Ich hab mal eine theoretische Frage:
Eine Person hat eine relativ große DVD-Sammlung (ausschließlich legal erworbene Originale). Da besagte Person am Wochenende in einer anderen Stadt lebt, als unter der Woche, aber dennoch immer nach belieben einen Film schauen möchte, wäre es interessant zu wissen, wie dies zu ermöglichen wäre. Angenommen, die Person möchte nicht beim Wohnungswechsel eine extra Tasche mit DVDs mitnehmen, dürfte sie die DVDs ein mal kopieren und die Kopien in der einen Wohnung lagern, die Originale in der anderen? Oder dürfte die Person die Filme auch digital auf einem Laptop oder einer externen Festplatte speichern? (beides natürlich ohne die Absicht, die Filme über das Internet oder auf anderen Wegen für Dritte zum kopieren freizugeben)
und dazu gesellt sich die auch im wiki-artikel genannte einschränkung: http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Technische_…
„ein kopierschutz darf nicht umgangen werden“ - für solche scheiben (also die vielzahl) ist dann auch die privatkopie - welche eigentlich erlaubt wäre - eben doch nicht zulässig.
vielleicht mein er die Kopie, die der Compu beim Abspielen automatisch erstellt (die ja nicht dauerhaft vorliegt, aber es soll gehen, die dauerhaft zu machen) oder auch DVDs, bei denen ein Gutschein für eine auf dem Compu ablegbare Kopie des Films beiliegt.
Wäre es ein Umgehen des Kopierschutzes, wenn man den Audio Eingang sofort speichert? Ist doch nichts anderes, als eine AudioCD an der Stereoanlage direkt auf Cassette aufzunehmen.
vielleicht mein er die Kopie, die der Compu beim Abspielen
automatisch erstellt (die ja nicht dauerhaft vorliegt, aber es
soll gehen, die dauerhaft zu machen) […]
Auch das wäre eine Umgehung des Kopierschutzes. Meiner Ansicht nach wäre nur die analoge Lücke rechtmässig, jedoch im Vergleich zur Musik mit deutlich mehr Aufwand und/oder Qualitätsverlusten verbunden.
Meiner Ansicht nach wäre nur die analoge Lücke rechtmässig
Die es bei DVD aber nicht gibt. Ein zugelassener DVD Player
muß auf
den analogen Ausgängen einen Kopierschutz haben (Macrovision).
Jau, stimmt…
Damit kenne ich keinen legalen Weg eine Privatkopie einer geschützten DVD zu erstellen. Ausser man fängt an, spitzfindig über „Wirksamkeit“ eines Kopierschutzes zu streiten.
und dazu gesellt sich die auch im wiki-artikel genannte
einschränkung: http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Technische_…
„ein kopierschutz darf nicht umgangen werden“ - für solche
scheiben (also die vielzahl) ist dann auch die privatkopie -
welche eigentlich erlaubt wäre - eben doch nicht zulässig.
Wäre eine Strafe zu erwarten, wenn die Person ihre Sammlung unter Umgehung des Kopierschutzes dennoch kopiert und die Polizei, aus welchen Gründen auch immer, diese Kopien entdeckt?
Wäre eine Strafe zu erwarten, wenn die Person ihre Sammlung
unter Umgehung des Kopierschutzes dennoch kopiert und die
Polizei, aus welchen Gründen auch immer, diese Kopien
entdeckt?
§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
(1) Wer
in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht
[…]
und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Also keine Strafe. Zivilrechtlich könnte da natürlich für die Urheber noch was drin sein.
Drei Möglichkeiten einer legalen analogen Kopie einer kopiergeschützten Musik-CD sind mir bekannt:
1.) Mikrofon vor die Boxen stellen und per PC aufnehmen oder per Tonbandgerät/USB-Recorder usw.
2.) Vom Kopfhörerausgang aufnehmen oder von Lautsprecherausgang der Soundkarte.
3.) Es soll Programme geben, die das analoge Signal direkt aufnehmen, ohne Mikro oder Kabel.
Gruß aus Berlin, Gerd
PS. Zur Strafbarkeit/-verfolgung: Wer als Discjockey von einem USB-Stick Musik darbietet, die nur per geschützter CD im Handel ist, könnte erwischt werden. Dito, wer CD-Kopien im Schulhof verschenkt oder gar vertickt. Ein urbanes Gerücht hingegen soll sein, dass die Polizei bei Verkehrskontrollen nach schwarzgebrannten CDs im Auto sucht (wo der unkriminelle Normalbürger gerne eine Kopie der heimischen CD anhört, verständlicherweise).
Hallo,
Über den Umweg Analogausgang (also Scart) ist das mit einem Videograbber und einem Authoring-Programm problemlos und in akzeptabler Qualität sehr wohl möglich.
Der Kopierschutz wird dabei nicht umgangen.
So weit ich mich erinnere, wird die Herstellung einer Privatkopie geduldet. Schließlich kann der Nutzer ja nicht wissen, dass ein Programm wie z.B. den Kopierschutz umgeht. DVD rein, kopieren, Rohling beschreiben, fertig.
Ob die DVD kopiergeschützt ist, wird dabei nicht mal angezeigt.
Gruß, Heiko
Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt am Main vom 31.05.2006, AZ 2-06 O 288/06 sollen Kopierschutzsysteme analoge Kopien nicht verhindern und daher nicht unter § 95 a UrhG fallen.
Der Haken: Der Kopierschutz Macrovision stellt ebenfalls eine wirksame technische Maßnahme dar und darf nicht umgangen werden. Und das analoge Signal bei den meisten kopiergeschützten DVDs ist mit Makrovision verschlüsselt, so dass sich auch keine analoge Kopie so anfertigen lässt. Man könnte zwar mit einer Videokamera den Fernseher filmen, aber das ist wohl weniger interessant (von Kopie kann man da auch nicht mehr sprechen).