Hallo,
gleich vorweg: ich habe mich bereits über das Thema informiert,
auch den Leitsatz (das mit 200 € pro Lebensjahr) gehört,
aber ebent nicht verstanden.
Ich hätte gerne mit einem mehr oder weniger klaren ja oder nein,
bzw. Tendenz folgende Frage beantwortet:
Ich habe eine dyn. Lebensversicherung die z.Z. bei ca. 15000 €
Rückgewinnungswert liegt. Mit 65 (also etwa in 25 Jahren)
liegt der Auszahlungsbetrag bei durchschnittlichem Zinssatz, bei
ca. 35000 €.
Ist es gut möglich, dass mir diese Lebensversicherung, sollte ich
mal AL II beziehen, angerechnet wird, bzw. müsste ich diese
Lebensversicherung dann kündigen und davon erst mal leben?
Wenn ja, wie sorge ich am günstigsten dafür, dass mir mein
Alterssäckel erhalten bleibt? Hab’ da was von „Renten-Anerkennung“
gehört? Oder evt. in Riester ummünzen…verlustfrei?
Wie wäre das eigentlich wenn ich beim ArbeitsAMT (is’ noch lange
keine Agentur
sagen würde, dass ich die Lebensversicherung zu
Beginn der Arbeitslosenhilfezeit aufgelöst und bis dato verprasst
habe…ich kann ja mit meinem Geld machen was ich will, solange ich’s
nicht zum Bestreiten meines Lebensunterhaltes im Rahmen von AL II
verwenden muss?
Danke für Tipps,
Erik
Hallo Erik,
wen Du das Geld vor Hartz IV auf den Kopf gehauen hast - dann ist es weg.
Umwandlen einer kapitalversicherung in Riester oder andere Produkte geht nicht.
Du könntest Deine Sparbeiträge in eine Risikorente einzahlen - z.B. ab 01.01.2005 in die Rürup-Rente. Risikorenten haben keienen Rückkaufwert und keine Beitragsrückgewähr im Todesfall!
Natürlich kannst Du auch Rieserter Modelle befüllen, die haben aber auch ein paar nachteile gegenüber Rürup - man kann es aber auch aufteilen.
Risikorenten gibt es schon heute.
Und was machen wir mit dem bisherigen Vertrag - beitragsfrei stellen!
Wenn Du ihn zurückkaufst (Achtung u.U. Verluste!) dann kannst Du das geld auch als Einmalbeitrag in eine Risikorente einzahlen.
Dann ist alles Hartz IV sicher!!! Aber bei Tod gibt es auch nichts für die Hinterbliebenen! Beleihen kannst Du das auch nicht!
Es hat also nichts nur Vorteile - einen Nachteil gibt es immer kostenlos dabei!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Hallo,
Hallo Erik,
die 15 TEUR „Rückgewinnungswert“ erscheinen mir sehr hoch, wenn in 25 Jahren nur 35 TEUR gespart sein sollen. Könnten diese 15 die beitragsfreie Versicherungssumme sein? Dann wäre der Rückkaufwert deutlich darunter.
ALG II. Auch die Bestimmungen können sich künftig noch mal ändern. Nützlich könnte eine Versicherungsnehmerübertragung auf Mutter oder Vater sein. Der Erbe bist dann sowieso Du. Aber mit Geschwistern abklären…
Freundliche Grüße
Boris
gleich vorweg: ich habe mich bereits über das Thema
informiert,
auch den Leitsatz (das mit 200 ? pro Lebensjahr) gehört,
aber ebent nicht verstanden.
Ich hätte gerne mit einem mehr oder weniger klaren ja oder
nein,
bzw. Tendenz folgende Frage beantwortet:
Ich habe eine dyn. Lebensversicherung die z.Z. bei ca. 15000 ?
Rückgewinnungswert liegt. Mit 65 (also etwa in 25 Jahren)
liegt der Auszahlungsbetrag bei durchschnittlichem Zinssatz,
bei
ca. 35000 ?.
Ist es gut möglich, dass mir diese Lebensversicherung, sollte
ich
mal AL II beziehen, angerechnet wird, bzw. müsste ich diese
Lebensversicherung dann kündigen und davon erst mal leben?
Wenn ja, wie sorge ich am günstigsten dafür, dass mir mein
Alterssäckel erhalten bleibt? Hab’ da was von
„Renten-Anerkennung“
gehört? Oder evt. in Riester ummünzen…verlustfrei?
Wie wäre das eigentlich wenn ich beim ArbeitsAMT (is’ noch
lange
keine Agentur
sagen würde, dass ich die Lebensversicherung
zu
Beginn der Arbeitslosenhilfezeit aufgelöst und bis dato
verprasst
habe…ich kann ja mit meinem Geld machen was ich will,
solange ich’s
nicht zum Bestreiten meines Lebensunterhaltes im Rahmen von AL
II
verwenden muss?
Danke für Tipps,
Erik
Hallo Boris,
,
die 15 TEUR „Rückgewinnungswert“ erscheinen mir sehr hoch,
wenn in 25 Jahren nur 35 TEUR gespart sein sollen. Könnten
diese 15 die beitragsfreie Versicherungssumme sein? Dann wäre
der Rückkaufwert deutlich darunter.
Stimmt, das war mir nicht aufgefallen, aber jetzt wo Du es sagst??
ALG II. Auch die Bestimmungen können sich künftig noch mal
ändern. Nützlich könnte eine Versicherungsnehmerübertragung
auf Mutter oder Vater sein. Der Erbe bist dann sowieso Du.
Aber mit Geschwistern abklären…
Böse Falle - da ist Ärger vorprogrammiert. Übertragung (also Schenkung)innerhalb von 10 Jahren kann notleiden werden!!! Umgehungstatbestand und - was passiert wenn die Eltern Pflegefälle werden. Das ist mir etwas zu heiß, Boris!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler