Dynamische Sach und Inhaltsversicherung in Nebenkostenabrechnungen

Guten Tag.
In einer Nebenkostenabrechnungen findet sich eine Position die auf eine Dynamische Sach und Inhaltsversicherung zurückzuführen ist.
Laut der Versicherungspolice sind dort abgedeckt unter anderem „Absicherung von Datenvolumen“ oder " Sicherung von Lager und Warenbestände.

Muss man als Mieter diese Nebenkosten tragen auch wenn es sich um eine private Mietimmobilie (Doppelhaushälfe) handelt.
Die Police lässt ja eher auf eine Gewerbliche Nutzung schließen. Die Miete wird auch auf ein Firmenkonto überwiesen.

im Voraus vielen Dank für die Hilfe

Solche Art Versicherung sind nicht umlebar. Lesen Sie selbst, was laut Betriebskostenverordnung vom Mieter zu tragen ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv…

Hallo

Die Police lässt ja eher auf eine Gewerbliche Nutzung schließen

So ist es - eine „Dynamische Sach und Inhaltsversicherung“ ist bei einer Betrieblichen Nutzung das Äquivalent zur Hausratversicherung.
Eine solche Versicherung kann i.d.R. nur der Nutzer für seine eigenen eingebrachten Gegenstände abschliessen.

Werden denn die normalen, tatsächlich umlagefähigen Versicherungen umgelegt? (unter Punkt 13 der BetrKV - siehe bereits genannter Link)

Gruß Rudi

Hallo. Erstmal danke für die schnellen Antworten . Alle anderen versivherungen werden umgelegt in der Nebenkostenabrechnung.

Moin, natürlich nicht! Diese Kosten sind so nicht umlegbar. Bitte eine neue Abrechnung anfordern.

Gruß connection