Hallo,
M.E.hat zum großen die Raubkopierei den Technologieboom ausgelöst. Bei den Computern ab dem C 64 und bei den Videorecordern von anfang an.Bildplattenspieler setzten sich nie durch, da man sich damit nicht vervielfältigen konnte. Wie viele andere auch, hab ich mir früher in der Videothek Filme ausgeliehen, überspielt und am selben Tag zurückgebracht, weil es günstiger war. Angesehen hab ich mir die Filme dann wann Zeit war, z.B. am Sonntag zusammen mit meiner Partnerin (anschließend wurde die Aufnahme natürlich wieder gelöscht; Wiederholungen gibt es ja im Fernsehen schon genug).
Dies mird nun mit DVD-Recordern wegen des Kopierschutzes wohl bald nicht mehr gehen. Oder kann man mit einem DVD-Recorder ein analoges Signal weiterhin z.B. auf einen VHS-Recorder überspielen? Wenn ja, wie wäre das techn. möglich?
Gruß
rakete
Hi,
Dies mird nun mit DVD-Recordern wegen des Kopierschutzes wohl
bald nicht mehr gehen. Oder kann man mit einem DVD-Recorder
ein analoges Signal weiterhin z.B. auf einen VHS-Recorder
überspielen? Wenn ja, wie wäre das techn. möglich?
Video-Kabel rein, Input einstellen, Play bzw. Rec drücken, fertig.
Gruß,
Christian
Hi,
Video-Kabel rein, Input einstellen, Play bzw. Rec drücken,
fertig.
Bist Du sicher ? Weiter unten im Brett wurde zu „DVD auf VHS überspielen“, folgendes geantwortet:
„Du brauchst nur ein Scartkabel, das verbindest du mit DVD Player und VHS Rekorder.Allerdings funktioniert das nicht mit kopiergeschützten DVD,s. Da musst du schon anderes Geschütz auffahren.“
Zumindest scheinen also andere schlechtere Erfahrungen gemacht zu haben.
Gruß
Gerd
Hallo,
Bist Du sicher ? Weiter unten im Brett wurde zu „DVD auf VHS
überspielen“, folgendes geantwortet:
ich hatte das mit den Raubkopien überlesen. An Fragen, wie man das Gesetz brechen kann, beteilige ich mich nicht.
Gruß,
Christian
Hallo rakete,
mir würde da nur der MacroVision einfallen. Aber mit dem müßtest Du auch bei VHS schon mal Bekanntschaft gemacht haben.
Bild wird langsam hell/dunkel und dann ein paar schnell hintereinander.
Nervt total, aber dagegen gibt es Enhancer.
Die werden auch noch legal verkauft.
Wenn Du einen DVD-Player mangels Steckplätze am Fernseher direkt am VCR anschließen willst, dann bist Du froh das es sowas gibt.
Früher , als es noch Super8 gab, da hat man die Leinwand ausgerollt -
und heute gibt es Macrovision, da kriecht man hinter dem Fernseher rum
und stöpselt um wenn man eine DVD gucken will. Oder man legt dicke Kabelknäuel zu
einem elektronischen Umschalter der genauso viel kostet und manchmal nicht richtig funktioniert.
Gruß
Thomas
Bitte Fair bleiben!!!
Hallo,
Bist Du sicher ? Weiter unten im Brett wurde zu „DVD auf VHS
überspielen“, folgendes geantwortet:ich hatte das mit den Raubkopien überlesen. An Fragen, wie man
das Gesetz brechen kann, beteilige ich mich nicht.
Hallo Christian,
Da ich die Verfasserin dieses Artikels war, möchte ich auf deine unqualifizierte Aüßerung Antworten.Ich bin weder eine Raubkopiererin noch wurde in meinem Artikel etwas davon erwähnt.Dieses Forum dient zur Hilfe auf Gegenseitigkeit,und wenn mir eine Antwort nicht passt Ignoriere ich sie einfach.Aber einen anderen User als Raubkopierer hinzustellen, halte ich für unangemessen und Stillos.Nicht jeder Pc Besitzer ist ein Raubkopierer!! Bitte also sachlich und Fair bleiben.
Gruß Ann-Kathrin
Hallo,
Ich bin weder eine
Raubkopiererin noch wurde in meinem Artikel etwas davon
erwähnt.
mir geht es jetzt mit den Nicks ein bißchen zu sehr durcheinander und wer jetzt Raketenbasis oder Ann-Katrin oder Heinz ist, spielt auch keine Rolle. Ich zitiere aus dem Ausgangsposting von Raketenbasis, auf das ich geantwortet habe:
„Wie viele andere auch, hab ich mir früher in der Videothek Filme ausgeliehen, überspielt und am selben Tag zurückgebracht, weil es günstiger war.“
Das war damals schon illegal und ist es heute bei der Umgehung des Kopierschutzes (Zitat „Dies mird nun mit DVD-Recordern wegen des Kopierschutzes wohl bald nicht mehr gehen.“ von DVDs allemal.
Schönen Gruß an Dich, die Raketenbasis und die Unqualifiziertheit, falls sie hier mitliest.
Christian
P.S.
Bemerkungen wie „ich hab sie mir doch nur für einen Abend kopiert und am nächsten Tag gelöscht“ gehen an der Sache vorbei. Auch ein für nur einen Abend ge"liehener" Wagen ist gestohlen.
Hallo auch,
„Wie viele andere auch, hab ich mir früher in der Videothek
Filme ausgeliehen, überspielt und am selben Tag
zurückgebracht, weil es günstiger war.“Das war damals schon illegal
War es nicht und ist es heute auch nicht. Das Anlegen von Kopien ausgeliehener Medien ist auch heute nicht illegal, sofern (wichtig!) dabei kein digitaler Kopierschutz verletzt wird.
und ist es heute bei der Umgehung
des Kopierschutzes (Zitat „Dies mird nun mit DVD-Recordern
wegen des Kopierschutzes wohl bald nicht mehr gehen.“ von DVDs
allemal.
Dies ist falsch. Es ist nach wie vor legal CD’s im Player abzuspielen und durch den analogen Ausgang des Players in den Computer einzuspeisen und sie dort wieder zu digitalisieren, da dabei der digitale Kopierschutz nicht direkt ausgehebelt wird.
Schönen Gruß an Dich, die Raketenbasis und die
Unqualifiziertheit, falls sie hier mitliest.
Vorsichtig mit der „Unqualifiziertheit“.
P.S.
Bemerkungen wie „ich hab sie mir doch nur für einen Abend
kopiert und am nächsten Tag gelöscht“ gehen an der Sache
vorbei. Auch ein für nur einen Abend ge"liehener" Wagen ist
gestohlen.
Die Sache mit dem Wagen stimmt so. Aber das dehnt sich nicht auf Medien aus. Das „richtige“ Analogon wäre: Ich leihe mir (legal) Deinen Wagen aus, schaue ihn mir genau an und baue ihn 1:1 nach. Das ist völlig legal, solange ich nicht anfange diese nachgebauten Autos zu verkaufen. Oder wie siehst Du das?
Grüße,
Anwar
Hallo,
Das war damals schon illegal
War es nicht und ist es heute auch nicht.
tjaja, der alte Streit. Zum Glück isser alt und damit uninteressant.
Das Anlegen von
Kopien ausgeliehener Medien ist auch heute nicht illegal,
sofern (wichtig!) dabei kein digitaler Kopierschutz
verletzt wird.
es geht um „technische Maßnahmen“. Von „digital“ ist nirgendwo im Gesetz die Rede.
und ist es heute bei der Umgehung
des Kopierschutzes (Zitat „Dies mird nun mit DVD-Recordern
wegen des Kopierschutzes wohl bald nicht mehr gehen.“ von DVDs
allemal.Dies ist falsch. Es ist nach wie vor legal CD’s im Player
abzuspielen und durch den analogen Ausgang des Players
in den Computer einzuspeisen und sie dort wieder zu
digitalisieren, da dabei der digitale Kopierschutz nicht
direkt ausgehebelt wird.
Da stimmt so nicht. Wie gesagt: Von digital ist nirgendwo die Rede. Wie später im Einzelfall die Urteile aussehen, wird sich zeigen. Wenn jemand bewußt einen CD/DVD-Player einsetzt, um den Kopierschutz zu umgehen, verstößt genauso gegen das Urheberrecht, wie jemand, der sich eine Software strickt, die das bewerkstelligt, wobei hier nicht nur der Einsatz, sondern auch die Herstellung der Software nicht erlaubt sind. Strafbar gem. § 108 b (1) bzw. (2) des UrhG.
Die Sache mit dem Wagen stimmt so. Aber das dehnt sich nicht
auf Medien aus. Das „richtige“ Analogon wäre: Ich leihe mir
(legal) Deinen Wagen aus, schaue ihn mir genau an und baue ihn
1:1 nach. Das ist völlig legal, solange ich nicht anfange
diese nachgebauten Autos zu verkaufen. Oder wie siehst Du das?
Du vermengst hier Urheberrecht und Besitzrecht, insofern macht Dein Vergleich keinen Sinn. Zwei völlig verschiedene Sachverhalte.
Ich hingegen wollte nur das Prinzip „strafbare Handlung dadurch ungeschehen machen, daß man den ursprünglichen Zustand wiederherstellt“ aufzeigen.
Gruß,
Christian
Hallo nochmal,
War es nicht und ist es heute auch nicht.
tjaja, der alte Streit. Zum Glück isser alt und damit
uninteressant.
So strittig scheint es mir nicht zu sein. Ich werde aber gerne morgen nochmal im Bekanntenkreis nachfragen, um Dir Quellen angeben zu können.
es geht um „technische Maßnahmen“. Von „digital“ ist nirgendwo
im Gesetz die Rede.
Schauen wir mal genau hin:
„§ 95a Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz […]
Da es keine wirksamen technischen Maßnahmen analoger Art geben kann, die das Kopieren eines Datenträgers verhindern sollen, müssen damit zwangsläufig elektronische Maßnahmen gemeint sein. Die (uns bekannte) Elektronik basiert auf einem digitalen System, QED.
Da stimmt so nicht. Wie gesagt: Von digital ist nirgendwo die
Rede.
Siehe oben.
Wie später im Einzelfall die Urteile aussehen, wird sich
zeigen.
Wie nachher die Urteile aussehen kann keiner sagen. Ich halte mich daher im Zweifelsfall an den Gesetzestext, auch wenn das oft genug (mangels Fachwissen des Justizpersonals) daneben geht.
Witziger Nebeneffekt, falls tatsächlich auch analoge Übertragungswege und Speicherung zählen sollte: Das menschliche Gehör funktioniert analog, das menschliche Gehirn ist ein Datenspeicher. Das würde sicher keiner so interpretieren wollen, nicht mal die Musikindustrie. 
Die Sache mit dem Wagen stimmt so. Aber das dehnt sich nicht
auf Medien aus. Das „richtige“ Analogon wäre: Ich leihe mir
(legal) Deinen Wagen aus, schaue ihn mir genau an und baue ihn
1:1 nach. Das ist völlig legal, solange ich nicht anfange
diese nachgebauten Autos zu verkaufen. Oder wie siehst Du das?Du vermengst hier Urheberrecht und Besitzrecht, insofern macht
Dein Vergleich keinen Sinn. Zwei völlig verschiedene
Sachverhalte.
Es war schon das Urheberrecht gemeint. Der Hersteller des Autos hat auch ein Recht auf z.B. sein Design, seine Technik, seine Elektronik. Trotzdem würdest Du mir wohl kaum verbieten den Wagen 1:1 nachzubauen, oder?
Ich hingegen wollte nur das Prinzip „strafbare Handlung
dadurch ungeschehen machen, daß man den ursprünglichen Zustand
wiederherstellt“ aufzeigen.
Und ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass es in dort Begründung warum dies strafbar sein soll einen Fehler gibt.
Gruß,
Anwar
Hallo,
Da es keine wirksamen technischen Maßnahmen analoger
Art geben kann, die das Kopieren eines Datenträgers verhindern
sollen,
ich glaube, hier liegt ein Mißverständnis bzgl. des Begriffes „digital“ vor.
Es war schon das Urheberrecht gemeint. Der Hersteller des
Autos hat auch ein Recht auf z.B. sein Design, seine Technik,
seine Elektronik. Trotzdem würdest Du mir wohl kaum verbieten
den Wagen 1:1 nachzubauen, oder?
die Frage, was urheberechtlich geschützt ist, führt hier und mit diesem Zusammenhang zu weit. Worauf ich hier hinaus wollte: Der Diebstahl eines Fahrzeuges bleibt ein Diebstahl, auch wenn die Kiste am nächsten Tag unversehrt zurückgebracht wird.
Der Nachbau eines Fahrzeuges betrifft nicht den Eigentümer sondern den Urheberrechthinhaber. Aber wie gesagt, auf urheberrechtliche Fragen bzgl. Kraftfahrzeuge einzugehen, führt hier zu weit. Ich will die Diskussion nicht abwürgen oder ihr ausweichen, aber zu dem Thema gibt es grob geschätzt zwei Millionen Seiten Literatur.
Gruß,
Christian