Dynamik bei Basisrente

Hallo,

angenommen, es wurde eine Basisrente abgeschlossen, welche mit einer BU-Versicherung gekoppelt ist (BU-Beitragsanteil ist aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit

Guten Tag Thomas,
Ihr Grundverständnis für Ihre beiden Verträge ist leider auf Sand gebaut. Kein Versicherer, der noch alle Tassen im Schrank hat -
das sind nach meiner Wahrnehmung alle - geht hin und weist für den Kunden den Sparanteil aus.

Was dargestellt wird, ist allenfalls die Vertragsverteilung.
Demnach sollen bei einer Beitragserhöung 17 von 20 Prozenten für
den Rentenvertrag abgezweigt werden und 3 von 20 für den sog. BUV.

Wir kennen hier nicht die Parameter für den Vertrag. Insofern
kann Ihnen auch niemand sagen, ob die relative Verteilung beim
ersten Erhöhungsnachtrag ansatzweise der Prämienverteilung bei Beginn der beiden Verträge entspricht. Nur - gehen Sie in Ruhe davon aus,
dass die Verteilung zukünftig immer weiter disproportional ausfällt.
Das liegt daran, dass bei einem Neuabschluss - und jeder Dynamiknachtrag ist ein Neuabschluss - die Prämienhöhe für die BUV
relativ stärker ansteigt als für den Rentenvertrag.
BU-Absicherung, die den Namen verdient, ist mit fortschreitendem Alter ein Luxus, den sich ohnehin kaum jemand leistet und leisten kann. Das liegt an der zunehmenden Eintrittswahrscheinlichkeit für BU mit steigendem Alter und der dafür verlangten Prämie.
Gruß
Günther

Guten Tag Thomas,
Ihr Grundverständnis für Ihre beiden Verträge ist leider auf
Sand gebaut.

Was ich von dieser Aussage halten soll, versteh ich nicht ganz. Mir scheint, dass Sie das Kostrukt „Basisrente mit eingeschlossener BU-Versicherung“ nicht verstanden haben bzw. nicht kennen!

Kein Versicherer, der noch alle Tassen im Schrank
hat -
das sind nach meiner Wahrnehmung alle - geht hin und weist für
den Kunden den Sparanteil aus.

Der Versicherer weist bei einer Basisrente mit eingeschlossener BU-Versicherung sehr wohl den Beitragsanteil der Basisrente und den Beitragsanteil der BU-Versicherung separat aus! Was an diesem Vorgehen, um in Ihrem Wortschatz zu bleiben, bescheuert ist, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich nenn das ganze „transparente Vertragsgestaltung“.
Unabhängig davon würde die Basisrente bei einer anderen Gestaltung auch nicht von der Steuer absetzbar sein. Für das Finanzamt muss ersichtlich sein, dass der Beitragsanteil für die eingeschlossene BU-Versicherung

Guten Tag Thomas,
in Ihrer Anfrage war von Sparanteil die Rede. Jetzt sprechen Sie
von Beitragsanteil der Basisrente und Beitragsanteil der BUZ.
Das sind verschiedene Dinge. Der Sparanteil ist derjenige Teil vom Beitragsanteil der Basisrente, der übrigbleibt, wenn einmalige, laufende
und sonstige Kosten vom Beitragsanteil der Basisversicherung abgezogen wurden. Der Sparanteil wandert dann als zu Vermehrendes in Ihren
R-Vertrag. Es ist leider so, wie ich sage: Der Sparanteil ist der Teil,
dessen Höhe Sie kaum erfahren, weil sich sonst der Versicherer bis aufs Hemd auszieht. Der Sparanteil ist auch nicht das, was im Fall der Kündigung zurückgezahlt wird. Insofern wird der Sparanteil noch um einen
Stornoabzug erleichtert.
Und: Ihre Basisrente ist ein Vertrag. Und Ihre darin eingeschlossene
BUZ ist noch ein Vertrag. Sie haben zwei Verträge. Ehrlich.
Die Aufteilung - so wie Sie sich das vorstellen - bei der Nachtragserhöhung verläuft disproportional. Aus besagtem Grund.
Gruß Günther

Die Frage ist jedoch, ob der Versicherte dies so einfach zu akzeptieren hat (mit Ausnahme der nicht proportionalen Steigerung der BU-Rente).

Wenn in einem Vertrag geregelt ist, dass der Beitrag Jahr für Jahr um 10% steigt (und das nicht weiter detailliert wird), so kann/muss der Versicherte doch davon ausgehen können, dass sowohl der eine als auch der andere Beitragsanteil um 10% steigen. Andernfalls hätte m.M. nach von dem Versicherer auf eine disproportionale Erhöhung hingewiesen werden müssen.
Würd mich mal interessieren, wie das aus Sicht des Verbraucherschutzes bewertet wird.

Der Verbraucherschutz kann da auch nur das tun, was alle können.
Mit den Ohren wackeln.
Nein, verstehen Sie das nicht falsch. Ich will mich nicht über Sie lustig machen. Ich stelle nur immer und immer und immer und immer wieder fest, dass die Fragen von den Leuten dann kommen, wenn nix mehr zu regeln ist. Sondern nur noch zu reagieren. Wie auch immer.
Guten Erfolg wünscht
Günther

Hallo,

ich würde das mal ganz neutral mit der Versicherung oder dem Vermittler besprechen. Und erst, wenn die es nicht erklären können, stellt sich tatsächlich die Frage. Allerdings - es schadet nichts, sich Dinge schriftlich bestätigen zu lassen.

Cheers, Felix

In Deinen Versicherungsbedingungen gibt es bestimmt eine Anlage „Bedingungen für die Dynamik/planmäßige Erhöhung/o.ä.“. Dort ist beschrieben, wie die Erhöhung des Gesamtbeitrags vonstatten geht. Vermutlich wird bei Dir nur die Beitragsbefreiung der Rentenversicherung angepasst - oder die BU-Rente erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Altersrente.

Ein Versicherer, der ohne Einschränkung 10% (Leistungs-)Dynamik der BU-Rente zulässt, wäre auch schön blöd.

Gruß, Peter