DVDs ausleihen und brennen...?

Hallo!
Keine Angst, ich bin kein Kleinkrimineller!

Aber ein Kumpel eines Freundes von mir behauptet tatsächlich, es wäre erlaubt, in die Videothek zu gehen, sich eine DVD auszuleihen, sie zu Hause zu brennen (oder wie man DVDs auch immer kopiert) und das Orginal zurück zu bringen. Der Typ meint, durch das Ausleihen wäre man für einen bestimmten Zeitraum der Besitzer der DVD und dürfe sie dann natürlich auch brennen. Weiter sagt er, das wäre notariell bestätigt.

Ich persönlich kann das nicht glauben, weil nach meinem Rechtsverständnis ein himmelweiter Unterschied zwischen Leihen und Kaufen ist, aber ich würde das gern von Juristen hier bestätigt oder dementiert haben.

Nochmal zum Klarstellen: Ich gehöre zu den zwei Menschen auf der Welt, die weder eine gebrannte Audio- noch Video-CD zu Hause haben. Und ich habe auch nicht vor, mir CDs oder DVDs zu brennen (gebrannte CDs hören ist wie Sex ohne Liebe *fg*). Es würde mich aber einfach interessieren, weil ich immer versuche meinen Freundeskreis dazu zu bekehren, sich CDs und Filme legal zu kaufen (und ich habe sogar Erfolge zu verzeichnen…).

In diesem Sinne
Stephan

http://www.stephan-voigt.de

off topic

Nochmal zum Klarstellen: Ich gehöre zu den zwei Menschen auf
der Welt, die weder eine gebrannte Audio- noch Video-CD zu
Hause haben.

Hallo,

du bist also der andere …

Gruß

Matthias

off topic
Hi!

Nachdem mir zweimal der Wechsler aus meinem Wagen gestohlen wurde, und beim letzten mal auch noch zwei limitierte CDs drin ware, brenne ich mir von jeder CD eine „Aouto-Kopie“!

Grüße
Guido

Moin Stephan,

meines Wissens war es zumindest bei Videokassetten erlaubt, diese für den privaten Gebrauch aus der Videothek auszuleihen und zu kopieren. (Zumal es ja auch erlaubt ist, Filme aus dem Fernsehprogramm aufzunehmen) Insofern erscheint es mir vorstellbar, daß Dein Freund recht hat…

Gruß,
Tommy