Hallo Zusammen,
Diese Frage(n) sind höchstwarscheinlich für alle interessierten Riester-Sparer interessant. Einleitend sei gesagt, dass ich bezüglich der allgemeinen Riester-Thematik nicht ganz unbelesen bin - und es nur an ein paar winzigen Details scheitert - weshalb ich die folgenden Fragen stelle.
- Bei welchem Online Vermittler bekommt man gegenwärtig die besten Konditionen für einen Abschluss der Riester-Rente Premium.
Kurz zum Überblick die momentanen Kosten ohne Rabatte:
- pauschal 5,5 % Abschlussgebühren
- für zusätzliche Einzahlungen und Zulagen einmalig 5 % entrichtet werden. Es entstehen zusätzliche Kosten
- 15,4 Euro p.a. Depotführung
- jährlichen Verwaltungsvergütungen der jeweiligen Fonds, in Höhe von maximal 1,5 %
In der Finanztest Spezial (Rieste Rente) stand u.a., dass man zusätzlich Geld sparen kann, wenn man bei Vertragsabschluss niedrigere Raten vereinbart als man später tatsächlich zahlt. Doch wie ist das gemeint. Sind derartige - nicht vereinbarte Mehrzahlungen nicht wiederum mit Kosten/Gebühren verbunden? Was müsste man denn als minimale Rate angeben um am günstigsten/ertragreichsten zu fahren?? Zumindest sollte man die maximale Förderfähigkeit ausnutzen soviel ist klar.
- Einleitung: Bekannterweise ist ein Riester-Fond- resp. Banksparplan ein legaler Weg die Abgeltungssteuer zu umgehen (unter diversen Mindestvoraussetzungen). Zusätzlich bekommt man mindestens das eingezahlte Geld + Zulagen vom Staat zurück. Also ein Fonds-gebundene Geldanlage ohne potentieles Minus-Geschäft - perfekt! Da stellt sich die Frage. Warum nicht mit diesem einem riestergeförderten Fonds-Sparplan 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen -> zum Einen für die private Altersvorsorge (dafür der maximal förderfähige, monatlich eingezahlte Sparbetrag (abhängig vom Bruttolohn des Vorjahres)) -> und zum Anderen ein „gesicherter“ fondsgebunder Vermögensaufbau (ebenfalls monatliche Einzahlung, jedoch über den max. förderfähigen Betrag hinaus)
Frage: Ist dieses (über den max. förderfähigen Betrag hinaus eingezahlte) Geld schon vor dem Wunsch-Renten Alter (Abschluss vor 2012 60-67, Danach 62-67) beziehbar?? Oder muss man die „Überzahlung“ und dessen mögliche Rendite auch bis zum Rentenalter in diesem Sparplan belassen um den Vertrag nicht „zu verletzen“?
Warum diese ganze Fragerei bezüglich 2 Fliegen mit einer Klappe. Nun die Idee ist die oben dargestellten Gebühren nicht 2 mal zahlen zu müssen.
Ich hoffe meine Fragestellung klingt nicht all zu verwirrend und ich kann hiermit eine „ertragreiche“ Diskussion starten
Freundlichst,
der Jonney