Dynamische Arbeitszeiten und Minusakkord

Mal angenommen bei einem Arbeitgeber ist es gängige Praxis die Arbeitszeiten etwas flexibel auszurichten - allerdings nur bei der Lohnabrechnung! Der Schichtbeginn - rein hypothetisch - ist täglich um 07:00. Nach der Einsatzbesprechung folgt das obligatorische Ent- und Beladen der LKW (ohne das die Arbeit nicht möglich wäre). Diese Zeit wird in dieser - hypothetischen Firma - nicht gezahlt. Ist das legal?

Ein weiterer Punkt wäre der Minusakkord: in dieser Firma gibt es ein Phänomen, welches besagten Namen trägt und die Leistung des Akkord schmälern kann, wenn es auftritt - hier habe ich dieselbe Frage, wie zu dem oberen angesprochenen Punkt: Legal??

Vielen Dank und Guten Gruss

Green_Pepper

Hallo,

geht man davon aus, dass es sich bei dem Arbeitnehmer um einen Mitarbeiter handelt, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, sind die nicht bezahlten Arbeitszeiten illegal.
Sollte es sich aber um einen Subunternehmer handeln, und in vielen Speditionen werden diese als Subunternehmer beschäftigt, könnte dies vertragsrechtlich so vereinbart sein.

Mal angenommen bei einem Arbeitgeber ist es gängige Praxis die
Arbeitszeiten etwas flexibel auszurichten - allerdings nur bei
der Lohnabrechnung! Der Schichtbeginn - rein hypothetisch -
ist täglich um 07:00. Nach der Einsatzbesprechung folgt das
obligatorische Ent- und Beladen der LKW (ohne das die Arbeit
nicht möglich wäre). Diese Zeit wird in dieser -
hypothetischen Firma - nicht gezahlt. Ist das legal?

Ein weiterer Punkt wäre der Minusakkord: in dieser Firma gibt
es ein Phänomen, welches besagten Namen trägt und die Leistung
des Akkord schmälern kann, wenn es auftritt - hier habe ich
dieselbe Frage, wie zu dem oberen angesprochenen Punkt:
Legal??

Wenn Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig definitiv nein, wenn Subunternehmer, wie oben,…

lG

Vielen Dank und Guten Gruss

Green_Pepper

Hallo,

vielen Dank zunächst einmal für Ihre flotte Antwort - habe es mir schon fast gedacht, wollte allerdings nochmal auf Nummer sicher gehen!
Ich habe aber noch eine Frage, die sich aus Ihrer Antwort ergibt: mal angenommen, dieser sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter wollte sein Unternehmen „verpetzten“ - wo ginge das denn, ohne dass er sofort Strafanzeige stellen muss; also mit anderen Worten: anonym??

Guten Gruss
Green_Pepper