Hallo Versicherungsexperten,
bei Lebensversicherungen die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und mindestens 12 Jahre laufen sind die Auszahlungen am Laufzeitende steuerfrei.
Was bedeutet dies für sogenannten „Dynamischen Lebensversicherungen“, die Versicherungshöhe wird jährlich (nach oben) angepasst.
Bleibt die Auszahlung für den gesamten Vertrag steuerfrei, wird der aus der Erhöhung resultierende Anteil an der Auszahlung steuerpflichtig oder gilt plötzlich der gesamte Vertrag als neu (d.h. nach dem 01.01.2005) abgeschlossen und die Steuervorteile sind verloren?
Wo kann man eine solche Regelung ggf. nachlesen?
Danke!
Gruß
Werner
Halo,
ja bleibt sie weil es schon so im Vertrag geregelt ist und vor dem 1.1.105 gemacht wurde.
Gruß Anno
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Hallo Anno,
Danke für Deine Antwort!
Nachdem man ja jeder Erhöhung der Versicherungssumme durch die Dynamisierung widersprechen kann, hatte ich befürchtet, das dies steuerlich als Änderung bzw. sogar wie ein Neuabschluß des Vertrags interpretiert werden könnte und damit die Steuerfreiheit der Auszahlung verloren gehen könne. Nachdem der Staat ja offensichtlich (fast) pleite ist, rechnet man ja mit allem.
Hast Du zufällig auch noch eine Quelle für Deine Aussage, auf die man sich ggf. gegenüber dem Finanzamt berufen kann?
Gruß
Werner
Hallo Werner,
nur wenn du die Dynamik ganz raus nimmst und dann wieder einschließen willst, ist die Auszahlung aus dem Teil der danach durchgeführten Erhöhungen steuerpflichtig. Ansonsten gehört die Dynamik zum alten Vertrag.
Leider kann ich dir nicht sagen, wo im Internet man das vielleicht nachlesen könnte…
Gruß
Ann
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