DWS Riester als Eigenkapital

Hallo.

Kann ich mein DWS Riester Vertrag bei einer Baufinanzierung als Eigenkapital ANGEBEN? Es ist keine ´Wohn-Riester´ Vertrag.

Folgendes:

Finanziert werden soll eine Immobilie, in der wir selber leben. Die Bank wird uns aber nur eine Vollfinanzierung geben, wenn wir ein Eigenkapital haben. Diese haben wir aber nicht, jedoch haben wir beide zwei Altersvorsorgeverträge, bei dem sich die Frage stellt, ob diese als Eigenkapital angerechnet werden? Zusätzlich dazu haben wir Bauparverträge, die als Eigenkapital anerkannt werden wie ich schon rausgefunden habe.

Wenn diese Altersvorsorge-Verträge als Eigenkapital ANERKANNT werden (wir wollen Sie nicht kündigen / einlösen!), wollen wir die Notarkosten & Gewerbesteuer für den Immobilienkauf ebenfalls über die Bank finanzieren. Ist das überhaupt möglich?

Danke für eure Hilfe

PS: Kredit und Finanzierung ist nicht das Problem, wenn wir es haben :smile: Nur das dämliche Eigenkapital macht uns zu schaffen…

Grundsätzlich wird erwartet, dass das Eigenkapital auch eingesetzt, sprich ausgegeben, wird.

Ob es in Eurem Fall eine Ausnahme gibt, weiß nur die Bank, aber es soll prinzipiell auch Finanzierungen geben, die die 100% Beleihungswert überschreiten. Die sind allerdings teurer. Die Riester-Ansparung wäre dann eher eine zusätzliche Sicherheit statt eines Eigenkapitalanteils.

Hallo!

Kredite zu 100% zzgl. Nebenkosten sind bei entsprechender Bonität kein Problem-Kondition wird nur ein bißchen teurer, da das Risiko der Bank auch höher wird.
Die Riesterverträge sollte man angeben, damit der Entscheider sieht, dass man auch spart und das Geld nicht zum Fenster rauswirft. Ist also eher ein kleines Indiz auf eine „ordentliche“ Haushaltsführung. Das man kein Eigenkapital hat kommt häufiger bei Akademikern vor, die ihr Studium vor kurzem beendet haben und jetzt aber genügend Einkommen für eine Immobilie vorliegt. Probezeit sollte natürlich zumindest abgelaufen sein…:wink:
Notar-und Grunderwerbssteuer sind mit ca. 5,5% - 6% des Kaufpreises anzusetzen-sind aber auch von Bundesland zu Bundesland verschieden.(!)

VG Frank

Danke für eure Antworten.

Zur Info (auch für die Nachfolgenden):

  1. Riesterverträge (auch ohne ´Wohnriester´-Gebrabbel) wird als Eigenkapital anerkannt, ebenso wie Bausparverträge

  2. Folgendes hat sich ergeben: Das ´bare Eigenkapital´, das wir zur Finanzierung der ´Nebenkosten´ brauchen (Gewerbesteuer & Notar, Gott sei Danke keine Marklerprov.), wird separat, neben dem Kreditangebot & der KfW-Finanzierung, vom selben Kreditgeber angeboten. Leider zu überhöhten Zinsen wie ich finde, aber einen faulen Apfel hat man eben immer…

Ich hab aber noch folgende Frage:

Kann mir einer mal einer folgendes Erklären:

Münchener Siegel: Verzicht auf Vorderungsverkauf: Die Bank bestätigt dem Kunden im Darlehensvertrag, dass Forderungen aus einem ordungsgemäß bedienten Darlehen nicht abgetreten oder auf Dritten übertragen werden.

Is das gut oder schlecht für mich, dieser ´Verzicht auf Voderungsverkauf´? Ich glaube gut, oder?

Nochmals Danke,

Buxxel