Guten Tag, ich hoffe an dieser Stelle ganz doll, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich bin 2004 geschieden worden. Zu dieser Zeit waren meine Zwillinge 3 Jahre alt. Im Scheidungsurteil wurde bezüglich des Kindesunterhalts folgendes festgelegt: 200% der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle sowie einer Sonderbedarfszahlung. Der Gesamtbetrag wurde dann auf EUR 500,- pro Kind 2004 genannt. Da der Betrag nach Düsseldorfer TAbelle pro Kind EUR 398,- war, war der Sonderbedarf somit mit ca. 25% festgelegt. Da ich all die Jahre im guten Glauben gehandelt habe und nie nachgerechnet habe was ich an Kindesunterhalt bekomme musste ich vor 2 Wochen feststellen, dass mir seit langer Zeit schon viel mehr zusteht (bzw. meinen Zwillingen). Die Kinder werden somit jetzt in 2014 als 13-jährige immer noch bezahlt wie 3-jährige in 2004. Mein Exmann ist gehaltlich seit dieser Zeit weiterhin in der obersten Gehaltsstufe. Das Kindergeld wurde komplett mir zugesprochen. Meine Frage ist nun, wieviel EUR steht denn jetzt meinen Kindern zu und habe ich Anspruch auf eine Rückzahlung des in all den Jahren zu wenig gezahlten Kindesunterhaltes? Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Vorab herzlichen Dank!! Sandra
Hallo Sandra,
den genauen Betrag, der dir, bzw. den kindern zusteht, solltest du von einem Anwalt berechnen lassen. Die Düsseldorfer Tabelle in aktueller Version kannst du im Internet herunterladen und dann grob selbst berechnen. Aber da das in deinem Fall eine stolze Summe ist, würde ich an deiner Stelle eine Beratung durch einen Rechtsanwalt machen. Auch was eine evtl. Nachforderung betrifft. Da wir nicht wissen, wie genau im Unterhaltsgerichts- urteil steht, ob er „fest“ als Betrag ist oder sich jeweils an der aktuellen Düsseldorfer Tabelle orientieren soll, sollte das unbedingt ein Anwalt anschauen.
Soweit mir bekannt, darfst du für 6 Monate rückwirkend verlangen. Ein Anwalt kann dir das aber sicher besser klären.
Gruß Tscho70