MÖCHTEST Du nicht verstehen?
Hi!
Sei mir nicht böse, aber langsam glaube ich, dass Du entweder nicht verstehen WILLST, oder aber die Realität Deiner gewünschten Antwort nicht entspricht.
Ganz kurz:
Alle BVs, die abgeschlossen werden, sind für jeden Mitarbeiter gültig, es sei denn, dass
- der Mitarbeiter leitender Angestellter ist
- der Mitarbeiter einem Personenkreis angehört, der in der BV ausgeschlossen ist
- im Vertrag Dinge _eindeutig_ ausgeschlossen sind, die durch eine BV anders geregelt werden
- die BV generell ungültig ist
Dann wende ich mich zur Seite und sehe in einem Schrank einen
Ordner in dem bereits „abgelaufene Betriebsvereinbarungen“ ,
das Verfalldatum liegt in der Vergangenheit, archiviert sind.
Da diese abgelaufen sind, muss man kaum über deren Anwendbarkeit reden.
Am Tisch sitzend wird ein Vertrag unterzeichnet in dem es
heisst der Vertrag wird „von den geltenden
Betriebsvereinbarungen“ beeinflusst, also den
vorhandenen/anfassbaren deren Verfallsdatum in der Zukunft
liegt.
Nein, es geht um die geltenden - die jetzt geltenden und die, die in der Zukunft gelten werden.
Darf/muss man nicht davon ausgehen das weder diejenigen
aus Fall-2- oder Fall-3- zu den „geltenden
Betriebsvereinbarungen“ gezählt werden können ?
Nein
Weshalb sollte
der Vertrag der jetzt, heute und hier unterschrieben wird von
Bedingungen beeinflusst werden die zu diesem Zeitpunkt noch
nicht formuliert oder gar niedergeschrieben sind?
Weil das Sinn, Zweck und Eigenschaft von Betriebsvereinbarungen sind.
Damit man nicht jeden Vertrag einzeln ändern muss, schließt man in Zusammenarbeit von AG und AN-Vertretung (BR) eine BV ab.
die gebrauchte
Formulierung „geltende Betriebsvereinbarungen“ ist m.
Erachtens nach ein statischer Verweis auf bereits vorhandene
und nicht auf die in der Zukunft entstehenden
Betriebsvereinbarungen.
Nun, Du hast die Antwort schon mehrfach bekommen: Du erachtest falsch.
Gruß
Guido