Hallo,
es gibt einen schweizer Online-Händler, der beispielsweise DVDs über seine Homepage oder auch über ein bekanntes Online-Auktionshaus verkauft. Oftmals ist die Ware viel günstiger als bei deutschen Händlern. In den AGB steht, dass bei einem Warenwert bis zu 22 Euro keine Einfuhrabgaben anfallen. Was ist aber, wenn man Ware zu einem höheren Wert kauft? Schlägt dann der Deutsche Zoll noch Einfuhr-USt drauf? Begeht man vielleicht sogar Steuerhinterziehung, wenn man dort bestellt?
Viele Grüße
Ultra
Servus,
Schlägt dann der Deutsche Zoll noch Einfuhr-USt drauf?
Ja. Außerdem Einfuhrzoll, in diesem Fall ohne Gewähr 3,5% auf den Zollwert. Einfuhr-USt wird dann auf (Warenwert + Einfuhrzoll) erhoben.
Begeht man vielleicht sogar Steuerhinterziehung, wenn man dort
bestellt?
Nein, durch die Bestellung wird keine Steuer hinterzogen. Bloß wenn man einen Weg findet, die Sendung an der Zollbehandlung vorbeizumogeln. Den täte ich aber nicht suchen, klappt eh nicht.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin
Schlägt dann der Deutsche Zoll noch Einfuhr-USt drauf?
Ja. Außerdem Einfuhrzoll, in diesem Fall ohne Gewähr 3,5% auf
den Zollwert. Einfuhr-USt wird dann auf (Warenwert +
Einfuhrzoll) erhoben.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wären das im Endeffekt für eine DVD im Wert von 100 Euro: 100 + 3,5 = 103,5 und dann 103,5 + 19% = 103,5 + 19,66 = 123,16 Euro. Dann muss man ja wirklich genau rechnen, ob sich das noch lohnt. Oder bekommt man im Gegenzug irgendwas zurück, beispielsweise schweizerische USt?
Gruß
Ultra
Servus,
habe grade beim Zoll gefunden:
Freigrenze für im Reisegepäck Mitgebrachtes ist höher:
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_e…
– wobei die Freigrenze von 22 € im Versandhandel dem Vernehmen nach demnächst irgendwann auf 150 € angehoben wird.
Wieauchimmer, im oben verlinkten Text ist auch die Warennummer für DVDs „amtlich“ bestätigt: 8523 4051 00 0.
Man kann unter dieser Warennummer finden, dass für die CH abweichend vom allgemeinen Zollsatz von 3,5% ein Präferenzzollsatz von 0% angewendet wird. Mit dem Versender klären, dass er die Dinge formal so deklariert und fakturiert, dass der Präferenzzollsatz angewendet werden kann.
Oder bekommt
man im Gegenzug irgendwas zurück, beispielsweise Schweizer MWSt?
(ich kämpfe ja sonst zäh dafür, dass die USt auch bei ihrem richtigen Namen USt genannt wird, aber in der CH heißt sie tatsächlich MWSt…)
Nein, die bekommt man nicht zurück, weil der Exporteur sie von vornherein nicht entrichtet: Er liefert MWSt-frei ins Ausland.
Schöne Grüße
MM
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Da der Versender massenhaft nach D liefern sollte, hoffe ich, dass er die Ware entsprechend deklariert. Danke für die Antworten, jetzt weiß ich ungefähr, was ich bei einem Preisvergleich rechnen muss.
Gruß
Ultra
Präferenzzoll-Ursprungszeugnis-Lieferantenerklärun
Servus,
wenn es um nennenswerte Beträge geht, täte ich mich niemals darauf verlassen, dass der andere es schon richtig machen wird.
Bei mir trudeln derzeit eine Reihe von Einzellieferungen ein, die von mir mit dem notwendigen Papierkram für Libyen versehen werden, damit man das ganze in einen Zwanzigfußcontainer packen und zusammen mit zwei Ingenieuren in die Wüste schicken kann. Von den verschiedenen Lieferanten, die alle bei Auftragserteilung explizit um eine Lieferantenerklärung gebeten wurden, waren keine 25% in der Lage, diese auf Anhieb und ohne mehr oder weniger ausführliche Erläuterung so vorzulegen, dass ich bei der IHK das nötige Ursprungszeugnis für die Waren bekomme.
Das mag bei der insgesamt etwas höheren Qualität der Arbeit in der CH anders sein, aber ich glaube dennoch, dass es ziemlich heroisch ist, eine formgerecht ausgestellte Handelsrechnung (und bei niedrigen Werten geht es tatsächlich bloß um einen Satz auf der Rechnung) als Selbstverständlichkeit vorauszusetzen.
Schöne Grüße
MM