DVD - Rohlinge funktionieren nicht

Hallo zusammen,

erstmal sorry für die „blöde“ Überschrift, mir fiel nichts Besseres ein. Folgendes ist alles natürlich nur rein fiktiv, das versteht sich ja von selbst.

Hans hat einen CD / DVD – Brenner, der bisher alle Sorten von Rohlingen brennen konnte. Nun hat Hans DVD-RW – Rohlinge gekauft (soll der Brenner laut Hersteller brennen können), kann auf diese jedoch nicht brennen. Mehrere Brennprogramme verweigern den Dienst.

Auf dem Zettel, der den Rohlingen beiliegt steht, dass die Rohlinge „4x – Recording“ unterstützen und falls der Brenner dies nicht unterstützt sei ein Firmwareupdate nötig. Die aktuellste Firmware ist jedoch vorhanden. Diese Bemerkung war beim Kauf nicht sichtbar, sonst hätte Hans sich wohl für andere Rohlinge entschieden.

Soweit Hans nun weiß, sind einfach Rohling und Brenner nicht kompatibel. Weitere Versuche, die Rohlinge mit diesem Brenner zu brennen sind zwecklos.

Ist das nun ein Gewährleistungsfall? Es geht ja nicht darum, dass Hans die Rohlinge „nicht mehr gefallen“, er kann sie einfach nicht nutzen.
Allerdings scheint es Tausende Kunden zu geben, die die Rohlinge eben nutzen können (sonst würden sie wohl nicht mehr verkauft).

Was sollte Hans am besten tun?

Liebe Grüße
Timi

Hi,

Was sollte Hans am besten tun?

den Händler freundlich fragen, ob er die Rohlinge zurücknimmt.
Ich verstehe die Geschichte doch richtig: Hans ist in ein Geschäft gegangen, hat sich (vermeintlich passende) Rohlinge aus dem Regal genommen und diese an der Kasse bezahlt?
Da in diesem Fall weder Händler noch Hersteller versprochen haben, daß die Rohlinge mit Hans Brenner kompatibel sind, besteht auch kein Sachmangel.
Wäre Hans zu einem Händler gegangen und hätte gesagt: „Ich habe den Brenner XY, geben Sie mir bitte passende Rohlinge“, dann läge ein Sachmangel vor und der Händler müßte nachbessern (passende Rohlinge liefern).

Gruß Stefan

Hallo Stefan,

Da in diesem Fall weder Händler noch Hersteller versprochen
haben, daß die Rohlinge mit Hans Brenner kompatibel sind,
besteht auch kein Sachmangel.

eigentlich möchte ich mich dem anschließen, zumal die Problematik der nicht uneingeschränkt kompatiblen Rohlinge eigentlich bekannt ist. Aber ist sie hinreichend bekannt? Muß also der Laie davon ausgehen, daß das Standardprodukt Rohlinge, das immerhin auch standardisierte Produktbezeichnungen wie DVD-R usw. trägt, in einzelnen Geräten nicht funktioniert? Muß er wissen, daß das mitunter so ist? Da habe ich eher Zweifel.

Zweitens ist in der EDV-Branche üblich, anzugeben, welche Systemvoraussetzungen exisiteren, bspw. auf PC-Spielen. Da könnte man eigentlich einen Hinweis erwarten, d.h. „kann nicht von allen Brennern gebrannt werden“ oder „kann nur von Brennern der Marke X gebrannt werden“.

Alles in alem ist das m.E. ein problematischer Fall. Ob es sich allerdings lohnt, für die paar Kröten vor Gericht zu ziehen, ist wieder eine andere Frage. Ich bin jedenfalls auf die ersten Urteile gespannt.

Wäre Hans zu einem Händler gegangen und hätte gesagt: „Ich
habe den Brenner XY, geben Sie mir bitte passende Rohlinge“,

Das wäre dann eine zugesicherte Eigenschaft. Die Frage ist, ob es solch eine Aussage braucht, damit man bei einem Standardprodukt davon ausgehen muß, daß es auf allen Geräten eingesetzt werden kann. ehrlich gesagt, denke ich das nicht. Solange nichts gegenteiliges draufsteht, sollten die Scheiben universell einsetzbar sein.

Gruß,
Christian

Analogie, leicht off topic
Hi,

ich würde sagen, dass es dem Kunden gut zumutbar ist, zu wissen, dass nicht jeder Brenner mit jedem Rohling klarkommt.
Beispielsweise genügt ja in Mietverträgen ein schlichter Hinweis auf einen Paragraphen, in dem die umlagefähigen Kosten gelistet sind.
Diese Information ist aber meiner Meinung nach schwieriger zu beschaffen, geschweige denn, sich diese Frage überhaupt erst einmal zu stellen, als der Sachverhalt mit den Rohlingen, der ja viel populärer ist.
Gruss,

Hallo Stefan,

Was sollte Hans am besten tun?

den Händler freundlich fragen, ob er die Rohlinge zurücknimmt.

Ja, das ist ja nicht das Problem. Kulanz wollte ich eben nicht berücksichtigen, die Frage war eben, ob es ein Gewährleistungsfall ist. Dass der Händler die Rohlinge auf jeden Fall zurücknimmt (auf Kulanz eben) stand nie im Zweifel.

Ich verstehe die Geschichte doch richtig: Hans ist in ein
Geschäft gegangen, hat sich (vermeintlich passende) Rohlinge
aus dem Regal genommen und diese an der Kasse bezahlt?

Ja, so war das gemeint.

Da in diesem Fall weder Händler noch Hersteller versprochen
haben, daß die Rohlinge mit Hans Brenner kompatibel sind,
besteht auch kein Sachmangel.

Und ich hatte es eben so herum gedacht: Der Hersteller „verspricht“, dass die Rohlinge mit 4,7 GB beschrieben werden können, was ja hier offensichtlich nicht der Fall ist. Und auf der Verpackung steht ja auch nicht "Nicht für Brenner XY geeignet“, ein Hinweis darauf, dass es überhaupt zu Problemen kommen könnte wurde ja auch erst in der Packung gefunden, war also von außen gar nicht sichtbar.

Wäre Hans zu einem Händler gegangen und hätte gesagt: „Ich
habe den Brenner XY, geben Sie mir bitte passende Rohlinge“,
dann läge ein Sachmangel vor und der Händler müßte nachbessern
(passende Rohlinge liefern).

Ok, mal abgesehen davon, dass die Mitarbeiter dort alle dumm aus der Wäsche geguckt haben als Hans das gemacht hat (hatten alle keine Ahnung, Auskunft war „Durchprobieren“), alles klar :smile:

Liebe Grüße
Timi

Hallo Christian,

Da in diesem Fall weder Händler noch Hersteller versprochen
haben, daß die Rohlinge mit Hans Brenner kompatibel sind,
besteht auch kein Sachmangel.

eigentlich möchte ich mich dem anschließen, zumal die
Problematik der nicht uneingeschränkt kompatiblen Rohlinge
eigentlich bekannt ist.

Hans hatte jedoch bisher bei seinem Brenner mit keinem Rohling Probleme. Wenn man weiß, dass der eigene Brenner den und den Rohling nicht nimmt ist das etwas anderes, aber wenn es eben bisher nie Probleme gab wie soll man dann darauf kommen, dass dieser Rohling plötzlich Probleme macht? Mir geht es ja auch um diesen Hinweis, dass ein Firmwareupdate nötig sein könnte. Das lässt m. E. darauf schließen, dass es mit diesem Rohling öfter Probleme gibt. Hätte Hans das gewusst hätte er garantiert andere Rohlinge gekauft.

Aber ist sie hinreichend bekannt? Muß
also der Laie davon ausgehen, daß das Standardprodukt Rohlinge,
das immerhin auch standardisierte Produktbezeichnungen wie DVD-R
usw. trägt, in einzelnen Geräten nicht funktioniert? Muß er
wissen, daß das mitunter so ist? Da habe ich eher Zweifel.

Eben, die hatte ich auch, daher die Frage :smile:
Die Frage, die ich mir inzwischen auch noch stelle ist: Kann ein Kunde davon ausgehen, dass ein Brenner Marke X die Rohlinge Marke X anstandslos annimmt? Also zB Brenner von Nec -> Rohlinge von Nec, Brenner von Emtec und Rohlinge von Emtec, Brenner von Sony -> Rohlinge von Sony?
Oder muss der Kunde selbst bei dieser Konstellation damit rechnen, dass Rohling und Brenner inkompatibel sind???

Hintergrund dazu:
Da Hans wusste, dass das Geschäft nie Probleme mit Kulanz hat hat er die gekauften Rohlinge gegen Rohlinge eingetauscht (diesmal +RW´s, es hätte ja auch sein können dass der Brenner mit dem Minus ein Problem hat), die vom gleichen Hersteller sind wie auch sein Brenner. Trotzdem war das beschreiben nicht möglich.
Auf erneute Kulanz hoffend war er heute noch mal dort und hat die gleichen Rohlinge (also auch vom Brenner – Hersteller) aber statt Plus wieder Minus – RW´s geholt. Und siehe da: Diese funktionieren…

Wie soll ein Kunde denn wissen, welche Rohlinge er nutzen kann, wenn er bei der einen Marke keine Minus – Rohlinge, bei der nächsten Marke keine Plus – Rohlinge usw. nehmen kann? Vor allem, wenn der Hersteller nur angibt, das Gerät könne DVD-RW und DVD+RW brennen, dabei aber scheinbar schon bei den eigenen Rohlingen Unterschiede machen müsste?

Zweitens ist in der EDV-Branche üblich, anzugeben, welche
Systemvoraussetzungen exisiteren, bspw. auf PC-Spielen. Da
könnte man eigentlich einen Hinweis erwarten, d.h. „kann nicht
von allen Brennern gebrannt werden“ oder „kann nur von Brennern
der Marke X gebrannt werden“.

Letzteres würde wahrscheinlich hohe Umsatzeinbußen bedeuten. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Leute Rohling kaufen, die sie mit ihrem Brenner nicht nutzen können und die einfach wegwerfen…
Der Hinweis „Kann nicht von allen Brennern gebrannt werden“ war ja indirekt drauf, indem halt da stand, dass es zu Problemen kommen könnte etc. M. E. gehört so eine „Warnung“ jedoch außen auf die Packung und gut sichtbar und nicht innen hinein und klitzekleiner Schrift. Zumal ich mich wirklich frage, wie viele Leute das „Kleingedruckte“ in Rohlingpackungen lesen…

Alles in alem ist das m.E. ein problematischer Fall. Ob es sich
allerdings lohnt, für die paar Kröten vor Gericht zu ziehen, ist
wieder eine andere Frage. Ich bin jedenfalls auf die ersten
Urteile gespannt.

Von Hans wirst du keins kriegen :smile:
Die Frage war ja eigentlich auch nur, wenn auf der Packung steht, dass XY GB an Daten auf den Rohling passen und das eben nicht generell so ist, ob dies dann ein Sachmangel ist. Dass fast alle Elektronikgeschäfte sehr kulant gegenüber den Kunden sind ist wohl das größte Glück überhaupt (vielleicht sollte ich freundlicherweise mal erwähnen, dass es sich in diesem Fall um „Saturn“ handelt :wink:.

Wäre Hans zu einem Händler gegangen und hätte gesagt: „Ich
habe den Brenner XY, geben Sie mir bitte passende Rohlinge“,

Das wäre dann eine zugesicherte Eigenschaft. Die Frage ist, ob
es solch eine Aussage braucht, damit man bei einem
Standardprodukt davon ausgehen muß, daß es auf allen Geräten
eingesetzt werden kann. ehrlich gesagt, denke ich das nicht.
Solange nichts gegenteiliges draufsteht, sollten die Scheiben
universell einsetzbar sein.

Eben, das denke ich auch. Aber weil mein persönliches Rechtverständnis nicht unbedingt immer richtig ist wollte ich eben euch Experten dazu hören.

So wie Stefan das beschrieben hat war ich übrigens noch gar nicht drauf gekommen. Ich dachte eben allein die Angabe, um welchen Rohling es sich handelt (also + oder – usw.) und wie viele Daten drauf passen sei schon die zugesicherte Eigenschaft, solange man eben einen Brenner besitzt, der das Format beschreiben kann.
Generell kann ich ja auch davon ausgehen: Wenn ich mir einen „Diesel“ kaufe kann ich Diesel tanken, egal ob bei Aral, Shell oder der kleinen freien Tankstelle. Hauptsache ist eben, dass mein Auto mit Diesel betrieben werden kann.

Liebe Grüße
Timi

Hallo Helge,

ich würde sagen, dass es dem Kunden gut zumutbar ist, zu wissen,
dass nicht jeder Brenner mit jedem Rohling klarkommt.

Allgemein ja, da hast du sicher recht. Aber wie soll der Kunde denn vorher überprüfen, ob sein Brenner Rohling XY brennen kann?
Wie sieht es deiner Meinung nach aus mit Rohlingen, die vom gleichen Hersteller sind wie der Brenner. Kann der Kunde dann davon ausgehen, dass er den Rohling mit seinem Brenner nutzen kann?
Letztendlich gibt es die Möglichkeit, sich 20 verschiedene Rohlinge mit zu nehmen und zu testen nicht. Oder zumindest ist es m. E. einem Kunden nicht zuzumuten. Denn meist sind die Rohlinge zu 5 oder 10 abgepackt, Preise ab 10 € aufwärts. Wenn also der Kunde nun sichergehen will, dass er auf jeden Fall auch die richtigen Rohlinge kauft müsste er etwa 20 Marken (dann jeweils noch + und -) kaufen. Davon kann er im Schlimmsten Fall dann 19 Packungen (á 10 €) wegwerfen.

Beispielsweise genügt ja in Mietverträgen ein schlichter Hinweis
auf einen Paragraphen, in dem die umlagefähigen Kosten gelistet
sind.

Mietrecht ist gar nicht meine Sache… du magst Recht haben, ich weiß es nicht.

Diese Information ist aber meiner Meinung nach schwieriger zu
beschaffen, geschweige denn, sich diese Frage überhaupt erst
einmal zu stellen, als der Sachverhalt mit den Rohlingen, der ja
viel populärer ist.

Trotzdem bleibt die Frage wie der Kunde vor dem Kauf wissen kann, dass er die richtigen Rohlinge kauft. (Btw: Gibt es Tests zum Thema, welcher Brenner welche Rohlinge brennen kann?)

Liebe Grüße
Timid

Zusammenfassung
Hi Timid,

ich will das Ganze mal zusammenfassen:
Die Frage um die sich hier letzlich alles dreht ist, kann man als Kunde davon ausgehen, daß Rohlinge und Brennverfahren ausreichend standartisiert sind (wie in Deinem Beispiel mit dem Diesel), daß er nur auf die Bezeichnung achten muß. Und genauso wie dazu hier die Meinungen auseinander gehen (ich persönlich würde sie verneinen), würden auch die Meinungen der verschiedenen Gerichte differieren. Eine eindeutige Rechtslage gibt es nicht, da diese spezielle Frage natürlich nicht in einem Gesetz oder einer Verordnung geregelt ist. Und da Richter in ihrer Entscheidung frei sind, wäre der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens höchst ungewiss.
Hinzu kommt noch ein anderes Problem: wer ist eigentlich für die Inkompatibilität verantwortlich? Der Hersteller der Rohlinge oder der des Brenners? Selbst wenn man die obige Frage bejaht, könnte der Händler behaupten, daß nicht seine Rohlinge sondern der Brenner „schuld“ ist. Daß also nicht die Rohlinge, sondern der Brenner einen Sachmangel hat. Dies zu entkräften wäre wieder schwierig…

Du siehst, es gibt keine eindeutige Antwort auf Deine Frage (und es wird sie vermutlich nie geben, da die technische Entwicklung schneller ist als die Gerichte sein können und erst eine höchstrichterliche Entscheidung Klarheit bringen würde).

Gruß Stefan