Hallo,
ich habe vor 5 Jahren eine Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit dynamischen Erhöhungen abgeschlossen.
Die Bedingungen der BUZ waren bei meiner Versicherung damals sehr gut. Mittlerweile haben sich die Bedingungen der BUZ deutlich verschlechtert.
Welche Bedingungen zählen für die dynamischen Erhöhungen?
Dies sind eigenständige Versicherungsverträge. Gelten dann auch die neuen Bedingungen oder die alten von damals?
Danke,
tommyboy
‚Bedingungsänderung‘
Hallo,
was genau meinst Du damit? Kannst Du das genauer ausführen?
In einem laufenden Vertrag können m.W. Bedingungen eigentlich nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder höchstrichterlicher Urteile geändert werden. Dann auch nur mit Treuhänderfeststellung.
Diese Änderung würde dann für den gesamten Vertrag gelten, vergangen wie auch künftig. Von daher ist es interessant, welche Änderung genau im Laufe des Vertrages an den Bedingungen passiert sind.
Gruß
Andreas
Also:
Ich schließe eine Versicherung ab. Die Bedingungen gelten bis Laufzeitende.
Die jährlichen dynamischen Erhöhungen sind jeweils einzelne Versicherungen. Und die Frage ist, welche Bedingungen diesen Versicherungen zugrunde liegen.
tommyboy
Hallo,
Also:
Ich schließe eine Versicherung ab. Die Bedingungen gelten bis
Laufzeitende.
Die jährlichen dynamischen Erhöhungen sind jeweils einzelne
Versicherungen.
Aber die Erhöhungen beziehen sich auf den Ursprungsvertrag. Sollte
Versicherer X für die Erhöhungen vom Ursprungsvertrag abweichende Bedingungen dokumentieren, so wäre dies entweder im „Kleingedruckten“
zur Dynamik oder mit entsprechendem Hinweis bei der Erhöhungsnachricht
darzustellen. Mir ist kein Versicherer bekannt, der derart verfährt;
wobei darüberhinaus fraglich ist, ob eine entsprechende Regelung rechtlich haltbar wäre.
Gruß Joerg Koenig