und
-
dass deine Theorie immer wieder übersieht, dass es sich nur um eine DVD handelte, die angekauft wurde.
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“
Der Spruch ist doppelter Blödsinn. Denn es handelt sich um einen Volksglauben, der sich auf die Frage bezieht, ob ein vorsätzliches Verhalten auch dann bestraft werden kann, wenn der Täter von der Strafbarkeit nichts wusste. Es geht also um Verbotsirrtümer. Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist im Übrigen nur halb richtig: § 17 StGB differenziert da nämlich.
(wie kommst du auf Bootleg?)
Illegale/Unlizensierte DVD/CDs werden oft so genannt. Vor der
Film DVD waren es Tonträger.
Aha. Ich kenne Bootleg nur als Mitschnitt einer Liveveranstaltung. Aber das ist ja nun auch egal.
Wäre ja
noch schöner, wenn man ins Gefängnis wandern kann, ohen dass
man irgendwas Vorwerfbares getan hätte.
Oi, na das passiert aber tag-täglich.
Eine Sache der Beweise, bzw. der fehlenden entlastenden
Beweisen.
Beweisen muss die Anklage. Und das es Fehlurteile gibt, ändert nichts daran, dass nicht stimmt, was du uns hier erzählst.
Levay