Mal angenommen bei einem Arbeitgeber ist es gängige Praxis die Arbeitszeiten etwas flexibel auszurichten - allerdings nur bei der Lohnabrechnung! Der Schichtbeginn - rein hypothetisch - ist täglich um 07:00. Nach der Einsatzbesprechung folgt das obligatorische Ent- und Beladen der LKW (ohne das die Arbeit nicht möglich wäre). Diese Zeit wird in dieser - hypothetischen Firma - nicht gezahlt. Ist das legal?
Ein weiterer Punkt wäre der Minusakkord: in dieser Firma gibt es ein Phänomen, welches besagten Namen trägt und die Leistung des Akkord schmälern kann, wenn es auftritt - hier habe ich dieselbe Frage, wie zu dem oberen angesprochenen Punkt: Legal??
Vielen Dank und Guten Gruss
Green_Pepper