Hallo Christian,
Da in diesem Fall weder Händler noch Hersteller versprochen
haben, daß die Rohlinge mit Hans Brenner kompatibel sind,
besteht auch kein Sachmangel.
eigentlich möchte ich mich dem anschließen, zumal die
Problematik der nicht uneingeschränkt kompatiblen Rohlinge
eigentlich bekannt ist.
Hans hatte jedoch bisher bei seinem Brenner mit keinem Rohling Probleme. Wenn man weiß, dass der eigene Brenner den und den Rohling nicht nimmt ist das etwas anderes, aber wenn es eben bisher nie Probleme gab wie soll man dann darauf kommen, dass dieser Rohling plötzlich Probleme macht? Mir geht es ja auch um diesen Hinweis, dass ein Firmwareupdate nötig sein könnte. Das lässt m. E. darauf schließen, dass es mit diesem Rohling öfter Probleme gibt. Hätte Hans das gewusst hätte er garantiert andere Rohlinge gekauft.
Aber ist sie hinreichend bekannt? Muß
also der Laie davon ausgehen, daß das Standardprodukt Rohlinge,
das immerhin auch standardisierte Produktbezeichnungen wie DVD-R
usw. trägt, in einzelnen Geräten nicht funktioniert? Muß er
wissen, daß das mitunter so ist? Da habe ich eher Zweifel.
Eben, die hatte ich auch, daher die Frage 
Die Frage, die ich mir inzwischen auch noch stelle ist: Kann ein Kunde davon ausgehen, dass ein Brenner Marke X die Rohlinge Marke X anstandslos annimmt? Also zB Brenner von Nec -> Rohlinge von Nec, Brenner von Emtec und Rohlinge von Emtec, Brenner von Sony -> Rohlinge von Sony?
Oder muss der Kunde selbst bei dieser Konstellation damit rechnen, dass Rohling und Brenner inkompatibel sind???
Hintergrund dazu:
Da Hans wusste, dass das Geschäft nie Probleme mit Kulanz hat hat er die gekauften Rohlinge gegen Rohlinge eingetauscht (diesmal +RW´s, es hätte ja auch sein können dass der Brenner mit dem Minus ein Problem hat), die vom gleichen Hersteller sind wie auch sein Brenner. Trotzdem war das beschreiben nicht möglich.
Auf erneute Kulanz hoffend war er heute noch mal dort und hat die gleichen Rohlinge (also auch vom Brenner – Hersteller) aber statt Plus wieder Minus – RW´s geholt. Und siehe da: Diese funktionieren…
Wie soll ein Kunde denn wissen, welche Rohlinge er nutzen kann, wenn er bei der einen Marke keine Minus – Rohlinge, bei der nächsten Marke keine Plus – Rohlinge usw. nehmen kann? Vor allem, wenn der Hersteller nur angibt, das Gerät könne DVD-RW und DVD+RW brennen, dabei aber scheinbar schon bei den eigenen Rohlingen Unterschiede machen müsste?
Zweitens ist in der EDV-Branche üblich, anzugeben, welche
Systemvoraussetzungen exisiteren, bspw. auf PC-Spielen. Da
könnte man eigentlich einen Hinweis erwarten, d.h. „kann nicht
von allen Brennern gebrannt werden“ oder „kann nur von Brennern
der Marke X gebrannt werden“.
Letzteres würde wahrscheinlich hohe Umsatzeinbußen bedeuten. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Leute Rohling kaufen, die sie mit ihrem Brenner nicht nutzen können und die einfach wegwerfen…
Der Hinweis „Kann nicht von allen Brennern gebrannt werden“ war ja indirekt drauf, indem halt da stand, dass es zu Problemen kommen könnte etc. M. E. gehört so eine „Warnung“ jedoch außen auf die Packung und gut sichtbar und nicht innen hinein und klitzekleiner Schrift. Zumal ich mich wirklich frage, wie viele Leute das „Kleingedruckte“ in Rohlingpackungen lesen…
Alles in alem ist das m.E. ein problematischer Fall. Ob es sich
allerdings lohnt, für die paar Kröten vor Gericht zu ziehen, ist
wieder eine andere Frage. Ich bin jedenfalls auf die ersten
Urteile gespannt.
Von Hans wirst du keins kriegen 
Die Frage war ja eigentlich auch nur, wenn auf der Packung steht, dass XY GB an Daten auf den Rohling passen und das eben nicht generell so ist, ob dies dann ein Sachmangel ist. Dass fast alle Elektronikgeschäfte sehr kulant gegenüber den Kunden sind ist wohl das größte Glück überhaupt (vielleicht sollte ich freundlicherweise mal erwähnen, dass es sich in diesem Fall um „Saturn“ handelt
.
Wäre Hans zu einem Händler gegangen und hätte gesagt: „Ich
habe den Brenner XY, geben Sie mir bitte passende Rohlinge“,
Das wäre dann eine zugesicherte Eigenschaft. Die Frage ist, ob
es solch eine Aussage braucht, damit man bei einem
Standardprodukt davon ausgehen muß, daß es auf allen Geräten
eingesetzt werden kann. ehrlich gesagt, denke ich das nicht.
Solange nichts gegenteiliges draufsteht, sollten die Scheiben
universell einsetzbar sein.
Eben, das denke ich auch. Aber weil mein persönliches Rechtverständnis nicht unbedingt immer richtig ist wollte ich eben euch Experten dazu hören.
So wie Stefan das beschrieben hat war ich übrigens noch gar nicht drauf gekommen. Ich dachte eben allein die Angabe, um welchen Rohling es sich handelt (also + oder – usw.) und wie viele Daten drauf passen sei schon die zugesicherte Eigenschaft, solange man eben einen Brenner besitzt, der das Format beschreiben kann.
Generell kann ich ja auch davon ausgehen: Wenn ich mir einen „Diesel“ kaufe kann ich Diesel tanken, egal ob bei Aral, Shell oder der kleinen freien Tankstelle. Hauptsache ist eben, dass mein Auto mit Diesel betrieben werden kann.
Liebe Grüße
Timi